Zur Erhöhung der Transparenz
innerhalb der Kommune sind die Hauptverwaltungsbeamten mit der Änderung des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016
verpflichtet, die von ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der
Vertretung mitzuteilen.
Gemäß § 81 Abs. 5 NKomvG teilt
der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach
Ablauf des ersten Jahres seiner Amtszeit schriftlich oder elektronisch mit,
welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen
gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG
übernommenen Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt.
In der Mitteilung müssen die
zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person
des Auftrags- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten
Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die
Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung
im Rat der Gemeinde Bad Essen werden die Nebentätigkeiten ortsüblich
bekanntgemacht.
Die letzte Mitteilung über
wahrgenommene Nebentätigkeiten ist in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad
Essen am 12.12.2019 erfolgt. Seitdem ist es zu Änderungen gekommen.
Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und
2 NKomVG teile ich daher mit, dass ich folgende anzeigepflichtigen
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten
Nebentätigkeiten und auf Verlangen nach § 71 NBG übernommene Nebentätigkeiten
zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:
Art der Nebentätigkeit |
Zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit |
Person des Auftrags-oder Arbeitgebers |
Aufwands-entschädigung |
Mitglied in der Verbandsversammlung Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
vierteljährlich Stundenaufwand: bis zu 3 Std. je Sitzung |
Wasserverband Wittlage |
45,00 € pro
Sitzung |
Beratendes Mitglied des Beirates Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Eine Sitzung im Jahr, Stundenaufwand: insgesamt 3 Std. |
Hunte Dienstleistungs GmbH |
- |
Geschäftsführer für den Bereich Bad Essen Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Vierteljährig bis zu 3 Std., durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Std. |
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) |
100,00 € monatl.
Aufwandsentsch. |
Mitglied der Gesellschafterversammlung und Mitglied im Aufsichtsrat Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 1 Std. |
Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH |
- |
Mitglied der Gesellschafterversammlung und Mitglied
des Gesellschafterausschusses Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 1 Std. |
Kinderland Bad Essen gGmbH |
- |
Mitglied der Gesellschafterversammlung Beschluss Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück (VLO) |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Alle zwei Monate Stundenaufwand: je 2 Std. |
Hafen Wittlager Land GmbH |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung des Trägervereins
der BIW Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Belmer Integrationswerkstatt e. V. |
- |
Mitglied der Stifterversammlung Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Eine Sitzung im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Bürgerstiftung Bad Essen |
- |
Vertreter in der Mitgliederversammlung des
Landesverbandes, Bezirksverbandes, Kreisverbandes Beschluss
Gemeinderat 10.11.16 |
Stundenaufwand im Jahr etwa 20 Stunden |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund |
- |
Mitglied im Kreisvorstand |
Zwei Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund |
- |
Stellv. Mitglied in der Vertreterversammlung |
Eine Sitzung im Jahr (im Vertretungsfall) Stundenaufwand: 2 Std. |
Gemeinde- Unfallversicherungsverband Hannover
(Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachen) |
- |
Mitglied im Kuratorium |
Vier Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 2 Std. |
Diakonie Stiftung Osnabrücker Land |
- |
Mitglied im Vorstand (seit
10.04.2019) |
Alle zwei Monate Stundenaufwand: je 2 Std. |
Deutsch-Polnische Gesellschaft in der Region
Osnabrück e.V. |
- |
Mitglied im
Kirchenkreistag (seit
06.02.2019) |
Vierteljährlich Stundenaufwand: je 3 Std. |
Kirchenkreis Bramsche |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat (ab 01.01.2020) |
Vier Sitzungen im Jahr Stundenaufwand: je 3 Std. |
DIOS- Diakonie
Osnabrück Stadt und Land gGmbH |
- |
Vertreter in der
Gesellschafterver- sammlung Beschluss
Gemeinderat 12.12.19 |
Eine Sitzung im Jahr Stundenaufwand: 2 Std. |
Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land GmbH |
- |
Beratendes Mitglied der
Gesellschafterversammlung Beschluss
Gemeinderat 12.12.19 |
Eine Sitzung im Jahr Stundenaufwand: 2 Std. |
Netze Holding
Osnabrücker Land GmbH & Co. KG |
- |
Stimmberechtigter
Vertreter in der Generalversammlung Beschluss
Gemeinderat 12.12.19 |
Eine Sitzung im Jahr Stundenaufwand: 2 Std. |
ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungs- genossenschaft
e.G. |
- |
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.