Betreff
Neufassung der Richtlinie für den Historischen Markt in Bad Essen
Vorlage
BV/FD2/2019/167
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinie für den Historischen Markt in Bad Essen wurde zuletzt  im Jahr 2002 im Zusammenhang mit der Ausweitung des Marktes auf drei Tage geändert. Inzwischen ist eine Anpassung der Richtlinie und insbesondere der Standgelder aufgrund der gestiegenen Aufwendungen der Gemeinde angebracht. Darüber sollen inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden, die der Entwicklung des Marktes Rechnung tragen.

 

Die Amtszeit des Marktausschusses wird von drei auf fünf Jahre angehoben. Entsprechend wird der Zeitraum für die Durchführung einer Marktversammlung auf fünf Jahre angepasst, da die wesentliche Aufgabe der Marktversammlung die Wahl der Vertreter im Marktausschuss ist. Die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Versammlungen einzuberufen, bleibt unbenommen.

 

Der Marktausschuss hat die Aufgabe, den Marktmeister bei der Organisation des Marktes zu unterstützen. Der Historische Markt in Bad Essen ist in den letzten 45 Jahren derart gewachsen, dass die Zahl der benötigten Helfer/innen heute erheblich größer ist, als in seiner Anfangszeit. Um dem Rechnung zu tragen, wurden weitere beteiligte Personen in den Marktausschuss geladen. Die Änderung in Nr. 2 der Richtlinien gibt dem Marktmeister nun offiziell die Möglichkeit, die verantwortlichen Personen in der notwendigen Anzahl in den Marktausschuss zu berufen.

 

Eine Anpassung der Standgelder ist nach 17 Jahren angebracht. Der Historische Markt Bad Essen lebt von den vielen Handwerks- und Hobbyständen. Diese kommen gern aufgrund der besonderen Atmosphäre der Veranstaltung und der verhältnismäßig günstigen Standgelder. Eine Anhebung dieser Standgelder muss sehr vorsichtig geschehen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass viele Anbieter dem Markt zukünftig fernbleiben. Die neue Gebührentabelle versucht dem gerecht zu werden. Ein Überblick über die bisherigen und die geplanten neuen Standgebühren ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

  1. Übersicht Standgelder Historischer Markt
  2. Richtlinie für den Historischen Markt

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinie für den Historischen Markt nebst Festsetzung der Standgelder in der vorliegenden/geänderten Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: