Unter der Projektbezeichnung
„Siedlungs- und Gewerbeentwicklung 2030“ sollen alle 17 Ortschaften in der
Gemeinde Bad Essen mit dem Ziel betrachtet werden, einen genaueren Überblick
über freie Bau- und Gewerbegrundstücke, Baulücken sowie bereits vorhandene Entwicklungsmöglichkeiten
oder Entwicklungsbedarfe zu erhalten. Auf Grundlage des bestehenden
Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und der Innen- und
Außenbereichssatzungen werden für jede Ortschaft in der Gemeinde Bad Essen
Planunterlagen erstellt.
Mit den entsprechenden
farblichen Unterscheidungen wird in den Planzeichnungen dargestellt, wo
vorhandene Satzungsbereiche liegen und welche Bebauungsmöglichkeiten noch
bestehen. Hierbei wird unterschieden nach Wohnbaugrundstücken und
Gewerbeflächen, sowie tatsächlichen bebaubaren Baulücken und potenziellen
Baugrundstücken, die aufgrund der aktuellen Ausweisung im Flächennutzungsplan
zukünftig überplant werden könnten.
Zu beachten ist, dass viele
Wohnbaugrundstücke, die als bebaubare Baulücken dargestellt sind, sich im
privaten Eigentum befinden und nicht dem freien Markt zur Verfügung stehen.
Weiterhin können Baugrundstücke auch durch landwirtschaftliche Immissionen in
der Bebauung eingeschränkt sein.
Durch die Anfertigung der
Planteile für jede Ortschaft erhalten die gemeindlichen Gremien und Ortschaften
einen guten Überblick über die aktuellen Bebauungsmöglichkeiten in den
einzelnen Ortschaften. Hierdurch kann eine bessere Einschätzung erfolgen, in
welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und aus bauleitplanerischer Sicht
zukünftig agiert werden soll.
Nach Vorstellung der Thematik im
Fachausschuss am 11.06.2020 wurde deutlich, dass der Ansatz zur Aufbereitung
der Planunterlagen für jede Ortschaft in der gewählten Form begrüßt wird. Vor
einer weiteren Beratung im Fachausschuss sollen alle Ortschaften beteiligt
werden und ihre Informationen in den Beratungsprozess einbringen.
Um möglichst eine gleichmäßige
Betrachtung aller Ortschaften durchführen zu können, soll ein Fragebogen
erarbeitet werden, der zum einen den Ortschaften die Beteiligung vereinfacht,
aber auch dem Fachausschuss die Möglichkeit eröffnet, eine einheitliche Analyse
vornehmen zu können. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage beigefügt.
Nach Festlegung des Fragebogens
und der Ausarbeitung aller Planunterlagen werden die Ortschaften beteiligt.
Hiernach erfolgt eine Aufbereitung für die abschließende Beratung im
Fachausschuss.
Anlage:
Fragebogen (Entwurf)
Beschlussvorschlag:
-ohne-