A) Historie
Ende der 1990er Jahre wurden bereits
Überlegungen zu einem interkommunalen Industrieund Gewerbegebiet im Bereich des
Hafens in Stirpe-Oelingen angestellt, zunächst aber verworfen. Hinsichtlich der
Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaften im Wittlager Land ist die Idee
einer gemeinsamen Gewerbegebietsentwicklung aber weiterverfolgt worden.
Mit der Ausweisung im Raumordnungsprogramm
des Landes Niedersachsen für einen Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen als
„trimodalen Standort“ sind die Gespräche seit 2007 intensiviert und mit
Untersuchungen ausgewertet worden. Der Standort Bohmte ist unter verschiedenen
untersuchten Standorten am Mittellandkanal als der deutlich geeignetste
Hafenstandort identifiziert worden.
Geführt wurden die Gespräche zum Thema
Hafenentwicklung im Wittlager Land zwischen dem Landkreis Osnabrück, den
Stadtwerken Osnabrück, der Wirtschaftsförderung, der Gemeinden Bad Essen,
Bohmte und Ostercappeln. Es bestand bei den vorgenannten Beteiligten
Einvernehmen, dass die derzeitige politische Situation, den Stadthafen
Osnabrück und den Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen in den Zukunftsaussichten
als Einheit bzw. einheitlich zu betrachten, unter Berücksichtigung aller
Rahmenbedingungen den Notwendigkeiten entspricht. Insbesondere wurde darauf
hingewiesen, dass Hafenstandorte auch immer als zentrale Einrichtungen für
Regionen betrachtet werden müssen, d. h. der Stadthafen Osnabrück und der
Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen wären prägend und wichtig für Stadt und
Landkreis Osnabrück.
Der Konsens mit der Stadt Osnabrück lautet
„Ein Hafen mit zwei sich ergänzenden bimodalen Standorten“. Die Schnittstelle
„Straße-Schiene“ wird dabei in der Stadt Osnabrück (Winkelhausenkaserne)
bedient, während die Schnittstelle „Straße-Wasserstraße“ in Bohmte realisiert
werden soll.
Das Raumordnungsprogramm des Landes
Niedersachsen weist den Binnenhafen Bohmte/Stirpe-Oelingen als „trimodalen
Standort“ aus, d. h. hier besteht die Möglichkeit der Erschließung über
Bundesstraßen (B 51, B 65 und B 218), über den Mittellandkanal und mittelfristig
auch über einen Gleisanschluss.
Im ILEK „Wittlager Land“ wird ein
„Regionalhafen im Osnabrücker Land“ am Standort Leckermühle als Projekt
benannt.
Die Machbarkeitsstudie über eine
Binnenhafenentwicklung im Bereich Osnabrück – Bohmte (NPorts, März 2008)
unterstützt die Überlegungen zur Entwicklung des Standortes in Stirpe-Oelingen.
Der Vorschlag, für den Standort
Bohmte/Stirpe-Oelingen eine neue Eigentums- bzw. Entwicklungsgesellschaft zu
gründen hat von Anfang an die Zustimmung aller Beteiligten gefunden. Beteiligte
sind der Landkreis Osnabrück sowie die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln.
Es bestand politischen Einvernehmen, dass
die neue Eigentumsgesellschaft als Beispiel für eine interkommunale
Zusammenarbeit, vielleicht beispielhaft im Land Niedersachsen, angesehen werden
kann.
Die im Herbst 2010 durchgeführte
Potenzialanalyse (bzw. Aktualisierung der ersten Potenzialanalyse aus 2007)
hatte ergeben, dass auch allein für den Containerumschlag im Bereich
Straße-Wasserstraße genügend Umschlagmengen vorhanden sind, die den Ausbau und
Betrieb des Standortes rechtfertigen. Der Gutachter Railistics hat in
Interviews mit Unternehmen ermittelt, dass für einen Hafenumschlag ein
ausreichendes Mengenvolumen vorhanden ist. Es ist zudem davon auszugehen, dass
weitere Mengen dazukommen, wenn Umschlaganlagen vorhanden sind.
Daraufhin wurde durch den Gutachter
Railistics ein „Antrag auf Klärung der Standortfrage“ für den Hafen Bohmte“
vorbereitet. Dieser hat die Vorstufe des eigentlichen Förderantrags
dargestellt, der bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster gestellt
wurde. Die fachliche Bewertung erfolgte durch die Studiengesellschaft für den
Kombinierten Verkehr in Berlin.
Am 20.12.2010 haben die Beteiligten sowie
der Gutachter den aktuellen Stand der Hafenentwicklung im Osnabrücker Land
Vertretern des Wirtschaftsministeriums und der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion in Hannover vorgestellt. Beide Einrichtungen haben den
Konsens begrüßt und den aktuellen Stand positiv aufgenommen sowie ihre
Unterstützung bei der weiteren Entwicklung zugesagt.
Am 27. Mai 2011 fand eine gemeinsame Sitzung
der Verwaltungsausschüsse der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
statt, in der u. a. der Sachstand und die weitere Vorgehensweise zur
Entwicklung eines Hafenstandortes in Bohmte Leckermühle aufgezeigt worden ist.
- Die Diskussion in der
gemeinsamen Sitzung der Verwaltungsausschüsse hat deutlich gemacht, dass
der Mittellandkanal insgesamt eine große regionale, nationale und durchaus
auch internationale Bedeutung, insbesondere auch mit Blick auf künftige
Hafenhinterlandverkehre hat. Die operativen Voraussetzungen für die
Entwicklung eines leistungsfähigen Hafenstandortes in Bohmte-Leckermühle
in Ergänzung zum Stadthafen Osnabrück sind aufgrund vorliegender Studien
erfüllt.
- Durch den Gutachter
Railistics wurde ein Antrag auf Klärung der Standortfrage für den Hafen
Bohmte-Leckermühle erarbeitet und am 13.04.2011 bei der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion (WSD) West in Münster vorgestellt worden. Dieser hat
die Vorstufe des eigentlichen Förderantrags dargestellt, der bei der WSD
gestellt werden muss. Die Abgabe des Antrages auf Klärung der
Standortfrage ist am 05.05.2011 erfolgt. Die Resonanz auf das vorgestellte
Vorhaben war durchweg positiv. Der eigentliche Förderantrag ist im August
2011 eingereicht worden.
- Auf landesplanerischer
Ebene und im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist
die Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle als
Entwicklungsschwerpunkt definiert. Im ILEK Wittlager Land wird ein
„Regionalhafen im Osnabrücker Land“ am Standort Bohmte-Leckermühle als
Projekt mit hoher Priorität benannt.
- Für den Standort
Bohmte-Leckermühle wurde eine neue Eigentumsgesellschaft gegründet. Der
Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie ein Businessplan für die
Eigentumsgesellschaft sind entsprechend erarbeitet worden.
Daran anschließend haben die Räte der
Gemeinde Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich
dafür aus, dass zur Entwicklung des Hafenstandortes Bohmte-Leckermühle zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine gemeinsame Eigentumsgesellschaft des Landkreises
Osnabrück und der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln im Wittlager Land gegründet
wird.
In einer weiteren Informationsveranstaltung
am 09.12.2011 wurde den Bürgermeistern, denFraktionsvorsitzenden, den
Ortsbürgermeistern sowie den Vorsitzenden des Finanzausschusses und seiner
Stellvertreter der aktuelle Sachstand vorgestellt. Deutlich wurde dabei noch
einmal die große Chance, die sich aus der Hafenentwicklung Wittlager Land für
diese Region ergibt.
In den darauffolgenden Dezember-Sitzungen
2011 haben die Gemeinderäte des Wittlager Landes einstimmig beschlossen:
Die Gründung der „Hafen Wittlager Land GmbH" auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrages wird beschlossen.
Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat
den letzten, noch erforderlichen Beschluss zur Gründung der Hafen Wittlager
Land GmbH am 27.02.2012 gefasst.
In der nachfolgenden Zeit wurden immer
wieder gemeinsame Sitzungen der Hauptausschüsse bzw. der Räte und
Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Planungen wurden den weiteren
Gegebenheiten, den Verhandlungsergebnissen bei Grundstücksverhandlungen und den
laufend durchgeführten Untersuchungen angepasst.
B) Aktuelle Sachlage
Seit 2014 wird das Wittlager Hafenprojekt
von einer Bürgerinitiative der „IG Hafen Oelinger Hafen“ in Frage gestellt.
Alle bis dahin erarbeiteten Gutachten, Aussagen der Aufsichtsbehörden und
zuständigen Bundesdienststellen werden als nicht objektiv, falsch bzw.
fehlerhaft bezeichnet.
Dagegen behauptet ein von der
Bürgerinitiative in Auftrag gegebenes Gutachten aus Münster, dass das
Hafenprojekt zumindest in Frage zu stellen ist. Deutlich wird allerdings, dass
dieses Gutachten wesentliche Vorgaben nicht bzw. deutlich anders bewertet als
die Gutachten, die von der HWL beauftragt wurden.
Hinzuweisen ist noch einmal darauf, dass die
Untersuchungen der HWL auf echte Marktdaten basieren und nicht auf
theoretische, statistische Werte. Dabei wurden zwischenzeitlich Unternehmen im
Umkreis von bis zu 30 km befragt. Die Befragungen erfolgen in der Regel
persönlich und vor Ort. Diese Befragungen sind etwa alle 3 Jahre aktualisiert
und angepasst worden. Ziel der gemeinsamen Planungen zum Hafen Wittlager Land
war von Beginn an auch die Verlagerung der Verkehre von den überlasteten
Straßenverkehrswegen auf den Mittellandkanal.
Immer wieder wird die Befahrbarkeit des
Mittellandkanals für Containerschiffe (zweilagig) bezweifelt. Dazu ist auf den
Bundesverkehrswegeplan zu verweisen, der die Erhöhung der Brücken in Richtung
Münster in den Jahren bis 2030 vorsieht. Die entsprechenden Planungen zur Umsetzung
werden derzeit erstellt. Somit würde bei Indienststellung des Hafens das
zweilagiges Befahren in alle Richtungen möglich. Dies ist bereits jetzt zu
großen Teilen möglich, sofern es sich um ausreichend schwere Beladung handelt.
Der BPlan Nr. 99 der Gemeinde Bohmte
(Containerhafen) ist vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt worden. Dabei wurde
im Urteil deutlich, dass lediglich Formfehler und eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 (der BPlan wurde 2015 als Satzung
beschlossen) zur Ungültigkeit geführt haben, nicht aber die von der Klägerin
vorgebrachten Argumente.
Die Hafen Wittlager Land GmbH hat alle
bisherigen Entscheidungen einstimmig getroffen, in den letzten Sitzungen bei
einzelnen Enthaltungen. Dies zeigt, dass die Mitglieder der Gesellschafterversammlung
wie auch des Aufsichtsrates weiterhin an das Hafenprojekt als zukunftsweisendes
Modellvorhaben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit glauben.
Insoweit wurde auch in der gemeinsamen
Sitzung am 05.02.2020 intensiv darüber beraten, ob und unter welchen
Bedingungen die Weiterentwicklung in Stirpe-Oelingen erfolgen kann. Dabei wurde
deutlich, dass die Mitglieder nach wie vor grundsätzlich hinter den
Hafenplanungen stehen (bei einer Enthaltung).
Dazu hat der Rat der Gemeinde Bohmte in
seiner Dezembersitzung 2019 die Absichtserklärung beschlossen, dass, sofern der
jetzt ebenfalls mit einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG Lüneburg
angefochtene BPlan 109 „Schüttguthafen“ für ungültig erklärt wird, ein neues
BPlan-Verfahren durchzuführen ist.
Deutlich wurde, dass die für den Umbau des
Massenguthafens bewilligten Fördermittel für die geplanten Investitionen in
Höhe von 5,4 Mio. verfallen, wenn sie nicht bis Oktober 2021 (ggf. nach einer
Verlängerung bis Dezember 2022) in Anspruch genommen werden. Um dies zu
ermöglichen, muss unverzüglich mit den konkreten Planungen und Maßnahmen
begonnen werden.
Wie bekannt, hat der Rat der
Gemeinden Bohmte in seiner Sitzung am 04.06.2020 folgendes beschlossen:
- Es soll kein neuer Bebauungsplan für
den Containerhafen aufgestellt werden (B-Plan 99).
- Stattdessen soll ein Industrie-
und Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
- Der rechtsgültige B-Plan 109
(Massenguthafen) soll neu aufgestellt werden, um zusätzlich Container am
Massenguthafen umzuschlagen.
Über diese Entwicklung und die
damit für die HWL GmbH verbundenen, erheblichen Herausforderungen wurde seither
mehrfach in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses sowie bei internen
Informationsveranstaltungen und informellen interfraktionellen Gesprächen informiert
und diskutiert.
In den Gremien der HWL wurden am
08.09.2020 mögliche Handlungsoptionen zur Orientierung vorgestellt.
Nach inzwischen weitergehenden
Gesprächen wird der Rat der Gemeinde Bohmte, sofern in einem gemeinsamen
Konsens, der schrittweise Ausbau eines Containerhafens vorgesehen ist, auch den
B- Plan Nr. 99 zu heilen, so dass das ursprünglich als Containerumschlag
festgelegte Areal als Erweiterungsoption bei festgestelltem Bedarf fungieren
wird.
a) Massenguthafen
Mit Datum vom
20.09.2018 liegt der Hafen Wittlager Land GmbH ein positiver Förderbescheid zur
Errichtung eines Massenguthafens in Bohmte vor. Die Fördersumme beläuft sich
auf 5,378 Mio. €, der Bewilligungszeitraum endet am 30.10.2021 und kann gemäß
den Fördervorgaben der EU bis maximal zum 31.12.2022 verlängert werden.
Die Planungskosten werden mit
10% der Investitionskosten kalkuliert und gegen Nachweis von der N-Bank
erstattet.
Fest steht, dass die für den
Umbau des Massenguthafens bewilligten Fördermittel für die geplanten
Investitionen in Höhe von 5,4 Mio. € verfallen, wenn sie nicht bis Oktober 2021
(ggf. nach einer Verlängerung bis Dezember 2022) in Anspruch genommen werden.
Um dies zu ermöglichen, muss unverzüglich mit den konkreten Planungen und Maßnahmen
begonnen werden.
Das
benötigte Grundstück wurde 2016 erworben. Die bisherigen Planungsleistungen
umfassen einen Betrag in Höhe von 275 T€.
Entscheidungen im Rat der Gemeinde Bohmte am
04.06.2020:
Die Planungen zu
einem Massenguthafen sollen nach dem OVG Urteil neu aufgenommen werden, eine
Containerumschlagfläche soll vorgesehen werden.
Stellungnahme/Schriftverkehr zur aktuellen
Projektsituation am Massenguthafen Bohmte von grbv und mit N-Bank:
Seitens des
Ingenieurbüros grbv wurde mit Schreiben vom 05.08.2020 mitgeteilt, dass eine
Umsetzung der Planung am Standort Massenguthafen bis zum 30.06.2022 nicht mehr
möglich ist. Sollte eine Verlängerung der Förderzusage bis zum 31.12.2022
genehmigt werden, wäre lt. grbv eine Umsetzung im Rahmen dieses
Förderzeitraumes noch möglich, sofern mit der konkreten Umsetzung am 01.11.2020
begonnen wird.
Eine erste grobe
Einschätzung der grbv zur Fragestellung, ob am Standort Massenguthafen ein
kombinierter Massengut-/Containerhafen realisierbar und sinnvoll sei, wird
damit beantwortet, dass die Attraktivität einer solchen Anlage für potenzielle
Betreiber aufgrund der begrenzten Erweiterungsmöglichkeiten als gering
eingeschätzt wird.
Die NBank hat die
HWL mit Schreiben vom 11.08.2020 aufgefordert, sich bis zum 15.10.2020
hinsichtlich der Verlängerung des Förderantrages zu erklären.
II. Handlungsoptionen und Vorschlag zum
weiteren Verfahren
Als
Handlungsoptionen stehen die Einstellung der Planungen des Massenguthafens, die
zeitliche Verschiebung und die sofortige Umsetzung des Massenguthafens in der
bisherigen Planungsvariante zur Verfügung.
Die Einstellung
der Planungen wäre in letzter Konsequenz mit der Auflösung und Abwicklung der
HWL GmbH verbunden, da sie nicht mehr ihren satzungsgemäßen Zwecken nachkommen
könnte. Sämtliche Investitionen in die Maßnahme müssten wertkorrigiert und
abgeschrieben werden, was im schlechtesten Fall zu einer direkten Belastung der
Gesellschafter mit einem Betrag von bis zu 9,4 Mio. Euro einhergehen würde. Da
sich aber bisher die Gesellschafter für die Umsetzung eines Massenguthafens
ausgesprochen haben, wird diese Handlungsoption nicht zum Tragen kommen.
Auch die
zeitliche Verschiebung hat wesentliche finanzielle, gesellschaftspolitische und
gesamtstrategische Nachteile zur Folge:
Denn die bisher
avisierte Förderung würde entfallen und die Gesellschafter hätten die
Gesamtkosten der Maßnahme (rd. 10,8 Mio. Euro) allein zu tragen. Darüber hinaus
ist es fraglich, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderung in dem jetzt vorliegenden
hohen Umfang wieder zu generieren sein wird.
Ebenso wird
angesichts der aktuellen, durch Corona und dem Klimawandel induzierten
Veränderungen auch hinsichtlich der Orientierung nach klimaneutralen und daher
auch zukunftsfähigen Alternativen zum LKW-Transport (Stichwort steigende
CO“-Abgaben), der Zeitpunkt zur Umsetzung neuer CO2-armer
Transportinfrastrukturen als sehr günstig angesehen.
Insoweit kann mit
guten Gründen eine direkte Umsetzung des Massenguthafens in der jetzigen
Planungsvariante in Frage kommen. Dies setzt voraus, dass die Gemeinde Bohmte
sich verpflichtet, im Falle eines stattgegebenen Normenkontrollverfahrens die
ursprüngliche, dem Förderantrag zugrundeliegende Planung wieder als B-Plan
beschließt.
b) Abriss
Gebäude
Am 29.07.2020
wurde der HWL von Telxius ein Bauablaufplan für die Errichtung eines neuen
Standortes für den zurzeit auf dem Futterturm am Massenguthafen befindlichen
Funkmasten mitgeteilt. Danach kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende
Oktober die Umsetzung am Ersatzstandort abgewickelt ist und einem Abriss der
Gebäude am Massenguthafen nichts mehr entgegenstehen dürfte.
Ein baldiger
Abriss der Gebäude wurde in allen bisherigen Sitzungen von Aufsichtsrat- und
Gesellschafterversammlung der HWL GmbH als dringend erforderlich angesehen.
Auch auf den notwendigen Abriss der Gebäude „In der Hegge 8 und 10“ wurde
hingewiesen.
Die Kosten des
Rückbaus betragen gem. Förderantrag:
Bauliche Maßnahmen: |
Kostenschätzung |
|
Förderanteil der N-Bank |
|
|
||
Rückbau Betriebsgelände |
605.000,00
|
|
302.500,00
|
Rückbau 360 m Straße und
Oberflächenbefestigung |
132.400,00 |
|
66.200,00 |
|
|
|
|
|
737.400,00
|
|
368.700,00
|
Durch das
Ingenieurbüro grbv kann kurzfristig eine Ausschreibung zum Rückbau des
Betriebsgeländes erfolgen.
Die Kosten der
Abrisse „In der Hegge“ sind durch eine Ausschreibung zu ermitteln, diese liegen
mit geschätzt 30.000 Euro bis max. 50.000 Euro im Rahmen einer freien Vergabe.
Aufgrund der bestehenden
Verkehrssicherungspflicht der HWL GmbH sollten die Abrisse möglichst
kurzfristig stattfinden. Sofern der Massenguthafen umgesetzt wird, werden die
Kosten über die NBank gefördert. Sollte eine Förderung nicht in Betracht
kommen, da der Massenguthafen zunächst nicht weiter umgesetzt wird, kann eine
Förderung in Höhe von max. 300 T€ aus dem Brachflächenmanagement des
Landkreises Osnabrück abgerufen werden. Der entsprechende Förderbetrag aus dem
Brachflächenmanagement ist mit dieser Zweckbindung bereits im Haushalt des
Landkreises (Haushaltsjahre 2019 + 2020) eingeplant.
Der zeitliche Rahmen für die
Entscheidung der Gesellschafter ist knapp bemessen, denn der Fördermittelgeber
N-Bank erwartet bis zum 15.10.2020
eine abschließende Entscheidung der Gesellschafter zum weiteren Verfahren
betreffend den Massenguthafen. Darüber hinaus ist der Massenguthafen in der
jetzigen Planung mit Fördermitteln nur noch realisierbar, wenn am 01.11.2020
die weitere Umsetzung erfolgt.
c) Containerhafen
Mit Datum vom
09.11.2017 liegt der Hafen Wittlager Land GmbH ein positiver Förderbescheid zur
Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener
Unternehmen vor. Die Fördersumme beläuft sich auf 6,465 Mio. €, der
Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021.
Im Förderantrag
ist der geplante Standort als „östlich des Wendebeckens“ exakt beschrieben.
Die Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erkennt pauschal 10% der
Investitionskosten als Planungskosten an.
Die
GDWS bekräftigte in einem persönlichen Gespräch am 27.03.2019, dass eine
Verlängerung des Bewilligungszeitraums keine Kollision mit dem Förderbescheid
darstelle, es jedoch aussagefähiger Begründungen für den späteren Abruf von
Fördermitteln bedürfe.
Das
benötigte Grundstück wurde 2018 erworben. Planungsleistungen sind bisher in
einem Umfang von 211 T€ angefallen.
Der BPlan Nr. 99 der Gemeinde
Bohmte (Containerhafen) ist vom OVG Lüneburg für ungültig erklärt worden. Dabei
wurde im Urteil deutlich, dass lediglich Formfehler und eine
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 (der BPlan wurde 2015 als
Satzung beschlossen) zur Ungültigkeit geführt haben, nicht aber die von der
Klägerin vorgebrachten Argumente.
II. Handlungsoptionen und Vorschlag zum
weiteren Verfahren
Der Rat der Gemeinde
Bohmte hat sich in seiner Sitzung am 04.06.2020 zum Projekt Containerhafen
geäußert und dessen Einstellung beschlossen. Fraglich ist, ob die Gemeinde
Bohmte an diesem Beschluss festhält. Von der Kommunalaufsicht ist festgestellt
worden, dass der Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.
Davon abgesehen,
stehen bislang der Gesellschafter Landkreis Osnabrück sowie die Gemeinden
Ostercappeln und Bad Essen hinter den Planungen zur Errichtung eines
Containerhafens am Standort Bohmte.
Nach weitergehenden
Gesprächen gibt es, über einen möglichen Containerumschlag am Massenguthafen
hinaus, auch sichere Signale aus dem Bohmter Rat, den stufenweisen Ausbau von
Containerumschlag auch auf dem Areal des B-Plan Nr. 99 möglich zu machen.
Die Entscheidung
in Bohmte einen Hafen zu errichten, der speziell auf den Umschlag von Massengut
und Containern ausgerichtet ist, ist aus logistischen Gründen und aus Gründen
des Klimaschutzes konzeptionell richtig, um die Region Osnabrück mit Gütern
über den Wasserweg zu versorgen.
Der
Containertransport ist in der Binnenschifffahrt das am stärksten wachsende
Marktsegment. Der Containerhafen Bohmte würde als westlichster Standort im
Mittellandkanalgebiet an einer strategisch sehr günstigen Position liegen.
Die deutlich
erkennbaren Auswirkungen des Klimawandels (lange Trockenperioden, Niedrigwasser
in den schiffbaren Flüssen, Probleme in der Trinkwasserversorgung,
Extremwetterereignisse mit Überflutungsrisiken etc.) zwingen auch in der
Verkehrspolitik zu einem deutlich größeren Engagement für die Nutzung CO2-armer
bzw. CO2-freier Transportmittel. Der LKW-Transport in Verbindung mit der
Verbrennungstechnologie erfüllt nicht die Anforderungen an eine moderne
klimafreundliche Logistik. Die Bahn ist aufgrund der Netzstruktur und den
unzureichenden Netzkapazitäten sowie der komplexen internen Bedienstrukturen
kaum in der Lage, wesentliche Anteile des Straßenverkehrs im überregionalen
Transport zu übernehmen. Gleichwohl müssen auch hier perspektivisch Lösungen
für schienengebundene (Zuliefer-)Verkehre entwickelt und der Ausbau der
Schieneninfrastruktur intensiv weiter verfolgt werden.
Im Bereich des norddeutschen
Wasserstraßennetzes, bestehend aus dem Mittellandkanal, dem Dortmund-Ems-Kanal,
dem Küstenkanal, der (stauregulierten) Mittelweser und dem Elbeseitenkanal sind
solche Einschränkungen nicht zu erwarten, da ganzjährig und bei jeder Witterung
ein gleichbleibender Wasserstand dauerhaft gewährleistet ist. Die technische
Konzeption dieses Wasserstraßensystems basiert auf künstlichen Wasserstraßen
(Kanälen) und stauregulierten Flussabschnitten (Mittelweser), die ganzjährig
einen gleichbleibenden Wasserstand aufweisen.
Damit kann
gerade im wichtigen Seehafenhinterlandverkehr zu allen relevanten norddeutschen
Häfen, welcher den Hauptanteil des geplanten Hafens in Bohmte ausmacht, die
Zuverlässigkeit der Wasserstraßentransporte dauerhaft gewährleistet werden,
ohne Einschränkungen durch die ausgeprägter werdenden Klimaveränderungen
befürchten zu müssen.
Um den Bedarf und damit die konkreten
Güterpotenziale ermitteln und entwickeln zu können, ist ein möglicher Einstieg
in den Containerumschlag auf dem Areal des Massenguthafens oder unmittelbar
angrenzend zu prüfen und dabei eine zweckmäßige, Umsetzung zu verfolgen. Bei
den Planungen sind die Bedingungen des Förderbescheides des Massenguthafens und
das geltende Bau- und Planungsrecht zu beachten.
Die HWL wird entsprechend
aufgefordert, einen möglichen Containerumschlag am Standort Massenguthafen zu
prüfen und bedarfsgerecht umzusetzen. Perspektivisch wird, sofern ausreichend
Potenziale vorhanden sind, der stufenweise Ausbau des Containerumschlags mit
einer möglichen separaten Flächenentwicklung verfolgt. Dabei sollen auch die
bewilligten Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen werden.
Die Gemeinde Bohmte will sich
dem Ziel, dieser vorgenannten Strategie zur moderaten Entwicklung eines
Containerumschlags, ausdrücklich anschließen.
In der weiteren mittelfristigen
Entwicklungsstrategie des Standortes Hafen Bohmte ist, unter Berücksichtigung
der bestehenden Fördermittelbedingungen, auch ein Ausbau als trimodaler
Standort zu prüfen und zu verfolgen.
Grundsätzlich sollte bei
Infrastrukturprojekten wie hier dem Hafenbau nicht allein das
betriebswirtschaftliche Ergebnis der Einzelmaßnahme als Maßstab der
Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gestellt werden. In dem Wissen, dass
diese Art von Projekten einen extrem langen Vorlauf hat und regelmäßig auf
Umfeldveränderungen reagieren muss, ist für die Abwägung des Nutzens und der
Kosten auch die volkswirtschaftliche und regionalwirtschaftliche Entwicklung in
den Fokus zu nehmen. Die Entwicklungen der Unternehmen in der Region, die
Schaffung sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Veränderungen der
Umweltbelastungen, der Unfallzahlen und der Transportzeiten sowie die
Generierung von wichtigen Steuereinnahmen zur Aufrechterhaltung und Ausbaus des
Gemeinwohls sind Themen, die im Rahmen einer integrierten Betrachtung von
Kosten und Nutzen Berücksichtigung finden müssen. Nicht zuletzt auch unter den
sich aktuell rasant ändernden Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes und
den daraus resultierenden Bedarfen der gesamten Region.
Das Projekt Containerhafen soll
Bedarfe sowie Chancen neu bewerten. Explizit mitgedacht werden müsste hier auch
sinnvollerweise eine mittelfristig zu realisierende Schienenanbindung. Der
Planungsprozess sollte von Beginn an unter einer breiten öffentlichen
Beteiligung gestartet und dabei die zukunftsweisenden Bedarfe / Anforderungen
sowie eine innovative klimaschonende Gesamtkonzeption erarbeitet werden. Dabei
können beispielsweise Transportketten insgesamt neu bewertet und bestmöglich
energieeffiziente, klimaschonende Synergieeffekte gehoben werden. So müssen die
bisherigen LKW-Verkehre perspektivisch durch Schiene oder andere effiziente
Transportwege ersetzt werden. Daneben muss bei der Ansiedlung von Unternehmen
auf eine ressourcenschonende, treibhausgasreduzierende und insgesamt ökologisch
sinnvolle Umsetzung geachtet werden.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat
in seiner Sitzung am 08.10.2020 neben den im nachstehenden Beschlussvorschlag
aufgeführten gemeinsamen Beschlüssen aller Gesellschafter folgende Punkte
beschlossen, welche aus Sicht der Mitgesellschafter als Grundbedingungen für
das weitere Vorgehen anzusehen sind:
a.
Die
Gemeinde Bohmte beschließt, sich an allen weiteren Kosten der HWL GmbH mit
ihrem Gesellschaftsanteil in Höhe von 37,5 % zu beteiligen.
b.
Die
Gemeinde Bohmte beschließt, unverzüglich die notwendigen Beschlüsse zur Heilung
des B-Planes Nr. 109 in jetziger Form zu fassen, sofern dem derzeitigen
Normenkontrollverfahren zum B-Plan 109 vom OVG Lüneburg stattgegeben wird.
c.
Die
Gemeinde Bohmte beschließt, alle weiteren Maßnahmen unverzüglich umzusetzen,
die der planerischen Umsetzung des Massenguthafens dienlich sind.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Bad Essen trägt auch in Zukunft die
Hafen Wittlager Land GmbH (HWL GmbH) in der jetzigen Form als mit der
Durchführung und Umsetzung der Planungen zum Hafen Wittlager Land beauftragte
Gesellschaft und damit auch den entsprechenden Gesellschaftszweck und die
Zielsetzung der HWL GmbH mit.
- Die
Gemeinde Bad Essen spricht sich für die sofortige Umsetzung der Planungen
zum Massenguthafen unter Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel aus.
Damit verbunden ist auch der Abriss der Gebäude am Massenguthafen
entsprechend des Förderbescheides sowie der Abriss der Gebäude „In der
Hegge 8 und 10“.
- Der Abriss der Gebäude am Massenguthafen und „In der Hegge 8 und
10“ soll auch dann umgesetzt werden, wenn keine Fördermittel generiert
werden können. In diesem Fall können max. 300.000 Euro aus dem
Brachflächenmanagement des Landkreises Osnabrück beantragt werden.
- Die Gemeinde Bad Essen befürwortet nach wie vor die Planungen zur
Errichtung eines Containerhafens am Standort Bohmte. Die bisherigen
Planungen werden jedoch ruhend gestellt. Die im Besitz der HWL GmbH
befindlichen Grundstücke sollen weiter vorgehalten werden.
Die
HWL wird aufgefordert, parallel zu den bisherigen Planungen des ursprünglichen
Containerhafens einen möglichen Containerumschlag am Standort Massenguthafen zu
prüfen. Dabei sind die Bedingungen des Förderbescheides für den Massenguthafen
und das geltende Bau- und Planungsrecht zu beachten.
- Die vorgenannten Beschlüsse (Ziffer 1-4) stehen ausdrücklich unter
dem Vorbehalt, dass alle übrigen Gesellschafter inhaltsgleiche
Grundsatzbeschlüsse fassen.
- Die Vertreter in den Gremien der Hafen Wittlager Land GmbH werden
angewiesen, entsprechend der Beschlussfassung zu den Punkten 1 – 5
abzustimmen.
Haushaltsmittel |
|
|
stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
|
|
|
Deckungsvorschlag: |
|
Sonstiges:
Die Gemeinde Bad Essen hat im Rahmen ihres Gesellschafteranteils von 6,25%
die Kosten der HWL GmbH zu tragen . Entsprechende Haushaltsmittel sind demzufolge zu gegebener Zeit zur Verfügung
zu stellen. |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
|
|
ist
nicht erforderlich |
|
wird
noch vorgenommen |
|
ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |