Betreff
Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2019
Vorlage
BV/FD2/2020/218
Aktenzeichen
20 22 02
Art
Beschlussvorlage

§ 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt das Verfahren für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Demnach sind entsprechende Vorgänge nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über Fälle von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Bürgermeister, ansonsten der Rat. Der Rat ist spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.

 

In seinem Grundsatzbeschluss vom 14.03.2013 hat der Rat festgelegt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich im Sinne des § 117 NKomVG anzusehen sind:

 

  1. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
    • Haushaltssoll bis zu 2.500 €:                       bis 1.000 €
    • Haushaltssoll über 2.500 €:                        bis zu 40% des Ansatzes, max. 10.000 €

 

  1. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis max. 5.000 €

 

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen bis max. 40.000 €.

 

Die vorgenannten Regelungen haben in früheren Jahren vermehrt zu Problemen geführt, da Überschreitungen der Budgets in der Regel erst zum Jahresende eintreten und eine vorherige Zustimmung des Rates rein praktisch nicht gewährleistet werden konnte. Zudem ist es in der praktischen Umsetzung schwierig, im Moment der tatsächlichen Budgetüberschreitung denjenigen Zahlungsvorgang des laufenden Jahres zu identifizieren, der letztlich entgegen der ursprünglichen Planung zu der Budgetüberschreitung geführt hat.

 

Die Gemeinde Bad Essen hat deshalb ab dem Haushaltsjahr 2017 eine neue Budgetstruktur eigeführt, die den jeweiligen Budgetverantwortlichen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplanes einräumt. Dadurch konnte die Anzahl der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen im Jahresverlauf deutlich reduziert werden.

 

Im Haushaltsjahr 2019 wurden in drei Fällen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen notwendig:

 

  • Im Budget B03-Ordnung und Wahlen ergaben sich Mehraufwendungen von 3.986,56 €, resultierend aus der Anschaffung eines zusätzlichen Geschwindigkeitsdisplays für die Gemeinde Bad Essen. 

 

  • Im Budget 04-Brand- und Katastrophenschutz wurde der ursprüngliche Ansatz für Aufwendungen in Höhe von 305.500 € durch die notwendige Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr um 34.187,55 € (11,2%) überschritten.

 

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 11.961,73 € (21,3%) wurden zudem im Budget B08-Kultur und Sport notwendig, als Abschluss der Sanierungsarbeiten im Solefreibad.

 


Anlagen:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2019

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt den im Jahr 2019 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: siehe Anlage

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: