Die Betriebsführung
der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der
Krippen Brockhausen und Wittlage wird durch die Kinderland Bad Essen gGmbH
wahrgenommen. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der
Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt
die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des
Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die
Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrig-schwelligen
Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die
pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des
Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf
eingesetzt werden.
Für die Kinderland
Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 zu beschließen.
Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der
Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als
Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.335.300 € vor.
Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an
verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen
für Kinder) eingestellt worden.
Insbesondere
aufgrund von allgemeinen Personalkostensteigerungen ist eine Erhöhung der
Verlustabdeckung ggü. dem Vorjahr vorgesehen.
Zum Wirtschaftsplan
sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu
geben:
A) Betreuung in
Kindertagesstätten
1)
Benutzungsentgelte
Elternbeiträge
werden im Jahr 2020 in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 erwartet. Aufgrund der
zum 01. August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen hat
sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von
Kinder unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über
Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.
Die Gesamtsumme der
Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad
Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des
geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.
2) Essensgeld
Eine erhebliche
Steigerung ist bei den Erträgen für das Mittagessen kalkuliert. Hintergrund ist
die Anhebung der Essenspreise durch die Lieferanten ggü. dem Vorjahr. Auf der
Aufwandsseite sind die Aufwendungen für das Mittagessen in gleicher Höhe
gestiegen.
3) Zuweisungen Land
Niedersachsen
Hier wird der
Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den
Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der
aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 55 % erhöhten
Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse
für die Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der
Qualität in Kindertagesstätten) ausgewiesen.
4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen
Auf der Grundlage
des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und
nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind
bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in
Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in
Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in
Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung
einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen
Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück
finanziert. Die zum 01. August 2019 eingerichtete zweite Integrationsgruppe in
der Kindertagesstätte Lintorf wird im Jahr 2020 durchgängig vom Landkreis
Osnabrück finanziert, so dass im Wirtschaftsplan 2020 eine entsprechende
Erhöhung der Erträge berücksichtigt ist. Insgesamt stehen derzeit 16
Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in
einer Krippengruppe zur Verfügung. Aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs
wird hier in Kürze in der Gemeinde Bad Essen eine weitere
Integrationskindergartengruppe eingerichtet werden müssen
5) Personalkosten
Kindergärten
Ausgewiesen wurde
der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der
Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Bedingt durch die
steigenden Personalkosten insbesondere aufgrund von Erhöhungen der Vergütungen
der Mitarbeiterinnen sind die Personalkosten ggü. 2019 erneut gestiegen.
6) Verwaltungskosten
Im Zuge einer
sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die
Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge,
die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die
Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.
7) Geräte,
Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung;
Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der
Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen
berücksichtigt worden.
8) Sprachförderung
Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Seit März bzw. Mai
2011 waren in den Kindertagesstätten Lintorf und Wittlage zusätzlich zwei
teilzeitbeschäftigte Sprachförderkräfte eingesetzt. Neben den Personalkosten
wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Schwerpunkt-Kita „Sprache und Integration“
ein Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der Sprachförderkräfte
in den beiden Einrichtungen, die beide einen sehr hohen Anteil von Kindern mit
Sprachförderbedarf haben, hat sich deutlich bewährt. Inzwischen besteht auch
bei einer zunehmenden Anzahl von Kindern aus Familien ohne
Migrationshintergrund ein deutlich höherer Sprachförderbedarf. Die
Projektmittel im Rahmen des Bundesprogramms waren bis zum 31. Dezember 2015
befristet.
Aus Bundesmitteln
ist zum 01. Januar 2016 mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ein Folgeförderprogramm
aufgelegt worden. Hier konnte in 2016 die Kindertagesstätte Lintorf weiter
gefördert werden. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der gemeindlichen
Gremien ist in der nicht geförderten Kindertagesstätte Wittlage aufgrund des
ebenfalls bestehenden Bedarfs die
Sprachförderung mit einer halben Stelle auf Kosten der Kinderland Bad Essen
gGmbH fortgeführt worden. Zum 01. Januar 2017 ist dann auch die
Kindertagesstätte Wittlage in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen
worden, so dass dann auch in dieser Einrichtung wieder ein Pauschalzuschuss in
Höhe von 25.000 € jährlich eingeplant werden konnte. Aufgrund weiterer
Bundesmittel konnte für 2018 auch die Bezuschussung einer Sprachförderkraft mit
19,5 Wochenstunden für die Kindertagesstätte
Brockhausen eingeworben werden. Somit ist im Wirtschaftsplan 2020 weiter der
Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für drei Kindertagesstätten ausgewiesen worden.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Es bleibt zu
hoffen, dass die Bundesförderung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird,
da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des hohen Anteils an
Kindern mit Sprachförderbedarf einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen Arbeit
darstellt.
Der Landkreis
Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in
Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die
Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im
sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca.
18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines
Elterncafes im Familienzentrum hinzu. In diesem Jahr übernimmt zudem der Natur-
und Erlebniskindergarten als zweite Einrichtung in der Gemeinde Bad Essen die
Aufgaben eines Familienzentrums. Die Finanzierung für das Projekt ist bis Ende
2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.
9) Kosten
Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat,
Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.
Hier sind
ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der
Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen,
ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem
die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die
Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen,
Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas
o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten, die in der Vergangenheit im allgemeinen
Haushalt der der Gemeinde Bad Essen gebucht worden sind, direkt dem
„Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren,
Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).
B) Oberschule Bad
Essen
Die Kinderland Bad
Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule
Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der
Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.
C)
Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und
Lintorf
An der Grundschule
in Bad Essen wird im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine
Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten,
an der Grundschule Lintorf zwei Kleingruppen.
Die
sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis
Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen
Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und
Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und
Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der
Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag
umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in
einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch
die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die
Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über
die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder
rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die
bisher gezahlte Pauschale pro Gruppe aktuell von 10.500 € auf 12.000 € erhöht,
so dass etwas höhere Erträge im Wirtschaftsplan kalkuliert worden sind.
Nachgewiesen sind
hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad
Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen
des Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die
Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des
Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des
Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von
Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.
D)
Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen
Die Bürgerstiftung
Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich
einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im
Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft
finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die
Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln
erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend
vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt
worden.
Im Zuge des Zuzuges
von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden
oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises
Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad
Essen“.
Aktuell wird ein
über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen
fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan
nachgewiesen.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die
Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den
Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des
Rates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2020 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2020)
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan
der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das
Geschäftsjahr 2020 zu.
2) Die Vertreter der Gemeinde Bad
Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden
beauftragt, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 431500/91300/36510 (HH-Plan 2020) zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |