Betreff
Friedhofssatzung - Maximale Größe von Grabplatten auf Urnengräbern
Vorlage
BV/FD2/2020/198
Aktenzeichen
67 50 01
Art
Beschlussvorlage

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen schreibt vor, dass alle Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen gärtnerisch angelegt und dauerhaft instand gehalten werden müssen. Die Gestaltung der Grabstätte ist dabei dem Gesamtcharakter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die vollständige Bedeckung der Grabstelle mit Kies oder Steinsplitt ist untersagt.

 

Zur gärtnerischen Gestaltung gehört auch, dass Grabplatten, die mehr als 40% der Grundfläche einer Grabstelle bedecken, nicht zugelassen sind. Die Regelungen gelten für alle Arten von Grabstätten, somit auch für Urnengräber.

 

Mit dem Verbot der übermäßigen Bedeckung von Grabstellen werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt. Zum einen ist es für die Verwesungsprozesse bei Erdbegräbnissen erforderlich, dass ausreichend Luft und Feuchtigkeit in den Boden gelangen kann. Zum anderen soll durch eine „überwiegend gärtnerische Gestaltung“ der Grabstellen sichergestellt werden, dass der Charakter der Friedhöfe als Grünanlage und das Angebot an Blühpflanzen erhalten bleibt.

 

Gegen diese Regelungen richtet sich das Begehren eines Bürgers, der seitens der Verwaltung aufgefordert wurde, die Gestaltung seiner Grabstelle an die Vorgaben der Friedhofssatzung anzupassen. Er hat das Nutzungsrecht an einer Urnen-Doppelgrabstelle erworben und diese mit zwei Steinplatten bedeckt, die zusammen deutlich mehr als 40% der Grabstelle einnehmen. Er weist zu Recht darauf hin, dass das Argument der Bodenbelüftung im Falle von Urnenbestattungen keine Rolle spiele. Zudem könne eine kleine Urnengrabstelle keinen erkennbaren Beitrag zum ökologischen Nutzen des Friedhofes beitragen, zumal, solange die Gemeinde vorwiegend immergrüne Hecken pflanzen würde. Er fordere die Freigabe der Oberflächengestaltung durch die Friedhofssatzung und zugleich die Überarbeitung des bisherigen Nutzungs- und Pflanzplanes für den Friedhof.

 

 


Anlagen:

Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen

 

 


Beschlussvorschlag:

ohne

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: