Projektidee: Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im August 2020
einen neuen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.
Hiermit stellt der Bund Mittel in Höhe von insgesamt 600 Mio. Euro zur
Förderung von Investitionen in kommunalen Einrichtungen bereit. Für eine
Tranche von 400 Mio. Euro ist nunmehr ein neuer Projektaufruf gestartet worden.
Die weiteren 200 Mio. Euro wurden auf Basis des Projektaufrufes 2018 für
seinerzeit nicht berücksichtigte Projekte vergeben.
Im Rahmen des Bundesprogramms sollen Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur gefördert werden. Der Schwerpunkt soll bei den
Sportstätten liegen, wie z.B. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich
baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder. Förderfähig
ist die bauliche Sanierung der Anlagen.
Gefördert werden sollen größere Projekte mit deutlichen
stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde. Sie sollen eine
besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale
Integration vor Ort haben (z.B. Angebote für unterschiedliche Zielgruppen,
Barrierefreiheit/-armut) und sollen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Ausgewählte Projekte werden mit 45 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 0,5 Millionen bis 3
Millionen Euro liegen, so dass die Investitionskosten mindestens ca. 1,1 Millionen Euro betragen müssen.
Im Rahmen des vorgenannten Projektaufrufes wäre ein Antrag auf Förderung
der Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee (Anlage 1) denkbar.
Die Sportanlage an der Schulallee ist Eigentum der Gemeinde Bad Essen.
Die Anlage wurde ca. 1977 im Zusammenhang mit der Errichtung des Gymnasiums
erbaut. Nach nunmehr einer Nutzungsdauer von über 40 Jahren ist der Sportplatz
sanierungsbedürftig.
Genutzt wird der Sportplatz für den Schulsport (überwiegend Gymnasium und
Oberschule), für die Durchführung von Bundesjugendspielen, von der
Leichtathletikabteilung des TuS Bad Essen (mit Teilnehmern an
Landesmeisterschaften), den Abteilungen Sportabzeichen des TuS Bad Essen und
des VfL Lintorf sowie auch von Freizeitathleten.
Vorhanden ist eine Sportanlage Typ B, so dass die Anlage, als eine der
wenigen im Landkreis Osnabrück, für regionale und überörtlich bedeutsame
Veranstaltungen als Wettkampfanlage in Betracht kommt.
Inhalt des Projektes könnte
-
die
Kompletterneuerung der Laufbahn und der angrenzenden Segmente
(Kugelstoßbahn, Sprunggrube etc.) sowie
-
die
Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellung eines Kunstrasenplatzes mit
alternativem Granulat sowie
-
die
Erstellung einer Flutlichtanlage
sein.
Erneuerung der Laufbahn:
Im Jahr 2017 erfolgte eine Reinigung und stellenweise Reparatur der
Laufbahn in besonders stark beschädigten Bereichen. Im Zuge der Arbeiten wurden
Risse in der Laufbahn ausgebessert und höher stehende Stellen zur Vermeidung
von Unfallgefahren angepasst. Die Kosten für die Reparatur lagen bei ca. 35.000
€. Eine nachhaltige Verbesserung der Laufbahn wurde nicht vorgenommen.
Es gibt Wurzelschäden im Untergrund, die Entwässerung erfolgt nur sehr
eingeschränkt. Darüber hinaus ist die rote Verschleißschicht auf der gesamten
Laufbahn sehr stark abgenutzt. Zur Erhaltung der sportlichen Funktionen ist die
Laufbahn zu erneuern. In Teilbereichen sind auch Arbeiten einschließlich des
Untergrunds erforderlich.
Eine Erneuerung der Segmente der Kampfbahn (Weitsprung- und
Kugelstoßanlage etc.) ist auch erforderlich.
Sanierung der Rasenfläche durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit
alternativem Granulat
Die Rasenfläche des Sportplatzes ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Im
Rahmen der Sanierung des Sportplatzes würde sich die Anlegung eines
Kunstrasenplatzes anbieten.
Kunstrasenplätze sind inzwischen vielerorts Standard. Im Nord- und
Südkreis gibt es inzwischen zahlreiche Kunstrasenplätze, weitere sind in
Planung. Im Wittlager Land gibt es bislang noch keinen Kunstrasenplatz.
Die Errichtung von Kunstrasenplätzen unter Verwendung von
Kunststoffgranulat ist nicht förderfähig. Gefördert werden können jedoch
Kunstrasenplätze unter Verwendung von alternativen Materialien.
Erstellung einer Flutlichtanlage
Damit die tägliche Nutzungszeit des Sportanlage und des Kunstrasenplatzes
verlängert werden kann ist die Erstellung einer Flutlichtanlage sinnvoll.
Einbeziehung der „Kleinspielfelder“ am Gymnasium
Durch das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur sollen größere Projekte gefördert werden.
Mit dem Landkreis Osnabrück wurde daher über die Idee der Einbeziehung der
Sanierung des Kunststoffbelags des „Kleinspielfeldes“ sowie der
Weiterentwicklung der „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium gesprochen.
Kostenträger für diesen Teil des Projektes wäre der Landkreis Osnabrück. Der
Landkreis teilte mit, dass grundsätzlich Interesse an der Einbeziehung der
Flächen im Förderantrag bestehen würde. Ideen zur Umsetzung könnten jedoch erst
nach den Herbstferien zwischen dem Landkreis und der Schulleitung abgestimmt
werden.
Auch mit dem Fördermittelgeber sind Einzelheiten hinsichtlich der
Fragestellung zu verschiedenen Eigentümern noch zu klären. Der Projektträger
Jülich hat eine Prüfung / Rückmeldung für die nächste Woche zugesagt.
Hinsichtlich der Sanierung der Kleinspielfelder wird vorgeschlagen, dass
der Rat der Gemeinde Bad Essen die Einbeziehung der Sanierung der
Kleinspielfelder in den Förderantrag / die Projektskizze unterstützt.
Das Gesamtkostenvolumen von 1,1 Millionen Euro wird durch die
vorgenannten Maßnahmen erreicht. Die Förderquote liegt bei 45 %. Dieses würde
bei einer Investition von 1,1 Millionen einer Förderung von 500.000 € und einem
Eigenanteil von 600.000 € entsprechen. Eine Konkretisierung der bisher sehr groben
Kostenschätzung soll bis zur Antragstellung noch erfolgen.
Die Förderrichtlinien sehen die Förderung von Maßnahmen und demzufolge
die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis 2025 vor. Die Anträge sind bereits
jetzt einzureichen, da im Bundeshaushalt 2021 entsprechende Verpflichtungen
vorgesehen werden sollen.
Bis zum 30.10.2020 sind Projektskizzen einzureichen. Auf Grundlage der
Projektskizzen wird entschieden, welche Projekte gefördert werden sollen. Die
Konkretisierung der Förderanträge für die ausgewählten Projekte ist für 2021
vorgesehen.
Durch eine Antragstellung besteht zumindest die Chance, eine finanzielle
Förderung für dieses Projekt zu erhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass
das Bundesprogramm deutlich überzeichnet sein wird, so dass nur ein Teil der
Projekte, die förderfähig wären, auch tatsächlich gefördert werden.
Zusammen mit der
Projektskizze ist ein Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am
Projektaufruf 2020 gebilligt wird, einzureichen.
Anlagen:
Anlage 1: Luftbild/Lageplan der Sportanlage an der Schulallee
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Beantragung von Fördermitteln
zur Sanierung der Sportanlage an der Schulallee in Bad Essen-Eielstädt im
Rahmen des Projektaufrufes 2020 „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Projektskizze mit den Bausteinen „Kompletterneuerg der Laufbahn
und der Segmente“, „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines
Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ sowie „Erstellung einer
Flutlichtanlage“ fristgerecht einzureichen.
Die Einbeziehung der Sanierung der Flächen „Kleinspielfeld“ sowie
„Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium, Kostenträger: Landkreis
Osnabrück, in die Projektskizze wird
unterstützt.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsmittel werden für die Antragstellung nicht benötigt. Sie wären bei
einer Förderung bei Durchführung der Maßnahme bis 2025 bereitzustellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |