1) Wohnbebauung „Maschweg“
Der Rat der
Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 48
B „Maschweg“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan sieht u.a. die
Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung im Baugebiet „Maschweg-Ost“ in
westliche Richtung vor. Aktuell würde dabei die östliche Bauzeile mit fünf
Baugrundstücken mittig von der Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften
Eielstädt und Wittlage durchtrennt (siehe Anlage). Für die jeweiligen
Baugrundstücke ist die eindeutige Zuordnung zu einer Ortschaft zwingend
erforderlich, sodass in dem betreffenden Bereich eine Anpassung der
Gemarkungsgrenzen notwendig ist.
Von den geplanten
37 Baugrundstücken sind 32 eindeutig in der Gemarkung Eielstädt gelegen. Aus
Sicht der Verwaltung wäre deshalb eine Verlegung der Gemarkungsgrenze um wenige
Meter nach Osten an den Übergang zwischen dem bisherigen Baugebiet
„Maschweg-Ost“ und dem neuen Baugebiet „Maschweg“ sinnvoll. Dadurch würden dann
alle neu entstehenden Baugrundstücke einheitlich der Ortschaft Eielstädt zugeordnet
sein.
Die Ortschaften
Eielstädt und Wittlage wurden zu der Thematik angehört. Während der Ortsrat
Eielstädt in seiner Sitzung am 11.09.2019 dem Vorschlage der Verwaltung
einstimmig zugestimmt hat, hat sich der Ortsrat Wittlage in seiner Sitzung am
27.11.2019 dafür ausgesprochen, die betreffenden fünf Grundstücke zwischen den
beiden Ortschaften aufzuteilen.
2) Wohnbebauung „Am Hallenbad“
Östlich der
Ortslage Lintorf sind in der südlichen Verlängerung des Parkplatzes am
Hallenbad vier neue Bauplätze entstanden (siehe Anlage 2). Die Grundstücke sind
in der Gemarkung Hördinghausen gelegen, obwohl sie optisch einen direkten
Anschluss an die Wohnbebauung der Ortschaft Lintorf haben. Auch hier stellt
sich die Frage, ob die bestehende Gemarkungsgrenze dahingehend verändert werden
sollte, dass die Bauplätze der Ortschaft Lintorf zugeschrieben werden. Ähnlich
wurde seinerzeit für die Kirche und das Wohngebäude „Am Hallenbad 50“
verfahren.
Der Ortsvorsteher
der Ortschaft Hördinghausen hat seine Zustimmung zu einer Verlegung der
Gemarkungsgrenze erklärt. Die Anhörung der Ortschaft Lintorf steht noch aus.
Anlagen:
- Lageplan Eielstädt-Wittlage
- Lageplan Hördinghausen-Lintorf
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
- die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Eielstädt und Wittlage wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 B „Maschweg“ nach Osten an die bestehende Bebauung des Baugebietes „Maschweg-Ost“ verschoben, sodass die im Baugebiet „Maschweg“ gelegenen Grundstücke vollständig in der Gemarkung Eielstädt liegen
- die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Hördinghausen und Lintorf wird im Bereich der Straße „Am Hallenbad“ nach Osten verschoben, sodass das Flurstück 74/6, Flur 24, Gemarkung Hördinghausen zukünftig vollständig in der Gemarkung Lintorf liegt.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung Ortschaften Eielstädt,
Lintorf und Hördinghausen;
Änderungsvorschlag Ortschaft Wittlage |