-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Planungsanlass der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des hier in der Gemeinde Bad Essen (im Ortsteil Dahlinghausen) ansässigen Unternehmens Kesseböhmer GmbH. Diese Erweiterungsmöglichkeit dient dazu, auch zukünftig den Betriebsstandort hier in der Gemeinde zu sichern.
Ein Planungserfordernis ergibt sich
insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 8a und 8c BauGB
aufgeführten Belange (Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der
Schaffung / Sicherung von Arbeitsplätzen).
Ob und inwieweit die von der Gemeinde hier angestrebten Ziele (Erweiterung / Erhalt der gewerblichen Nutzung) auch oder ggf. sogar besser an anderen Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) BauGB ohne Belang.
Insbesondere die städtebauliche Zielsetzung der erforderlichen Erweiterung des vorhandenen Standortes des hier ansässigen Unternehmens schließt andere Standortalternativen aus.
Tatsächlich wird der potentielle
Erweiterungsbereich z.Z. als intensiv genutzte Ackerfläche genutzt. Dies
entspricht auch der derzeitigen Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan
(FNP) der Gemeinde Bad Essen.
Hier bedeutet keine besondere Darstellung: Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Bereiches bedarf insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP.
Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die Zielsetzung der Ortschaften, die
wirtschaftliche Leistungskraft in der gewerblichen Wirtschaft, dem Handel und
den Dienstleistungen zu sichern bzw. angemessen auszubauen, um neben der
Sicherung vorhandener Arbeitsplätze auch vorrangig die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu fördern. Dabei steht im Vordergrund, die junge nachwachsende
Bevölkerung in der Gemeinde halten zu können bzw. zumindest entsprechende
Arbeitsperspektiven anbieten zu können.
Des Weiteren soll auch die Umstrukturierung und Erweiterung von bereits
in der Gemeinde ansässigen Gewerbebetrieben entsprechend der Bedarfslage
ermöglicht werden, um diese in der Gemeinde halten zu können.
Dazu wird die 61. Änderung des FNP durchgeführt.
Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren fand die vorgezogene
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Unterrichtung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zwischen dem 20.05.
und dem 06.07.2020 statt.
Vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden mittlerweile
die Entwurfsunterlagen zur 61. Änderung des FNP erarbeitet, die in der Anlage
beigefügt sind bzw. in der Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Anlagen:
1.
Lageplan
2.
Wirksamer
FNP und Abgrenzung 61. Änderung FNP
3.
Planbild
61. Änderung FNP
4.
Planzeichenerklärung
5.
Begründung
6.
Kartierung
Avifauna
7.
Umweltbericht
8.
Abwägung
TöB des Vorentwurfs
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt
den Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.