-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
In der
Ortschaft Heithöfen besteht Bedarf, weitere Grundstücke für eine Wohnbebauung
auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach
Wohnbauland in der Ortschaft vor dem Hintergrund, dass in der Ortschaft keine
Grundstücke mehr für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Zielsetzung
der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr, Bauflächen zu Wohnzwecken für die
Eigenentwicklung der Ortschaft Heithöfen auszuweisen. Hierzu ist
herauszustellen, dass Heithöfen eine historisch gewachsene, eigenständige
Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche
Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw.
Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Heithöfen) besteht eine
Nachfrage nach Baugrundstücken, die sowohl aus der Eigenentwicklung resultiert,
als auch auf das hier günstigere Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung
zu fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu
sichern. Vor dem Hintergrund einer, statistisch gesehen, abnehmenden
Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem größeren Wohnbedarf besteht auch in
den kleineren Ortschaften das Erfordernis, Bauflächen auszuweisen, allein schon
aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur durch diese Bauflächenausweisung kann
die örtliche Bevölkerungszahl gehalten und in begrenztem Umfang entwickelt
werden. Dieses ist gleichzeitig Voraussetzung, um örtliche
Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern und einseitige
Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu vermeiden.
Mit dieser
Ausweisung von weiteren Bauflächen für Wohnzwecke wird erreicht, dass die im
Zuge der Haupterschließungsstraßen in der Ortschaft Heithöfen noch vorhandenen
Baulandpotentiale genutzt werden können. Dies entspricht auch einem sparsamen
Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2) BauGB).
Die Kosten
des Bauleitplanverfahrens und die Erschließung werden durch einen Investor
getragen. Die Details hierzu werden abgestimmt und in einem noch
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen, der spätestens zum
Satzungsbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach § 13b
BauGB kann ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf
Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen,
in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche
festgesetzt wird von insgesamt weniger als 10.000 Quadratmetern (vgl. § 13a
Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Reiterhof“ schließt hier unmittelbar an
die im Zusammenhang bebauten Bereiche im Osten der Ortslage Heithöfen an.
Festgesetzt werden soll ein allgemeines Wohngebiet. Die zulässige Grundfläche
beträgt weniger als 10.000 m² (allgem. Wohngebiete ca. 12.735 m²; bei einer GRZ
von 0,3 zzgl. Überschreitungsmöglichkeit beträgt die zulässige Grundfläche gem.
§ 19 Abs. 2 BauNVO hier 5.058 m²). Insofern sind hier die Voraussetzungen für
die Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13b BauGB (und deshalb
beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB) gegeben.
Der
wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für das
Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB dar.
Der
Flächennutzungsplan ist insofern gemäß §13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen.
Die
ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB fand am 30.09.2019 statt. Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB fand zwischen dem 14.10.2019 bis 15.11.2019 statt.
Sämtliche Anregungen und Bedenken wurden vom planbearbeitenden Büro
Ingenieurplanung Wallenhorst aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen,
die in der Sitzung vorgetragen werden.
Anlagen:
1. Übersichtskarte
2. Bebauungsplan - Entwurf
3. Planzeichenerklärung
4. Textliche Festsetzungen
5. Bebauungskonzept 1 a
6. Bebauungskonzept 2 a
7. Begründung
8.
Artenschutzbeitrag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“,
Heithöfen, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“,
Heithöfen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in
der vorgelegten Fassung als Satzung.