Im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hatte der
Landkreis Osnabrück in 2011 die Umsetzung des Projektes „Schulbegleiter“ an
Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2012 beschlossen.
Im Rahmen dieses Projektes wurde an der Grundschule Bad Essen eine
sozialpädagogische Fachkraft mit einer halben Stelle beschäftigt. Die
Co.-Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück für die im Rahmen dieses
Projektes geschaffene Stelle endete zum 31.12.2013.
Die im Rahmen des Projektes gesammelten positiven Erfahrungen mit den
Schulbegleitern haben deutlich bestätigt, dass eine Fortführung des Einsatzes
von Sozialpädagogen/Schulsozialarbeitern an den Grundschulen als dringend
erforderlich angesehen wird.
Vor diesem Hintergrund haben die gemeindlichen Gremien im Oktober 2013,
im November 2015, im Juni 2017 und im Juni 2019 beschlossen, die Beschäftigung
von Sozialpädagogen an den Grundschulen im bisherigen Umfang bis zum 31. Juli
2020 fortzuführen.
An der Grundschule Bad Essen ist seit Ende 2015 Frau Michaela Walter als
Mitarbeiterin der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH als Sozialpädagogin
beschäftigt. Seit dem 01.08.2017 ist sie an der Schule mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 18 Stunden tätig.
Seitens des Landkreises Osnabrück erhält die Gemeinde Bad Essen aus dem
„Zuschusssystem für Sozialpädagogen an Schulen“ für diese Stelle einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.000 €. Der Kreistag hat 2016 beschlossen, das
entsprechende Projekt bis zum 31.07.2022 fortzuführen.
Die vertragliche Vereinbarung mit Kinderhaus Wittlager Land gGmbH umfasst
Aufwendungen in Höhe von 24.300 € und ist derzeit bis zum 31. Juli 2020
befristet.
Zum 12.06.2019 wurde durch das Land Niedersachsen an der Grundschule Bad
Essen eine 0,75-Stelle für die Schulsozialarbeit errichtet.
Die Schule hat das vergangene Jahr genutzt, an einem
Schulsozialarbeitskonzept zu arbeiten. Zur erfolgreichen Umsetzung des Konzepts
sieht die Schulleitung weiterhin Bedarf,
dass neben der vom Land
Niedersachsen eingerichteten Stelle die Tätigkeit von Frau Walter fortgeführt
wird. Eine Stellungnahme der Schulleitung dazu wird der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, die vertragliche Regelung mit der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH bis zum 31. Juli 2022
fortzuführen. Der Geschäftsführer der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH kann sich
eine Fortführung zu den bisherigen Konditionen vorstellen. Er geht jedoch von
steigenden Personalkosten aus. Er bittet daher darum, im Vertrag eine Regelung
aufzunehmen, dass eine Anpassung der von der Gemeinde Bad Essen zu zahlende
Vergütung erfolgt, wenn nachvollziehbare (nachweisbare) Gehaltsanpassungen
erfolgen. Alternativ wäre eine Stundenkürzung im entsprechenden Umfang
vorzunehmen.
Anlagen:
Stellungnahme der
Schulleitung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Projekt „Sozialpädagogen an Schulen“ an der Grundschule Bad Essen im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die vertragliche Vereinbarung mit Kinderhaus Wittlager Land gGmbH für die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bad Essen wird bis zum 31. Juli 2022 fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Finanzierung dieser Vereinbarung sind in den Haushaltsplänen vorzusehen.