Betreff
Versetzung des Vermessungsamtsinspektors Klaus Hollenberg in den Ruhestand
Vorlage
BV/FD1/2021/253
Art
Beschlussvorlage

 

Herr Vermessungsamtsinspektor Klaus Hollenberg, geb. am 04.06.1956, wohnhaft in 49152 Bad Essen–Wehrendorf, An der Buddemühle 17, vollendet am 03.06.2021 das 65. Lebensjahr.

 

Herr Hollenberg hat am 23.11.2020 einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zum 01. Juli 2021 gestellt.

 

Beamtinnen und Beamte treten gemäß § 35 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie die Altersgrenze erreichen. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, wird die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

 

Beamtinnen und Beamte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres zuzüglich eines Monats pro Geburtsjahrgang. Von Geburtsjahrgang 1959 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahrgang erhöht.

 

Für das Geburtsjahr 1956 gilt eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren plus 10 Monate.

 

Gemäß § 37 NBG Absatz 1 können Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit abweichend von § 35 NBG auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Es wird ein Versorgungsabschlag für die Zeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Pension erhoben.

 

Für Beamtinnen und Beamte, die das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Dienstjahre abgeleistet haben, entfällt dieser Versorgungsabschlag.

 

Ab dem 01. Juli 2021 wird die Niedersächsische Versorgungskasse Versorgungsbezüge an Herrn Hollenberg zahlen.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze sind für Herrn Hollenberg erfüllt.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, Herrn Vermessungsamtsinspektor Klaus Hollenberg gemäß § 37 Absatz 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes mit Ablauf des 30. Juni 2021 in den Ruhestand zu versetzen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Personalaufwendungen zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: