Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 ist den Ratsmitgliedern sowie den Ortsbürgermeistern/Ortsbürgermeisterinnen und Ortsvorstehern mit Schreiben vom 24.01.2020 zugesandt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 15./16.02.2020 sowie in den darauffolgenden Fachausschusssitzungen wurden die einzelnen Haushaltsansätze ausführlich erläutert und beraten. Die daraus resultierenden Änderungen sind in den Haushaltsplan eingearbeitet worden.

 

Weitergehende Erläuterungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung und dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von 2.789.200 Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von 485.000 Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 2.304.200 Euro. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann für das Jahr 2020 nur durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Liquidität wird der Höchstbetrag zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 6.000.000 Euro festgelegt.

 

Zusatz:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben, wird es nach heutigem Stand zu weitreichenden und einschneidenden Beeinträchtigungen der gesamten Wirtschaft kommen. Das betrifft auch Unternehmen und Arbeitgeber in der Gemeinde Bad Essen. Der Bund hat angekündigt, die Wirtschaft mit umfangreichen Maßnahmen zu unterstützen. Dazu werden auch Steuererleichterungen gehören, die sich letztlich auch in den Steuererträgen der Gemeinde niederschlagen werden.

 

Aus heutiger Sicht ist mit einem deutlich spürbaren Rückgang bei den Erträgen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer zu rechnen. Hinzu werden Ertragsausfälle aufgrund von Steuerstundungen und Absenkungen der Gewerbesteuervorauszahlungen kommen.

 

Die konkreten Auswirkungen für die Gemeinde Bad Essen sind zurzeit noch nicht absehbar und können deshalb auch nicht seriös im Haushaltsplan für das Jahr 2020 abgebildet werden. Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit muss aber auf jeden Fall die Liquidität der Gemeinde sichergestellt werden. Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wird für das Haushaltsjahr 2020 deshalb auf 10 Mio. € festgelegt.

 

Zu b) Stellenplan

Die Zahl der Beamtenstellen im Stellenplan 2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dagegen hat sich die Zahl der Stellen der Tariflich Beschäftigten um drei Stellen gegenüber dem Vorjahr auf 77 erhöht. Im Stellenplan 2020 ist eine Stelle neu für eine Technische Angestellte im Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen berücksichtigt worden. Zudem ist im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung des Ordnungsaußendienstes Wittlager Land zwischen den Gemeinden im Wittlager Land geregelt worden, dass die hierfür vorgesehenen drei Tariflich Beschäftigten bei der Gemeinde Bad Essen eingestellt werden. Da im Stellenplan 2019 bereits eine Stelle für den Ordnungsaußendienst berücksichtigt war, sind zwei weitere Stellen im Stellenplan berücksichtigt worden.

 

Im Zuge der Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie aufgrund von Stellenneubewertungen ergeben sich zudem mehrere Veränderungen zwischen den Vergütungsgruppen der Tariflich Beschäftigten.

 

Zum 01. August 2020 wird die Gemeinde Bad Essen erneut zwei Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten einstellen, so dass dann sechs Ausbildungsstellen zeitgleich besetzt sind.

 

 


Anlagen:

  1. Haushaltssatzung 2020
  2. Haushaltsplan 2020 (nur im Ratsinformationssystem)
  3. Vorbericht zum Haushaltsplan 2020
  4. Übersicht Ergebnishaushalt 2020
  5. Übersicht Finanzhaushalt 2020
  6. Übersicht Teilergebnishaushalte 2020
  7. Übersicht Teilfinanzhaushalte 2020
  8. Investitionsplan 2020
  9. Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2020
  10. Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft 2020
  11. Schuldenübersicht 2020
  12. Beteiligungsbericht 2020
  13. Produktplan 2020
  14. Bilanz zum Stichtag 31.12.2018
  15. Stellenplan 2020

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

 

a)      die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 in der vorliegenden Fassung.

 

Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.

 

b)      den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt zu a)