Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere
Hunte“ ist seit sieben Jahren auf der Grundlage der Dümmervereinbarung im
Rahmen der Fließgewässerentwicklung im Einzugsgebiet aktiv. Wesentlicher Punkt
ist die Gewässerentwicklung, insbesondere die Nährstoffreduktion, um
langfristig die angestrebten Ziele zur Dümmersanierung zu erreichen.
Aktuell wird der Hunte-Oberlauf betrachtet, dessen
Großteil als FFH-Gebiet „Obere Hunte“ unter Schutz steht. Genauer wird der
Abschnitt zwischen „Huntestraße“ und „Im Westerbruch“ betrachtet, der direkt
unterhalb an das FFH-Gebiet anschließt. Auf der Nordseite des Gewässers an der
Straße „Im Westerbruch“ besteht die Möglichkeit, durch Flächentausch eine
derzeit ackerbaulich genutzte Fläche zu erwerben.
Der betrachtete Abschnitt der Ackerfläche ist als
„deutlich verändert“ einzustufen. Ein Anschluss an die Aue besteht nur bei sehr
hohen Wasserständen. So wurde beispielsweise beim Hochwasserereignis 2010 das
nördlich angrenzende Gewerbegebiet, insbesondere östlich der Straße „Im
Westerbruch“ und Teile der Ortschaft Rabber, überflutet. Allerdings war dies
ein Ereignis > HQ100 (einmalig in 100 Jahren vorkommendes Hochwasser).
In Verbindung mit der Renaturierung der Hunte kommen
verschiedene Ausführungen in Frage, die dem Hochwasserrückhalt dienen sollen.
Derzeit werden zwei Varianten betrachtet und einer hydraulischen Berechnung
unterzogen. Denkbar ist die Herstellung von Sekundärauen mit oder ohne
Umgehungsgerinne (siehe Anlagen).
Das Umgehungsgerinne kann je nach Planung bereits
kleine Hochwasserereignisse aufnehmen, wie beispielsweise das jährliche
Hochwasser. Die Sekundäraue und die Abflachung greifen jedoch erst bei größeren
Hochwasserereignissen wie dem HQ 100, um dann auch eine Entlastung des
Hunte-Verlaufs zu ermöglichen. Vorteil der Maßnahme ist die naturnahe
Gestaltung eines Umgehungsgerinnes.
Bei der Ausführung ohne Umgehungsgerinne greift die
Sekundäraue ausschließlich bei größeren Hochwasserereignissen wie dem HQ100,
sodass in Summe bei solchen Ereignissen mehr Rückhalt zur Verfügung steht.
Der Unterhaltungsverband erwartet durch die
Kombination von einerseits Herstellung einer Gewässerentwicklungsmaßnahme und
andererseits Schaffung von Retentionsraum für den Hochwasserrückhalt erhebliche
Synergien im Bereich der Planungs- und Herstellungskosten.
Da eine Detailplanung noch aussteht, können die zu
erwartenden Baukosten nur überschlägig geschätzt werden. Unter der
Voraussetzung, dass der Bodenaushub ortsnah verbracht werden kann, werden die
Baukosten inkl. aller Planungs- und Nebenleistungen auf ca. 200.000 €
geschätzt.
Die Ackerfläche hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Die
Kosten für den Grunderwerb belaufen sich bei einem Tauschfaktor von 1 : 1,3
unter Berücksichtigung aller Nebenkosten auf rd. 450.000 – 500.000 €.
Der Unterhaltungsverband kann in
Verbindung mit der Schaffung von Retentionsraum für den Hochwasserrückhalt in
erheblichen Maße Ausgleichs- und Kompensationsverpflichtungen umsetzen. Hierfür
können Kompensationsmittel aus der Dümmervereinbarung eingesetzt werden. Auf
den bisweilen überschlägig ermittelten Kosten und unter Berücksichtigung des
Aufwertungspotentials ergibt sich eine
Finanzierungslücke von ca. 250.000 €.
Da die Gemeinde Bad Essen für den Hochwasserschutz
zuständig ist, muss bei Umsetzung der Maßnahme die Finanzierungslücke
vollständig durch die Kommune getragen werden. Eine alleinige Schaffung des
vorgesehenen Rückhaltevolumens mit Ankauf/Tausch von Flächen würde für die
Gemeinde wesentlich höhere Kosten bedeuten. Insofern sollen bei dieser Maßnahme
die Synergien einer Renaturierung und der Schaffung von Retentionsraum genutzt
werden.
Anlagen:
1.
Lageplan
2.
Variante 1
3.
Variante 2
4. Karte des Hochwasserereignisses v. August 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, zur Umsetzung von
Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Ortschaft Rabber einen
Baukostenzuschuss in Höhe von 250.000 € für das HH-Jahr 2021 vorzusehen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
sind im Haushalt 2021 bereitzustellen |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |