Betreff
Renaturierung und Hochwasserschutz an der Hunte in Rabber
Vorlage
BV/FD3/2020/239
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ ist seit sieben Jahren auf der Grundlage der Dümmervereinbarung im Rahmen der Fließgewässerentwicklung im Einzugsgebiet aktiv. Wesentlicher Punkt ist die Gewässerentwicklung, insbesondere die Nährstoffreduktion, um langfristig die angestrebten Ziele zur Dümmersanierung zu erreichen.

 

Aktuell wird der Hunte-Oberlauf betrachtet, dessen Großteil als FFH-Gebiet „Obere Hunte“ unter Schutz steht. Genauer wird der Abschnitt zwischen „Huntestraße“ und „Im Westerbruch“ betrachtet, der direkt unterhalb an das FFH-Gebiet anschließt. Auf der Nordseite des Gewässers an der Straße „Im Westerbruch“ besteht die Möglichkeit, durch Flächentausch eine derzeit ackerbaulich genutzte Fläche zu erwerben.

 

Der betrachtete Abschnitt der Ackerfläche ist als „deutlich verändert“ einzustufen. Ein Anschluss an die Aue besteht nur bei sehr hohen Wasserständen. So wurde beispielsweise beim Hochwasserereignis 2010 das nördlich angrenzende Gewerbegebiet, insbesondere östlich der Straße „Im Westerbruch“ und Teile der Ortschaft Rabber, überflutet. Allerdings war dies ein Ereignis > HQ100 (einmalig in 100 Jahren vorkommendes Hochwasser).

 

In Verbindung mit der Renaturierung der Hunte kommen verschiedene Ausführungen in Frage, die dem Hochwasserrückhalt dienen sollen. Derzeit werden zwei Varianten betrachtet und einer hydraulischen Berechnung unterzogen. Denkbar ist die Herstellung von Sekundärauen mit oder ohne Umgehungsgerinne (siehe Anlagen).

 

Das Umgehungsgerinne kann je nach Planung bereits kleine Hochwasserereignisse aufnehmen, wie beispielsweise das jährliche Hochwasser. Die Sekundäraue und die Abflachung greifen jedoch erst bei größeren Hochwasserereignissen wie dem HQ 100, um dann auch eine Entlastung des Hunte-Verlaufs zu ermöglichen. Vorteil der Maßnahme ist die naturnahe Gestaltung eines Umgehungsgerinnes.

 

Bei der Ausführung ohne Umgehungsgerinne greift die Sekundäraue ausschließlich bei größeren Hochwasserereignissen wie dem HQ100, sodass in Summe bei solchen Ereignissen mehr Rückhalt zur Verfügung steht.

 

Der Unterhaltungsverband erwartet durch die Kombination von einerseits Herstellung einer Gewässerentwicklungsmaßnahme und andererseits Schaffung von Retentionsraum für den Hochwasserrückhalt erhebliche Synergien im Bereich der Planungs- und Herstellungskosten.

Da eine Detailplanung noch aussteht, können die zu erwartenden Baukosten nur überschlägig geschätzt werden. Unter der Voraussetzung, dass der Bodenaushub ortsnah verbracht werden kann, werden die Baukosten inkl. aller Planungs- und Nebenleistungen auf ca. 200.000 € geschätzt.

 

Die Ackerfläche hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Die Kosten für den Grunderwerb belaufen sich bei einem Tauschfaktor von 1 : 1,3 unter Berücksichtigung aller Nebenkosten auf rd. 450.000 – 500.000 €.

 

Der Unterhaltungsverband kann in Verbindung mit der Schaffung von Retentionsraum für den Hochwasserrückhalt in erheblichen Maße Ausgleichs- und Kompensationsverpflichtungen umsetzen. Hierfür können Kompensationsmittel aus der Dümmervereinbarung eingesetzt werden. Auf den bisweilen überschlägig ermittelten Kosten und unter Berücksichtigung des

Aufwertungspotentials ergibt sich eine Finanzierungslücke von ca. 250.000 €.

 

Da die Gemeinde Bad Essen für den Hochwasserschutz zuständig ist, muss bei Umsetzung der Maßnahme die Finanzierungslücke vollständig durch die Kommune getragen werden. Eine alleinige Schaffung des vorgesehenen Rückhaltevolumens mit Ankauf/Tausch von Flächen würde für die Gemeinde wesentlich höhere Kosten bedeuten. Insofern sollen bei dieser Maßnahme die Synergien einer Renaturierung und der Schaffung von Retentionsraum genutzt werden.

 


Anlagen:

1.    Lageplan

2.    Variante 1

3.    Variante 2

4.    Karte des Hochwasserereignisses v. August 2010

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Ortschaft Rabber einen Baukostenzuschuss in Höhe von 250.000 € für das HH-Jahr 2021 vorzusehen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: