Der Traditionsbetrieb „Gasthaus Tönsmeyer“
in der Ortschaft Brockhausen hat in diesem Jahr den Gastronomiebetrieb
eingestellt. Die Eigentümerin plant einen Abriss der eingeschossigen Festsäle
auf dem südlichen Teil des Grundstücks sowie einen anschließenden Verkauf der
auf dem beigefügten Lageplan markierten Teilfläche (Anlage 1).
Die Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.379
m² liegt zentral in der Ortschaft Brockhausen und ist verkehrlich über den
Brockhauser Weg gut erschlossen. Damit ist sie auch für eine Nutzung für
öffentliche Zwecke der Gemeinde Bad Essen grundsätzlich gut geeignet.
In konstruktiven Gesprächen mit den
Eigentümern konnte eine Verständigung über den Erwerb der Teilfläche durch die
Gemeinde Bad Essen erreicht werden und am 27. August 2020 ein entsprechender Kaufvertrag
unterzeichnet werden vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Gemeinde
Bad Essen in seiner Sitzung am 24. September 2020.
Die Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.379
€ wird von der Gemeinde Bad Essen zum Bodenrichtwert von 40 €/m² erworben.
Zudem sind die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie die
Kosten der Vermessung durch die Gemeinde Bad Essen zu tragen. Die Gesamtkosten
der Gemeinde Bad Essen für den Grundstückserwerb werden sich somit auf etwas
über 100.000 € belaufen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Rückbau der
eingeschossigen Gebäudeteile zum 01. Juli 2021. Die im Haushaltsplan 2020 für
den Grundstückserwerb bereits eingeplanten Haushaltsmittel von 100.000 € sind
somit in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen oder alternativ neu zu
veranschlagen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Erwerb einer Teilfläche Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 65 und 64/1, ca. 2.379 m² groß, von Frau Gisela Heitmeyer, Brockhauser Weg 54, 49152 Bad Essen zu. Zudem sind von der Gemeinde Bad Essen als Käufer die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der Vermessung zu tragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 werden ins Haushaltsjahr 2021 übertragen bzw. im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt.