Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2020
Projektidee: Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee
Vorlage
BV/FD1/2020/233
Aktenzeichen
521103 Km.
Art
Beschlussvorlage

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im August 2020 einen neuen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.

 

Hiermit stellt der Bund Mittel in Höhe von insgesamt 600 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen in kommunalen Einrichtungen bereit. Für eine Tranche von 400 Mio. Euro ist nunmehr ein neuer Projektaufruf gestartet worden. Die weiteren 200 Mio. Euro wurden auf Basis des Projektaufrufes 2018 für seinerzeit nicht berücksichtigte Projekte vergeben.

 

Im Rahmen des Bundesprogramms sollen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gefördert werden. Der Schwerpunkt soll bei den Sportstätten liegen, wie z.B. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder. Förderfähig ist die bauliche Sanierung der Anlagen.

 

Gefördert werden sollen größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde. Sie sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben (z.B. Angebote für unterschiedliche Zielgruppen, Barrierefreiheit/-armut) und sollen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Ausgewählte Projekte werden mit 45 % der förderfähigen Kosten gefördert. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 0,5 Millionen bis 3 Millionen Euro liegen, so dass die Investitionskosten mindestens  ca. 1,1 Millionen Euro betragen müssen.

 

Im Rahmen des vorgenannten Projektaufrufes wäre ein Antrag auf Förderung der Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee (Anlage 1) denkbar.

 

Die Sportanlage an der Schulallee ist Eigentum der Gemeinde Bad Essen. Die Anlage wurde ca. 1977 im Zusammenhang mit der Errichtung des Gymnasiums erbaut. Nach nunmehr einer Nutzungsdauer von über 40 Jahren ist der Sportplatz sanierungsbedürftig.

 

Genutzt wird der Sportplatz für den Schulsport (überwiegend Gymnasium und Oberschule), für die Durchführung von Bundesjugendspielen, von der Leichtathletikabteilung des TuS Bad Essen (mit Teilnehmern an Landesmeisterschaften), den Abteilungen Sportabzeichen des TuS Bad Essen und des VfL Lintorf sowie auch von Freizeitathleten.

 

Vorhanden ist eine Sportanlage Typ B, so dass die Anlage, als eine der wenigen im Landkreis Osnabrück, für regionale und überörtlich bedeutsame Veranstaltungen als Wettkampfanlage in Betracht kommt.

 

Inhalt des Projektes könnte

 

-       die Kompletterneuerung der Laufbahn und der angrenzenden Segmente (Kugelstoßbahn, Sprunggrube etc.) sowie

-       die Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellung eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat sowie

-       die Erstellung einer Flutlichtanlage

 

sein.

 

 

Erneuerung der Laufbahn:

Im Jahr 2017 erfolgte eine Reinigung und stellenweise Reparatur der Laufbahn in besonders stark beschädigten Bereichen. Im Zuge der Arbeiten wurden Risse in der Laufbahn ausgebessert und höher stehende Stellen zur Vermeidung von Unfallgefahren angepasst. Die Kosten für die Reparatur lagen bei ca. 35.000 €. Eine nachhaltige Verbesserung der Laufbahn wurde nicht vorgenommen.

 

Es gibt Wurzelschäden im Untergrund, die Entwässerung erfolgt nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ist die rote Verschleißschicht auf der gesamten Laufbahn sehr stark abgenutzt. Zur Erhaltung der sportlichen Funktionen ist die Laufbahn zu erneuern. In Teilbereichen sind auch Arbeiten einschließlich des Untergrunds erforderlich.

 

Eine Erneuerung der Segmente der Kampfbahn (Weitsprung- und Kugelstoßanlage etc.) ist auch erforderlich.

 

 

Sanierung der Rasenfläche durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat

Die Rasenfläche des Sportplatzes ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Im Rahmen der Sanierung des Sportplatzes würde sich die Anlegung eines Kunstrasenplatzes anbieten.

Kunstrasenplätze sind inzwischen vielerorts Standard. Im Nord- und Südkreis gibt es inzwischen zahlreiche Kunstrasenplätze, weitere sind in Planung. Im Wittlager Land gibt es bislang noch keinen Kunstrasenplatz.

 

Die Errichtung von Kunstrasenplätzen unter Verwendung von Kunststoffgranulat ist nicht förderfähig. Gefördert werden können jedoch Kunstrasenplätze unter Verwendung von alternativen Materialien.

 

 

Erstellung einer Flutlichtanlage

Damit die tägliche Nutzungszeit des Sportanlage und des Kunstrasenplatzes verlängert werden kann ist die Erstellung einer Flutlichtanlage sinnvoll.

 

 

Einbeziehung der „Kleinspielfelder“ am Gymnasium

Durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sollen größere Projekte gefördert werden. Mit dem Landkreis Osnabrück wurde daher über die Idee der Einbeziehung der Sanierung des Kunststoffbelags des „Kleinspielfeldes“ sowie der Weiterentwicklung der „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium gesprochen. Kostenträger für diesen Teil des Projektes wäre der Landkreis Osnabrück. Der Landkreis teilte mit, dass grundsätzlich Interesse an der Einbeziehung der Flächen im Förderantrag bestehen würde. Ideen zur Umsetzung könnten jedoch erst nach den Herbstferien zwischen dem Landkreis und der Schulleitung abgestimmt werden.

Auch mit dem Fördermittelgeber sind Einzelheiten hinsichtlich der Fragestellung zu verschiedenen Eigentümern noch zu klären. Der Projektträger Jülich hat eine Prüfung / Rückmeldung für die nächste Woche zugesagt.

 

Hinsichtlich der Sanierung der Kleinspielfelder wird vorgeschlagen, dass der Rat der Gemeinde Bad Essen die Einbeziehung der Sanierung der Kleinspielfelder in den Förderantrag / die Projektskizze unterstützt. 

 

 

 

Das Gesamtkostenvolumen von 1,1 Millionen Euro wird durch die vorgenannten Maßnahmen erreicht. Die Förderquote liegt bei 45 %. Dieses würde bei einer Investition von 1,1 Millionen einer Förderung von 500.000 € und einem Eigenanteil von 600.000 € entsprechen. Eine Konkretisierung der bisher sehr groben Kostenschätzung soll bis zur Antragstellung noch erfolgen.

 

 

Die Förderrichtlinien sehen die Förderung von Maßnahmen und demzufolge die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis 2025 vor. Die Anträge sind bereits jetzt einzureichen, da im Bundeshaushalt 2021 entsprechende Verpflichtungen vorgesehen werden sollen.

 

Bis zum 30.10.2020 sind Projektskizzen einzureichen. Auf Grundlage der Projektskizzen wird entschieden, welche Projekte gefördert werden sollen. Die Konkretisierung der Förderanträge für die ausgewählten Projekte ist für 2021 vorgesehen.

 

Durch eine Antragstellung besteht zumindest die Chance, eine finanzielle Förderung für dieses Projekt zu erhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Bundesprogramm deutlich überzeichnet sein wird, so dass nur ein Teil der Projekte, die förderfähig wären, auch tatsächlich gefördert werden.

 

Zusammen mit der Projektskizze ist ein Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2020 gebilligt wird, einzureichen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Luftbild/Lageplan der Sportanlage an der Schulallee

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Beantragung von Fördermitteln zur Sanierung der Sportanlage an der Schulallee in Bad Essen-Eielstädt im Rahmen des Projektaufrufes 2020 „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektskizze mit den Bausteinen „Kompletterneuerg der Laufbahn und der Segmente“, „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ sowie „Erstellung einer Flutlichtanlage“ fristgerecht einzureichen.

Die Einbeziehung der Sanierung der Flächen „Kleinspielfeld“ sowie „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium, Kostenträger: Landkreis Osnabrück,  in die Projektskizze wird unterstützt.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel werden für die Antragstellung nicht benötigt. Sie wären bei einer Förderung bei Durchführung der Maßnahme bis 2025 bereitzustellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: