Betreff
Bestellung eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2020/210
Art
Beschlussvorlage

 

Die Kinderland Bad Essen gGmbH ist gemäß § 267 HGB i.V.m. § 158 NKomVG prüfungspflichtig. Für die Erteilung des Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (= Bestimmung des Abschlussprüfers) ist gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages die Zustimmung des Gesellschafterausschusses erforderlich. Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, die R + K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.

 

Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss der Kinderland Bad Essen gGmbH sind gemäß den Regelungen des § 11 des Gesellschaftervertrages an die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses gebunden.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 der R +K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, zu übertragen.

 

Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss werden angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Wirtschaftsplan Kinderland  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: