Betreff
Änderungs von Gemarkungsgrenzen
Vorlage
BV/FD2/2020/191
Art
Beschlussvorlage

1) Wohnbebauung „Maschweg“

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan sieht u.a. die Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung im Baugebiet „Maschweg-Ost“ in westliche Richtung vor. Aktuell würde dabei die östliche Bauzeile mit fünf Baugrundstücken mittig von der Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Eielstädt und Wittlage durchtrennt (siehe Anlage). Für die jeweiligen Baugrundstücke ist die eindeutige Zuordnung zu einer Ortschaft zwingend erforderlich, sodass in dem betreffenden Bereich eine Anpassung der Gemarkungsgrenzen notwendig ist.

 

Von den geplanten 37 Baugrundstücken sind 32 eindeutig in der Gemarkung Eielstädt gelegen. Aus Sicht der Verwaltung wäre deshalb eine Verlegung der Gemarkungsgrenze um wenige Meter nach Osten an den Übergang zwischen dem bisherigen Baugebiet „Maschweg-Ost“ und dem neuen Baugebiet „Maschweg“ sinnvoll. Dadurch würden dann alle neu entstehenden Baugrundstücke einheitlich der Ortschaft Eielstädt zugeordnet sein.

 

Die Ortschaften Eielstädt und Wittlage wurden zu der Thematik angehört. Während der Ortsrat Eielstädt in seiner Sitzung am 11.09.2019 dem Vorschlage der Verwaltung einstimmig zugestimmt hat, hat sich der Ortsrat Wittlage in seiner Sitzung am 27.11.2019 dafür ausgesprochen, die betreffenden fünf Grundstücke zwischen den beiden Ortschaften aufzuteilen.

 

2) Wohnbebauung „Am Hallenbad“

Östlich der Ortslage Lintorf sind in der südlichen Verlängerung des Parkplatzes am Hallenbad vier neue Bauplätze entstanden (siehe Anlage 2). Die Grundstücke sind in der Gemarkung Hördinghausen gelegen, obwohl sie optisch einen direkten Anschluss an die Wohnbebauung der Ortschaft Lintorf haben. Auch hier stellt sich die Frage, ob die bestehende Gemarkungsgrenze dahingehend verändert werden sollte, dass die Bauplätze der Ortschaft Lintorf zugeschrieben werden. Ähnlich wurde seinerzeit für die Kirche und das Wohngebäude „Am Hallenbad 50“ verfahren.

 

Der Ortsvorsteher der Ortschaft Hördinghausen hat seine Zustimmung zu einer Verlegung der Gemarkungsgrenze erklärt. Die Anhörung der Ortschaft Lintorf steht noch aus.

 

 


Anlagen:

  1. Lageplan Eielstädt-Wittlage
  2. Lageplan Hördinghausen-Lintorf

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

  1. die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Eielstädt und Wittlage wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 B „Maschweg“ nach Osten an die bestehende Bebauung des Baugebietes „Maschweg-Ost“ verschoben, sodass die im Baugebiet „Maschweg“ gelegenen Grundstücke vollständig in der Gemarkung Eielstädt liegen
  2. die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Hördinghausen und Lintorf wird im Bereich der Straße „Am Hallenbad“ nach Osten verschoben, sodass das Flurstück 74/6, Flur 24, Gemarkung Hördinghausen zukünftig vollständig in der Gemarkung Lintorf liegt. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung Ortschaften Eielstädt, Lintorf  und Hördinghausen; Änderungsvorschlag Ortschaft Wittlage