Betreff
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD4/2020/221
Art
Beschlussvorlage

Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) i.d.F. vom 17.12.2019 ermächtigt die Gemeinden zum Erlass von Verordnungen zur Abwehr abstrakter Gefahren. In diesen Verordnungen können allgemein verbindliche Anordnungen begründet werden, soweit nicht Bestimmungen bereits in anderen gesetzlichen Normen enthalten sind und eine entsprechende Regelung in der gemeindlichen Verordnung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angebracht ist.

 

Die aktuell gültige „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen“ ist am 01.05.2018 in Kraft getreten und beruht noch auf dem Niedersächsischen Gesetz über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), welches inzwischen durch das NPOG ersetzt wurde. Neben der Aktualisierung der geltenden Rechtsgrundlage soll die Verordnung auch inhaltlich angepasst werden.

 

Mit der Ergänzung in § 14 Absatz 2 wird das geltende Aufenthaltsverbot auf öffentlichen Plätzen in den Abend- und Nachtstunden in die Verordnung aufgenommen und gleichzeitig der Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit nach § 16 eingestuft. Durch diese Änderung soll insbesondere der neu geschaffene Ordnungsaußendienst für den Altkreis Wittlage eine rechtliche Grundlage für das Einschreiten und die Einleitung von Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die Aufenthaltsverbote erhalten.

 

Der Änderungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt, Die Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht.

 


Anlagen:

Entwurf zur Änderung der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen“

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen“ in der vorliegenden Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: