§ 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt
das Verfahren für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
Demnach sind entsprechende Vorgänge nur zulässig, wenn sie zeitlich und
sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über Fälle von
unerheblicher Bedeutung entscheidet der Bürgermeister, ansonsten der Rat. Der
Rat ist spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die notwendigen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher
Bedeutung zu unterrichten.
In seinem Grundsatzbeschluss vom 14.03.2013 hat der
Rat festgelegt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen als unerheblich im Sinne des § 117 NKomVG anzusehen sind:
- Überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
- Haushaltssoll
bis zu 2.500 €: bis
1.000 €
- Haushaltssoll
über 2.500 €: bis
zu 40% des Ansatzes, max. 10.000 €
- Außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen bis max. 5.000 €
- Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder
tariflicher Verpflichtungen bis max. 40.000 €.
Die vorgenannten Regelungen haben in früheren Jahren
vermehrt zu Problemen geführt, da Überschreitungen der Budgets in der Regel
erst zum Jahresende eintreten und eine vorherige Zustimmung des Rates rein
praktisch nicht gewährleistet werden konnte. Zudem ist es in der praktischen
Umsetzung schwierig, im Moment der tatsächlichen Budgetüberschreitung
denjenigen Zahlungsvorgang des laufenden Jahres zu identifizieren, der
letztlich entgegen der ursprünglichen Planung zu der Budgetüberschreitung
geführt hat.
Die Gemeinde Bad Essen hat deshalb ab dem
Haushaltsjahr 2017 eine neue Budgetstruktur eigeführt, die den jeweiligen
Budgetverantwortlichen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausführung des
Haushaltsplanes einräumt. Dadurch konnte die Anzahl der über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen im Jahresverlauf deutlich
reduziert werden.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden in drei Fällen
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen notwendig:
- Im Budget B03-Ordnung und Wahlen ergaben sich Mehraufwendungen von
3.986,56 €, resultierend aus der Anschaffung eines zusätzlichen
Geschwindigkeitsdisplays für die Gemeinde Bad Essen.
- Im Budget 04-Brand- und Katastrophenschutz wurde der ursprüngliche
Ansatz für Aufwendungen in Höhe von 305.500 € durch die notwendige
Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr um
34.187,55 € (11,2%) überschritten.
Überplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen in Höhe von 11.961,73 € (21,3%) wurden zudem im Budget
B08-Kultur und Sport notwendig, als Abschluss der Sanierungsarbeiten im
Solefreibad.
Anlagen:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt den im Jahr 2019 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
siehe Anlage |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |