Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, werden Bebauungsmöglichkeiten für Einfamilien-
und Doppelhäuser geschaffen. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sowie der
Teilausbau von bestehenden Erschließungsstraßen werden in Abstimmung mit dem
Wasserverband Wittlage durch die Investoren und Grundeigentümer Rolf Gardemann
und Christian Kesseböhmer getragen.
Die Einzelheiten zur Kostentragung und
Umsetzung werden im anliegenden Erschließungs- und Durchführungsvertrag
geregelt.
Anlagen:
Erschließungs- und Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den in Anlage
beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrag für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, abzuschließen.