Betreff
Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
BV/FD1/2020/249
Art
Beschlussvorlage

 

Zur Erhöhung der Transparenz innerhalb der Kommune sind die Hauptverwaltungsbeamten mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016 verpflichtet, die von ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen.

 

Gemäß § 81 Abs. 5 NKomvG teilt der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner Amtszeit schriftlich oder elektronisch mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt.

 

In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrags- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bad Essen werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die letzte Mitteilung über wahrgenommene Nebentätigkeiten ist in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Essen am 12.12.2019 erfolgt. Seitdem ist es zu Änderungen gekommen.

 

Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teile ich daher mit, dass ich folgende anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und auf Verlangen nach § 71 NBG übernommene Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:

 

 

 

Art der Nebentätigkeit

Zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit

Person des Auftrags-oder Arbeitgebers

Aufwands-entschädigung

Mitglied in der Verbandsversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

vierteljährlich

 

Stundenaufwand: bis zu 3 Std. je Sitzung

Wasserverband Wittlage

45,00 € pro Sitzung

Beratendes Mitglied des Beirates

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Eine Sitzung im Jahr,

 

Stundenaufwand: insgesamt 3 Std.

Hunte Dienstleistungs GmbH

-

Geschäftsführer für den Bereich Bad Essen

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Vierteljährig bis zu 3 Std.,

 

durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Std.

Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG)

100,00 €

monatl. Aufwandsentsch.

Mitglied der Gesellschafterversammlung

und Mitglied im Aufsichtsrat

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Zwei Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 1 Std.

Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH

-

Mitglied der Gesellschafterversammlung und Mitglied des Gesellschafterausschusses

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Zwei Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 1 Std.

Kinderland Bad Essen gGmbH

-

Mitglied der Gesellschafterversammlung Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Zwei Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück (VLO)

-

Mitglied im Aufsichtsrat

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Alle zwei Monate

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

Hafen Wittlager Land GmbH

-

Mitglied der Mitgliederversammlung des Trägervereins der BIW

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Zwei Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

Belmer Integrationswerkstatt e. V.

-

Mitglied der Stifterversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Eine Sitzung im Jahr

 

Stundenaufwand: je 2 Std. 

Bürgerstiftung Bad Essen

-

Vertreter in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes,

Bezirksverbandes, Kreisverbandes

 

Beschluss Gemeinderat 10.11.16

Stundenaufwand im Jahr etwa 20 Stunden 

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

 

-

 

Mitglied im Kreisvorstand

Zwei Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

-

Stellv. Mitglied in der Vertreterversammlung

Eine Sitzung im Jahr (im Vertretungsfall)

 

Stundenaufwand: 2 Std.

Gemeinde- Unfallversicherungsverband Hannover (Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachen)

-

Mitglied im Kuratorium

Vier Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

Diakonie Stiftung Osnabrücker Land

-

Mitglied im Vorstand

 

(seit 10.04.2019)

Alle zwei Monate

 

Stundenaufwand: je 2 Std.

 

Deutsch-Polnische Gesellschaft in der Region Osnabrück e.V.

 

-

Mitglied im Kirchenkreistag

 

 

(seit 06.02.2019)

Vierteljährlich

 

 Stundenaufwand: je 3 Std.

 

 

Kirchenkreis Bramsche

-

Mitglied im Aufsichtsrat

 

(ab 01.01.2020)

Vier Sitzungen im Jahr

 

Stundenaufwand: je 3 Std.

DIOS-

Diakonie Osnabrück Stadt und Land gGmbH

 

-

Vertreter in der Gesellschafterver-

sammlung

 

Beschluss Gemeinderat 12.12.19

Eine Sitzung im Jahr

 

Stundenaufwand: 2 Std.

Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH

-

Beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 12.12.19

Eine Sitzung im Jahr

 

Stundenaufwand: 2 Std.

Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG

-

Stimmberechtigter Vertreter in der Generalversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 12.12.19

Eine Sitzung im Jahr

 

Stundenaufwand: 2 Std.

ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungs-

genossenschaft e.G.

-

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: