Zur Erhöhung der Transparenz innerhalb der Kommune sind die Hauptverwaltungsbeamten mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016 verpflichtet, die von ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen.
Gemäß § 81 Abs. 5 NKomvG teilt der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner Amtszeit schriftlich oder elektronisch mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt.
In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrags- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bad Essen werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.
Die letzte Mitteilung über wahrgenommene Nebentätigkeiten ist in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Essen am 19. Oktober 2017 erfolgt. Seitdem ist es zu Änderungen gekommen.
Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teile ich daher mit, dass ich folgende anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und auf Verlangen nach § 71 NBG übernommene Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:
Art der
Nebentätigkeit |
Zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit |
Person des Auftrags-oder Arbeitgebers |
Aufwands-entschädigung |
Mitglied in der Verbandsversammlung Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
vierteljährlich Stundenaufwand: bis zu 3 Std. je Sitzung |
Wasserverband Wittlage |
45,00 € pro
Sitzung |
Beratendes Mitglied des Beirates Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Eine Sitzung im Jahr, Stundenaufwand: insgesamt 3 Std. |
Hunte Dienstleistungs GmbH |
- |
Geschäftsführer für den Bereich Bad Essen Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Vierteljährig bis zu 3 Std., durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Std. |
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) |
100,00 € monatl. Aufwandsentsch.
|
Mitglied der Gesellschafterversammlung und Mitglied im Aufsichtsrat Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 1 Std. |
Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH |
- |
Mitglied der Gesellschafterversammlung und Mitglied
des Gesellschafterausschusses Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 1 Std. |
Kinderland Bad Essen gGmbH |
- |
Mitglied der Gesellschafterversammlung Beschluss Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück (VLO) |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Alle zwei Monate Stundenaufwand: je 2 Std. |
Hafen Wittlager Land GmbH |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung des Trägervereins
der BIW Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Belmer Integrationswerkstatt e. V. |
- |
Mitglied der Stifterversammlung Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Eine Sitzung im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Bürgerstiftung Bad Essen |
- |
Vertreter in der Mitgliederversammlung des
Landesverbandes, Bezirksverbandes, Kreisverbandes Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Stundenaufwand im Jahr etwa 20 Stunden |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund |
- |
Mitglied im Kreisvorstand |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund |
- |
Stellv. Mitglied in der Vertreterversammlung |
Eine Sitzung im Jahr (im Vertretungsfall) Stundenaufwand: 2 Std. |
Gemeinde- Unfallversicherungsverband Hannover
(Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachen) |
- |
Mitglied im Kuratorium |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Diakonie Stiftung Osnabrücker Land |
- |
Mitglied im Vorstand (seit
10.04.2019) |
Alle zwei Monate Stundenaufwand: je 2 Std. |
Deutsch-Polnische Gesellschaft in der Region
Osnabrück e.V. |
- |
Mitglied im
Kirchenkreistag (seit
06.02.2019) |
Vierteljährlich Stundenaufwand: je 3 Std. |
Kirchenkreis Bramsche |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat (ab 01.01.2020) |
Vier Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 3 Std. |
DIOS- Diakonie
Osnabrück Stadt und Land gGmbH |
- |
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.