-Abwägungs- und Feststellungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 78 "Schullandheim Barkhausen", Barkhausen
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Planungsanlass der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“ (im
Parallelverfahren) ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung (Aus-
und Umbau, auch tlw. Neubau) des hier in der Gemeinde Bad Essen im Ortsteil
Barkhausen bereits seit 1918 bestehenden Schullandheimes (Träger ist die
Ehlerding Stiftung aus Hamburg).
Die Änderung der Bedürfnisse und Struktur der Gäste
und des demografischen Wandels im Allgemeinen erfordert eine Weiterentwicklung
und den Ausbau und die Erweiterung des erlebnispädagogischen Schullandheimes
Barkhausen.
Die Erweiterung soll das erlebnispädagogische Konzept
in der Architektur und Geländegestaltung umsetzen sowie eine zukunftsweisende
Entwicklung gewährleisten.
Die Zielsetzung bei der Erweiterung des Schullandheims
Barkhausen ist es, die baulichen Voraussetzungen, das erlebnispädagogische
Programm und die wirtschaftliche Tragfähigkeit auszubauen und langfristig zu
erhalten. Zur Zeit sind Übernachtungsmöglichkeiten für maximal 60 Gäste
gegeben. Im Rahmen einer Betriebsanalyse durch die „Krause & Böttcher
Bildungsstättenberatung GmbH" hat sich gezeigt, dass eine Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit nur mit einer Steigerung der Übernachtungszahlen (auf
mindestens 120 Betten) zu erreichen ist.
Auch der gebotene Standard in den Bereichen der Ess-
und Schlafräume, der Sanitäranlagen, Aktivitäts- und Aufenthaltsräumlichkeiten
gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die alte Bausubstanz des Hauptgebäudes wird diesen
veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht. Eine Erhöhung der Bettenzahl im
Bestand ist nicht möglich, so dass die Errichtung neuer Gebäude unumgänglich
ist. Die Anzahl der angestrebten Bettenzahlen von 120 bedingt auch den Ausbau
der Infrastruktur (Küche, Sanitär, Gruppenräume etc.) und die Vergrößerung des
Außengeländes, das sich derzeit als ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtung
darstellt und die pädagogischen Zielsetzungen der Einrichtung unterstützt.
Als übergeordnetes Planungsziel legt die Ehlerding
Stiftung großen Wert auf einen hohen ökologischen Standard sowohl in
funktionaler als auch in gestalterischer Hinsicht. Diese Zielsetzungen sollen
in den Bereichen: Architektur, Flächennutzung, Energie, Wasser und Einbindung
in Natur und Landschaft umgesetzt werden.
Ein Planungserfordernis ergibt sich insbesondere auf
der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 3 BauGB aufgeführten Belange (Berücksichtigung
der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, … Belange des
Bildungswesens usw.).
Der bestehende Standort des Schullandheimes befindet
sich innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ (s.g. Innenbereich
gemäß § 34 BauGB). Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad
Essen wird für das bestehende Schullandheim bereits eine Fläche für
Gemeinbedarf dargestellt. Die vorgesehene Erweiterung kann nur in Richtung
Norden und/oder Osten, in den Außenbereich hinein, erfolgen. Insofern ist hier
Bauleitplanung erforderlich.
Tatsächlich wird der potentielle Erweiterungsbereich
z.Z. als Gartenbereich genutzt. Im wirksamen FNP ist hier keine Darstellung
getroffen worden. Hier bedeutet: keine besondere Darstellung = Flächen für die
Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB.
Eine künftige Nutzung des Bereiches als
Gemeinbedarfsfläche/Schullandheim bedarf insofern einer Änderung der
Darstellungen des FNP.
Nach dem Raumordnungsprogramm des Landkreises
Osnabrück (RROP) liegt der potentielle Erweiterungsbereich des Schullandheimes
im Grenzbereich zu einem Vorsorgegebiet für Landwirtschaft (auf Grund hohen,
natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials).
Insofern ist – gemessen an den Darstellungen des RROPs – eine potentielle
Erweiterung des Schullandheimes mit den Zielen der Raumordnung und
Regionalplanung vereinbar.
Neben bzw. parallel zur Änderung des FNP (als
vorbereitende Bauleitplanung) ist es erforderlich, einen Bebauungsplan
(verbindliche Bauleitplanung) für das gesamte Gelände des Schullandheimes
aufzustellen, der dann wiederum die Grundlage für daran anschließende
bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist.
Gegenüber der Abgrenzung der 57. Änderung
des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim
Barkhausen“ in der Fassung der Beteilungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1)
Baugesetzbuch wurde die Erweiterung der Geltungsbereiche der 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“
erforderlich.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach §
3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 19.12.2019 und dem
03.02.2020 statt. Sämtliche Stellungnahmen und Anregungen zum
Bauleitplanverfahren wurden vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst
aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen, die in der
Fachausschusssitzung vorgetragen werden.
Anlagen:
1. Flächennutzungsplan
– Übersichtskarte
2. Auszug
aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
3. 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes
4. Planzeichenerklärung
5. Begründung
zur Flächennutzungsplanänderung
6. Bebauungsplan
Nr. 78 – Übersichtskarte
7. Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 78
8. Planzeichenerklärung
9. Textliche
Festsetzungen
10. Begründung
des Bebauungsplanes Nr. 78
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen
Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Barkhausen wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. die 57. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der
vorgelegten Fassung;
3. die eingegangenen
Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 „Schullandheim
Barkhausen“, Barkhausen, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
4. den Bebauungsplan
Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“, Barkhausen, bestehend aus Planteilen mit
textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den
vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung |