- Durchführung durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) -
Bereits seit einiger Zeit führt die Kommunale Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) Gespräche über den Ankauf und die
Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück der ehemaligen Hofstelle
Dahmann in Bad Essen-Eielstädt (Gemarkung Eielstädt Flur 2 Flurstück 31/11,
5.592 m² groß).
Aufgrund der nach
wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ist es aus städtebaulicher
Sicht wünschenswert, den Lückenschluss zwischen der vorhandenen Bebauung
entlang der Hüseder Straße und der Dorfstraße zu entwickeln. Beabsichtigt wird,
das Flurstück über einen Stichweg von der Dorfstraße zu erschließen und in fünf
Bauplätze aufzuteilen, siehe beigefügte Übersichtspläne und Aufteilungsentwurf.
Die Bebaubarkeit der Fläche konnte seitens des Landreises Osnabrück, als
Baugenehmigungsbehörde, durch Bauvorbescheid vom 25.07.2018 bejaht werden. Die
Grundstücksfläche liegt innerhalb eines bebauten Ortsteiles gemäß § 34
Baugesetzbuch (BauGB). Eine Bebauung unterliegt damit dem Einfügungsgebot.
Fragestellungen hinsichtlich möglicher landwirtschaftlicher Immissionen, des
Naturschutzes und geforderter Kompensationsleistungen konnten inzwischen
geklärt werden.
Das betreffende
Flurstück befindet sich im Eigentum von Frau Brigitte Mau, geb. Dahmann,
wohnhaft auf Fehmarn. Nach intensiven Verhandlungen konnte jetzt Einigkeit über
einen Flächenerwerb durch die KSG erzielt werden. Die Grundstückseigentümerin
ist bereit, das oben bezeichnete Flurstück zu einem Kaufpreis in Höhe von
380.000 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten, an die KSG zu veräußern. Die
KSG wird die gesamte Fläche erschließen und damit eine Wohnbebauung
ermöglichen.
Die Finanzierung
des Kaufpreises, inklusive Nebenkosten, in Höhe von ca. 405.000 € und der
voraussichtlichen Erschließungskosten in Höhe von ca. 240.000 € ist durch eine
Kreditaufnahme möglich. Der finanzielle Aufwand beläuft sich somit auf
insgesamt ca. 645.000 €.
Für eine
Kreditaufnahme durch die KSG ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch
die Gemeinde Voraussetzung. Weiterhin ist der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, siehe Anlage, zwischen KSG und Gemeinde erforderlich.
Sofern der Grunderwerb und die Erschließungsmaßnahmen getätigt werden sollen, müsste der Gemeinderat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages sowie der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zustimmen.
Anlagen:
Übersichtspläne
Aufteilungsentwurf
Vertrag Gemeinde/KSG
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stimmt dem Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bad Essen nach dem
vorliegenden Entwurf zu.
2. Zur Finanzierung des Grunderwerbes und der
Erschließungsmaßnahmen übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Ausfallbürgschaft
zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH
(KSG) in Höhe von 645.000 €.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Kreditfinanzierung durch KSG mit Ausfallbürgschaft der Gemeinde Bad Essen |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Der Ortsrat Eielstädt stimmt der Entwicklung
zu. |