Die
Kinderland Bad Essen gGmbH ist gemäß § 267 HGB i.V.m. § 158 NKomVG
prüfungspflichtig. Für die Erteilung des Auftrages zur Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes (= Bestimmung des Abschlussprüfers) ist
gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages die Zustimmung des
Gesellschafterausschusses erforderlich. Seitens der Geschäftsführung wird
vorgeschlagen, die R + K Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.
Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss der Kinderland Bad
Essen gGmbH sind gemäß den Regelungen des § 11 des Gesellschaftervertrages an
die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses gebunden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 der R +K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg vor der Höhe, zu übertragen.
Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Gesellschafterausschuss werden angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto Wirtschaftsplan Kinderland
zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |