Betreff
Wirtschaftsplan 2020 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2020/189
Art
Beschlussvorlage

 

Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.

Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrig-schwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.

 

Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.335.300 € vor. Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt worden.

Insbesondere aufgrund von allgemeinen Personalkostensteigerungen ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung ggü. dem Vorjahr vorgesehen.

 

 

Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:

 

A)    Betreuung in Kindertagesstätten

 

1) Benutzungsentgelte

Elternbeiträge werden im Jahr 2020 in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 erwartet. Aufgrund der zum 01. August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von Kinder unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.

Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.

 

2) Essensgeld

Eine erhebliche Steigerung ist bei den Erträgen für das Mittagessen kalkuliert. Hintergrund ist die Anhebung der Essenspreise durch die Lieferanten ggü. dem Vorjahr. Auf der Aufwandsseite sind die Aufwendungen für das Mittagessen in gleicher Höhe gestiegen.

 

3) Zuweisungen Land Niedersachsen

Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 55 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse für die Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten) ausgewiesen.

 

4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen

Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Die zum 01. August 2019 eingerichtete zweite Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Lintorf wird im Jahr 2020 durchgängig vom Landkreis Osnabrück finanziert, so dass im Wirtschaftsplan 2020 eine entsprechende Erhöhung der Erträge berücksichtigt ist. Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung. Aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs wird hier in Kürze in der Gemeinde Bad Essen eine weitere Integrationskindergartengruppe eingerichtet werden müssen

 

5) Personalkosten Kindergärten

Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Bedingt durch die steigenden Personalkosten insbesondere aufgrund von Erhöhungen der Vergütungen der Mitarbeiterinnen sind die Personalkosten ggü. 2019 erneut gestiegen.

 

6) Verwaltungskosten

Im Zuge einer sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.

 

7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten

Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden.

 

8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum

Seit März bzw. Mai 2011 waren in den Kindertagesstätten Lintorf und Wittlage zusätzlich zwei teilzeitbeschäftigte Sprachförderkräfte eingesetzt. Neben den Personalkosten wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Schwerpunkt-Kita „Sprache und Integration“ ein Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der Sprachförderkräfte in den beiden Einrichtungen, die beide einen sehr hohen Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf haben, hat sich deutlich bewährt. Inzwischen besteht auch bei einer zunehmenden Anzahl von Kindern aus Familien ohne Migrationshintergrund ein deutlich höherer Sprachförderbedarf. Die Projektmittel im Rahmen des Bundesprogramms waren bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Aus Bundesmitteln ist zum 01. Januar 2016 mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ein Folgeförderprogramm aufgelegt worden. Hier konnte in 2016 die Kindertagesstätte Lintorf weiter gefördert werden. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der gemeindlichen Gremien ist in der nicht geförderten Kindertagesstätte Wittlage aufgrund des ebenfalls  bestehenden Bedarfs die Sprachförderung mit einer halben Stelle auf Kosten der Kinderland Bad Essen gGmbH fortgeführt worden. Zum 01. Januar 2017 ist dann auch die Kindertagesstätte Wittlage in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen worden, so dass dann auch in dieser Einrichtung wieder ein Pauschalzuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich eingeplant werden konnte. Aufgrund weiterer Bundesmittel konnte für 2018 auch die Bezuschussung einer Sprachförderkraft mit 19,5 Wochenstunden für  die Kindertagesstätte Brockhausen eingeworben werden. Somit ist im Wirtschaftsplan 2020 weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für drei Kindertagesstätten ausgewiesen worden. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesförderung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf einen notwendigen  zentralen Baustein der pädagogischen Arbeit darstellt.

Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. In diesem Jahr übernimmt zudem der Natur- und Erlebniskindergarten als zweite Einrichtung in der Gemeinde Bad Essen die Aufgaben eines Familienzentrums. Die Finanzierung für das Projekt ist bis Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.

 

9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.

Hier sind ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten, die in der Vergangenheit im allgemeinen Haushalt der der Gemeinde Bad Essen gebucht worden sind, direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).

 

 

B) Oberschule Bad Essen

Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.

 

 

C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

An der Grundschule in Bad Essen wird im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten, an der Grundschule Lintorf zwei Kleingruppen.

Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die bisher gezahlte Pauschale pro Gruppe aktuell von 10.500 € auf 12.000 € erhöht, so dass etwas höhere Erträge im Wirtschaftsplan kalkuliert worden sind.

Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.

Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.

 

 

D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen

Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.

Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.

Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen.

 

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2020)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2020 zu.

2)  Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 431500/91300/36510 (HH-Plan 2020) zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: