Gemarkung Bad Essen Flur 1 Flurstück 93/8, ca. 185 m² groß, und
Gemarkung Bad Essen Flur 1 Flurstück 14/7, ca. 530 m² groß, insgesamt 715 m²
Ehepaar Birgit und
Peter Werth, wohnhaft Fritz-Reuter-Straße 32 in Bad Essen, ist mit dem Wunsch
an die Gemeinde herangetreten, die an ihr Grundstück angrenzende Straßen- und
Grünfläche zu erwerben. Es handelt sich um eine Teilfläche der gemeindlichen Straßenparzelle
„Aßbruchweg“, Gemarkung Bad Essen Flur 1 Flurstück 93/8, ca. 185 m² groß, im
beigefügten Lageplan blau markiert, sowie um eine gemeindliche Grünfläche,
Gemarkung Bad Essen Flur 1 Flurstück 14/7, ca. 530 m² groß, im beigefügten
Lageplan rot markiert, insgesamt ca. 715 m² groß.
Die betreffende
Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Assbruch“ und ist
dort insgesamt als Grünfläche ausgewiesen. Ehepaar Werth beabsichtigt, direkt
an ihrer vorhandenen Garage eine zweite Garage in gleicher Größe zu errichten.
Hierfür gibt es einen positiven Bauvorbescheid. Darüber hinaus sind der
Straßenseitenraum und die Grünfläche nicht bebaubar, weitere Befestigungen wie
auch Steingärten sind unzulässig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ändern
sich nicht und sind einzuhalten. Als Kompensation für die geplante Garage sind
auf der Grünfläche Obstbäume zu pflanzen.
Nach dem
Straßenausbau des „Aßbruchweg“ sowie der „Fritz-Reuter-Straße“ vor einigen
Jahren erfüllt die Fläche über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus auf
Dauer keinen öffentlichen Zweck mehr, sodass ein Verkauf erfolgen kann. Die
Zustimmung des Ortsrates Bad Essen liegt vor. Eine vergleichbare Situation
besteht vor den Grundstücken Aßbruchweg 14 und 16. Auch hier wurde der
Straßenseitenraum veräußert.
Die Ermittlung des
Kaufpreises ergibt sich aus dem Bodenrichtwert. Bei Grünflächen wird
üblicherweise der halbe Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Der amtliche Richtwert
beträgt zum Angebotszeitpunkt 130,00 €/m², der Kaufpreis somit 65,00 €/m² =
insgesamt ca. 46.475,00 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten sowie Kosten der
Vermessung. Nach überschlägiger Berechnung werden die Vermessungskosten
aufgrund der Vielzahl der zu setzenden Grenzpunkte ca. 4.100,00 € betragen.
Nach Einschätzung
von Ehepaar Werth ist im Boden der Grünfläche sehr viel Bauschutt etc.
vorhanden, der nur mit einer dünnen Schicht Mutterboden abgedeckt ist. Um hier
Obstbäume pflanzen zu können und eine Grünfläche anzulegen, die problemlos mit
einem Rasenmäher gemäht werden kann, ist ein Bodenaustausch erforderlich. Die
Maßnahme, einschließlich der Bodenentsorgung, wird mit ca. 10.000,00 €
veranschlagt. Um diese zusätzlichen Kosten auszugleichen, bietet Ehepaar Werth
einen Kaufpreis in Höhe von 50,00 €/m² = insgesamt ca. 35.750,00 € an.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, die betreffende Fläche in
privates Eigentum zu übergeben. Die Gemeinde spart im Falle der Veräußerung den
laufenden Unterhaltungsaufwand. Zurzeit wird die Grünfläche durch den
gemeindlichen Bauhof turnusmäßig zweimal im Jahr gemäht und befindet sich
demzufolge nicht immer in einem gepflegten Zustand. Das Anlegen einer
ordentlichen Rasenfläche mit Obstbäumen ist ausdrücklich zu begrüßen. Nach
örtlicher Prüfung durch den gemeindlichen Bauhof sind in Teilbereichen
Bauschutt und Steinablagerungen feststellbar.
Aufgrund der Größe der betreffenden Fläche und des daraus resultierenden
Kaufpreises über 10.000,00 € ist für den Verkauf ein Ratsbeschluss
erforderlich.
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
eine Teilfläche der gemeindlichen Straßenparzelle „Aßbruchweg“, Gemarkung Bad
Essen Flur 1 Flurstück 93/8, ca. 185 m² groß, sowie eine gemeindliche
Grünfläche, Gemarkung Bad Essen Flur 1 Flurstück 14/7, ca. 530 m² groß,
insgesamt ca. 715 m² groß, an Ehepaar Birgit und Peter Werth, wohnhaft
Fritz-Reuter-Straße 32, 49152 Bad Essen, zum Kaufpreis von … €/m², somit
insgesamt ca. … €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten sowie Kosten der
Vermessung, zu veräußern.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt. |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Der
Ortsrat Bad Essen stimmt der Veräußerung zu. |