Betreff
Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0-6 Jahren in der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2019/161
Art
Beschlussvorlage

 

Aufgrund tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und unter der Prämisse der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hat sich das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren in den letzten Jahren bundesweit und auch in der Gemeinde Bad Essen grundlegend geändert.

 

In diesem Zusammenhang sind insbesondere die folgenden rechtlichen und nachfragebedingten Änderungen zu nennen:

 

  • Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren in Krippen im Zuge der Einführung eines entsprechenden Rechtsanspruchs zum 1. August 2013,
  • Ausweitung der täglichen Betreuungszeiten in den Krippen und Kindergärten einschließlich des Angebotes eines Mittagessens, so dass inzwischen in der Regel Betreuungszeiten von 7.00/7.30 Uhr bis 16.30/17.00 Uhr in den Einrichtungen angeboten werden,
  • Ausweitung der Angebote an Integrationsgruppen zur gemeinsamen Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Krippen und Kindergärten.

 

Aktuell bzw. nach Fertigstellung der bereits beschlossenen Baumaßnahmen stehen in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen folgende Vormittags-, Ganztags- und Nachmittagsplätze zur Verfügung:

 

 

 

tatsächliche Platzzahl (ca.)

Ev.-lt. Kita Wehrendorf

Kindergarten (ab 08/2020)

85

 

 

 

Krippe

 

15

 

Ev.-lt. Kita Bad Essen

Kindergarten

74

 

 

 

Krippe (ab 02/2021)

 

15

 

Charly´s Kinderparadies Bad Essen

Krippe

 

30

 

Natur- und Erlebniskiga u. Charly´s  Kinderparadies Sonnenwinkel

Kindergarten

50

 

 

 

Krippe

 

30

 

Kita Wittlage

Kindergarten

85

 

 

 

Krippe

 

27

 

Kita Brockhausen

Kindergarten

50

 

 

 

Krippe

 

15

 

Kita Lintorf

Kindergarten

86

 

 

Charly´s Kinderparadies Lintorf

Krippe

 

30

 

 

 

 

 

 

Summe (Plätze Erfüllung Rechtsanspruch)

430

162

592

 

Die aktuellen und in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegenen  Kinderzahlen in den verschiedenen Jahrgängen zum Stichtag 06.11.2019 lassen sich der Anlage 1 entnehmen.

 

Auf dieser Grundlage ergibt sich für die kommenden Kindergartenjahre folgende Nachfrage nach Kindergartenplätzen (3-6Jahre)

 

zum 01.08.2020                474 Kinder

zum 01.08.2021                489 Kinder

zum 01.08.2022                469 Kinder

 

Bei einer für die Gemeinde Bad Essen üblichen Nachfragequote nach Kindergartenplätzen von 90 % - 95 % eines Jahrgangs errechnet sich ein durchschnittlicher Bedarf von 430 - 455 Plätzen.

 

Festzustellen ist, dass die Gemeinde Bad Essen aufgrund der großen Anzahl an kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie einer daraus resultierenden für eine ländliche Gemeinde sehr hohen Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, ihrer schönen Naturlandschaft, allen Schulformen vor Ort, einer guten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung, einem attraktiven Ortskern mit zahlreichen Kulturangeboten und Veranstaltungen sowie guten Einkaufsmöglichkeiten einen stark nachgefragten Lebensstandort darstellt.

 

Aktuell befinden sich in verschiedenen Ortschaften in der Gemeinde Bad Essen Baugebiete in der Bauleitplanung bzw. sind bereits ausgewiesen worden und werden vermarktet oder bereits bebaut:

 

  • Lockhausen – Südlich Kampstraße
  • Eielstädt - Maschweg
  • Hördinghausen – Flachswandstraße
  • Wehrendorf – Nördlich Ortelbruch
  • Harpenfeld – Westlich Lange Straße
  • Lockhausen – Südlich Friedrichstraße
  • Heithöfen -  Am Reiterhof
  • Rabber – Nördlich Brüchenweg

 

Bei Bebauung der neu entwickelten Baugebiete könnten in den verschiedenen Ortschaften in den nächsten fünf Jahren ca. 200 Wohneinheiten (Einfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) mit 500 bis 600 Bewohnern neu entstehen. Der deutliche Schwerpunkt der Nachfrage liegt dabei auf der Ortschaft Bad Essen bzw. den umliegenden Ortschaften im westlichen Teil der Gemeinde.

 

Davon ausgehend, dass aufgrund entsprechender Erhebungen in einem anderen Baugebiet knapp 20 % der in den zusätzlichen Baugebieten künftig gemeldeten Personen im Alter von 0-6 Jahren sind, ist von über 100 Kindern im Kindertagesstättenalter auszugehen. Wenn man berücksichtigt, dass in den aktuell geplanten Baugebieten eine etwas höhere Verdichtung in Form von Mehrfamilienhäusern verbunden mit einer etwas geringeren Kinderzahl vorgesehen ist und auch Familien aus der Gemeinde Bad Essen Wohneigentum errichten, bleibt dennoch eine Kinderzahl von zusätzlich 50 – 60 Kindern realistisch. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Bedarf an Integrationsplätzen in der Gemeinde Bad Essen weiter steigen wird. Jede Umwandlung einer Regelgruppe in eine Integrationsgruppe führt zum Wegfall von sieben Regelplätzen.

Auch bei der Nachfrage nach Krippenplätzen ist ein kontinuierlicher Anstieg je Jahrgang festzustellen, so dass auch hier weitere Angebote geschaffen werden müssen.

 

Die Entwicklungsperspektiven an den bisherigen Kindertagesstättenstandorten in der Gemeinde Bad Essen sind begrenzt. Ein begrenzender Faktor ist dabei die bereits vorhandene Größe der Einrichtungen. Nach dem KitaG sollen Kindertagesstätten nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende Gruppen umfassen. Erfahrungen aus größeren Einrichtungen zeigen, dass damit ein sehr anspruchsvolles Leitungskraft-Mitarbeiter-Verhältnis verbunden ist. Ein weiterer einschränkender Aspekt ist die Größe des Außengeländes im Verhältnis zur Kinderzahl. Zudem ist bei der Weiterentwicklung von Standorten auf eine gewisse zentrale Lage zu achten, um eine gute Erreichbarkeit für die Familien, ggfs. auch ohne Auto, zu erreichen.

 

An verschiedenen Standorten wären derzeit noch einzelne Gruppen realisierbar, auf weitere Veränderungen (z.B. Absenkung der gesetzlichen Gruppengröße) könnte jedoch nicht mehr reagiert werden. Eine Absenkung der Gruppengröße im Kindergarten von 25 auf 20 Kinder würde für die Gemeinde Bad Essen den Bedarf an 4-5 zusätzlichen Kindergartengruppen bedeuten.

 

Aus diesen Überlegungen heraus ist die Entwicklung eines neuen Standortes für einen Kindergarten in der Gemeinde Bad Essen sinnvoll. Dabei sollte die Planung auf der Grundlage der oben gemachten Ausführungen auf zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) und zwei Krippengruppen (30 Plätze) basieren. Zudem sollten perspektivische Erweiterungsmöglichkeiten für zwei weitere Gruppen mit eingeplant werden. Die Neuentwicklung eines Standortes sollte dabei im westlichen Teil der Gemeinde Bad Essen erfolgen. Wie sich an der Entwicklung der Schülerzahlen im Einzugsbezirk der Grundschule Bad Essen ablesen lässt, ist im westlichen Teil der Gemeinde die Kinderzahl stabil mit steigender Tendenz. Auch vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung der Baugebiete und der dort entstehenden Wohneinheiten sowie der „üblichen Wege“ der Bad Essener Familien zur Schule, zum Einkauf oder zum Arzt, ist die Planung einer neuen Kindertagesstätte im westlichen Gemeindeteil sinnvoll.

 

Bei der Suche nach geeigneten Grundstücken sind folgende Kriterien zugrunde gelegt worden:

 

·         Flächenbedarf von ca. 7.000 qm, um Ausbaureserven zu haben

·         Lage entlang der üblichen Verkehrswege/-flüsse zur Reduzierung zusätzlicher Verkehrsströme

·         Gute verkehrliche Anbindung und Erreichbarkeit mit dem Auto sowie möglichst auch dem Fahrrad und dem ÖPNV

·         Finanziell leistbarer Grunderwerb

·         Zügige Umsetzungsmöglichkeit aufgrund des hohen Nachfragedrucks

 

Es sind zahlreiche Flächen in Bad Essen und den umliegenden Ortschaften vor dem Hintergrund  dieser Kriterien überprüft worden. Aufgrund fehlenden Verkaufsinteresses der Eigentümer, unrealistischer Preisvorstellungen, Nutzungseinschränkungen aufgrund landwirtschaftlicher Immissionsberechnungen oder einer schlechten verkehrlichen Anbindung sind zahlreiche mögliche Standorte ausgeschieden. In fast allen Fällen wäre zudem eine Überplanung im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich gewesen.

 

Für eine aus Verwaltungssicht gut geeignete Fläche besteht derzeit eine Entwicklungsperspektive. Die DW Lingual Systems GmbH als Eigentümerin einer ca. 2,5 ha großen Fläche südlich der Gartenstraße im Bereich „Langes Kreuz“ ist bereit, eine an die östliche Wohnbebauung angrenzende Teilfläche von 7.000 qm (Gemarkung Harpenfeld Flur 17 Flurstück 72, groß 2.292 qm, sowie eine angrenzende Teilfläche aus dem Flurstück 71, groß 4.708 qm) an die Gemeinde Bad Essen für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte auf der Basis des ursprünglichen Kaufpreises zu verkaufen (Anlage 2). Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist durch die bestehende Bauleitplanung abgedeckt, so dass keine zusätzliche Bauleitplanung erforderlich ist.

 

Nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zum Erwerb der Teilfläche und Abschluss des Kaufvertrages ist ein Vergabeverfahren zur Suche eines Architektenbüros, die Konkretisierung der Planungen und Beantragung der Baugenehmigung, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens zur Vergabe der Aufträge sowie die eigentliche Bauausführung der Kindertagesstätte erforderlich. Bei einem optimalen Verfahrensverlauf ist eine Inbetriebnahme einer neuen Kindertagesstätte zum 1. August 2022 denkbar.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Einwohnerzahlen zum Stichtag 06.11.2019

Anlage 2: Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren in der Gemeinde Bad Essen zur Kenntnis und befürwortet den Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Gemeinde Bad Essen an dem vorgeschlagenen Standort.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages für das in der Anlage 2 markierte Grundstück (Gemarkung Harpenfeld Flur 17 Flurstück 72, groß 2.292 qm, sowie eine angrenzende, noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 71, groß 4.708 qm, Gesamtgröße 7.000 qm), ein Vergabeverfahren für die Architektenleistungen zum Neubau einer Kindertagesstätte durchzuführen, die Planungen zum Neubau einer Kindertagesstätte zu konkretisieren und anschließend den gemeindlichen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für den Ankauf des Grundstücks und die Planungsleistungen sind im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: Haushaltsplan 2020 ff

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: