Betreff
Erwerb einer Teilfläche Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 65 und 64/1, ca. 2.379 m² groß
Vorlage
BV/FD4/2020/230
Art
Beschlussvorlage

 

Der Traditionsbetrieb „Gasthaus Tönsmeyer“ in der Ortschaft Brockhausen hat in diesem Jahr den Gastronomiebetrieb eingestellt. Die Eigentümerin plant einen Abriss der eingeschossigen Festsäle auf dem südlichen Teil des Grundstücks sowie einen anschließenden Verkauf der auf dem beigefügten Lageplan markierten Teilfläche (Anlage 1).

 

Die Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.379 m² liegt zentral in der Ortschaft Brockhausen und ist verkehrlich über den Brockhauser Weg gut erschlossen. Damit ist sie auch für eine Nutzung für öffentliche Zwecke der Gemeinde Bad Essen grundsätzlich gut geeignet.

 

In konstruktiven Gesprächen mit den Eigentümern konnte eine Verständigung über den Erwerb der Teilfläche durch die Gemeinde Bad Essen erreicht werden und am 27. August  2020 ein entsprechender Kaufvertrag unterzeichnet werden vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Gemeinde Bad Essen in seiner Sitzung am 24. September 2020.

 

Die Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.379 € wird von der Gemeinde Bad Essen zum Bodenrichtwert von 40 €/m² erworben. Zudem sind die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der Vermessung durch die Gemeinde Bad Essen zu tragen. Die Gesamtkosten der Gemeinde Bad Essen für den Grundstückserwerb werden sich somit auf etwas über 100.000 € belaufen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Rückbau der eingeschossigen Gebäudeteile zum 01. Juli 2021. Die im Haushaltsplan 2020 für den Grundstückserwerb bereits eingeplanten Haushaltsmittel von 100.000 € sind somit in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen oder alternativ neu zu veranschlagen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Erwerb einer Teilfläche Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 65 und 64/1, ca. 2.379 m² groß, von Frau Gisela Heitmeyer, Brockhauser Weg 54, 49152 Bad Essen zu. Zudem sind von der Gemeinde Bad Essen als Käufer die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der Vermessung zu tragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 werden ins Haushaltsjahr 2021 übertragen bzw. im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto “Produkt 21160” zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: