Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der
Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2020 ist den Ratsmitgliedern sowie den
Ortsbürgermeistern/Ortsbürgermeisterinnen und Ortsvorstehern mit Schreiben vom
24.01.2020 zugesandt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 15./16.02.2020
sowie in den darauffolgenden Fachausschusssitzungen wurden die einzelnen
Haushaltsansätze ausführlich erläutert und beraten. Die daraus resultierenden
Änderungen sind in den Haushaltsplan eingearbeitet worden.
Weitergehende
Erläuterungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung
und dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von
2.789.200 Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von
485.000 Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 2.304.200 Euro. Der
Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann für das Jahr 2020 nur durch eine
Entnahme aus der Gewinnrücklage dargestellt werden. Zur Sicherstellung der
Liquidität wird der Höchstbetrag zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf
6.000.000 Euro festgelegt.
Zusatz:
Aufgrund der aktuellen
Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie und der damit verbundenen
Einschränkungen im öffentlichen Leben, wird es nach heutigem Stand zu
weitreichenden und einschneidenden Beeinträchtigungen der gesamten Wirtschaft
kommen. Das betrifft auch Unternehmen und Arbeitgeber in der Gemeinde Bad
Essen. Der Bund hat angekündigt, die Wirtschaft mit umfangreichen Maßnahmen zu
unterstützen. Dazu werden auch Steuererleichterungen gehören, die sich
letztlich auch in den Steuererträgen der Gemeinde niederschlagen werden.
Aus heutiger Sicht ist mit einem
deutlich spürbaren Rückgang bei den Erträgen aus der Einkommens- und
Umsatzsteuer zu rechnen. Hinzu werden Ertragsausfälle aufgrund von
Steuerstundungen und Absenkungen der Gewerbesteuervorauszahlungen kommen.
Die konkreten Auswirkungen für
die Gemeinde Bad Essen sind zurzeit noch nicht absehbar und können deshalb auch
nicht seriös im Haushaltsplan für das Jahr 2020 abgebildet werden. Zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit muss aber auf jeden Fall die
Liquidität der Gemeinde sichergestellt werden. Der Höchstbetrag für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten wird für das Haushaltsjahr 2020 deshalb auf 10
Mio. € festgelegt.
Zu b) Stellenplan
Die Zahl der Beamtenstellen im Stellenplan
2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dagegen hat sich die Zahl
der Stellen der Tariflich Beschäftigten um drei Stellen gegenüber dem Vorjahr
auf 77 erhöht. Im Stellenplan 2020 ist eine Stelle neu für eine Technische
Angestellte im Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen berücksichtigt worden. Zudem
ist im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung des
Ordnungsaußendienstes Wittlager Land zwischen den Gemeinden im Wittlager Land
geregelt worden, dass die hierfür vorgesehenen drei Tariflich Beschäftigten bei
der Gemeinde Bad Essen eingestellt werden. Da im Stellenplan 2019 bereits eine
Stelle für den Ordnungsaußendienst berücksichtigt war, sind zwei weitere
Stellen im Stellenplan berücksichtigt worden.
Im Zuge der Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie
aufgrund von Stellenneubewertungen ergeben sich zudem mehrere Veränderungen
zwischen den Vergütungsgruppen der Tariflich Beschäftigten.
Zum 01. August 2020
wird die Gemeinde Bad Essen erneut zwei Auszubildende für den Beruf der/des
Verwaltungsfachangestellten einstellen, so dass dann sechs Ausbildungsstellen
zeitgleich besetzt sind.
Anlagen:
- Haushaltssatzung 2020
- Haushaltsplan 2020 (nur im Ratsinformationssystem)
- Vorbericht zum Haushaltsplan 2020
- Übersicht Ergebnishaushalt 2020
- Übersicht Finanzhaushalt 2020
- Übersicht Teilergebnishaushalte 2020
- Übersicht Teilfinanzhaushalte 2020
- Investitionsplan 2020
- Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2020
- Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft 2020
- Schuldenübersicht 2020
- Beteiligungsbericht 2020
- Produktplan 2020
- Bilanz zum Stichtag 31.12.2018
- Stellenplan 2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 in der vorliegenden Fassung.
Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.
b) den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.