Die Betriebsführung
der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der
Krippen Brockhausen und Wittlage wird seit Jahren durch die Kinderland Bad
Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres 2021 obliegt der Kinderland
Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung für die Kindertagesstätte Rabber mit
einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe. Das Eigentum, die
Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der
Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt
die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des
Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die
Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrigschwelligen
Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die
pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des
Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf
eingesetzt werden.
Für die Kinderland
Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zu beschließen.
Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der
Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als
Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.568.000 € vor.
Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an
verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen
für Kinder) eingestellt worden.
Gegenüber dem
Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der
Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber, einer Neukalkulation der zu
erstattenden Verwaltungskosten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen
vorgesehen.
Zum Wirtschaftsplan
sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu
geben:
A) Betreuung in
Kindertagesstätten
1)
Benutzungsentgelte
Für das Jahr 2021
werden ggü. dem Vorjahr steigende Elternbeiträge aufgrund der Inbetriebnahme
einer weiteren Krippengruppe in der Kindertagesstätte Rabber erwartet. Seit
Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen hat sich das
Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei
einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.
Die Gesamtsumme der
Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad
Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des
geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.
2) Essensgeld
Eine leichte
Steigerung ist bei den Erträgen für das Mittagessen kalkuliert. Hintergrund ist
auch hier die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber. Auf der
Aufwandsseite wird eine Steigerung der Aufwendungen für das Mittagessen in
gleicher Höhe erwartet.
Sowohl auf der
Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite ist das tatsächliche Ergebnis
abhängig vom Umfang des während der Corona-Pandemie möglichen
Betreuungsangebotes.
3) Zuweisungen Land
Niedersachsen
Hier wird der
Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den
Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der
aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 57 % erhöhten
Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse
für die Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der
Qualität in Kindertagesstätten) ausgewiesen. Auch hier ist die Gewährung der
Personalkostenpauschale für die Kita Rabber in diesem Jahr erstmalig
berücksichtigt worden, so dass eine Steigerung erwartet wird.
4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen
Auf der Grundlage
des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und
nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind
bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in
Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in
Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in
Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung
einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen
Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück
finanziert.
Insgesamt stehen
derzeit 16 Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei
Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung. Bereits heute ist
absehbar, dass aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs hier im zeitlichen
Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte an der
Gartenstraße in der Gemeinde Bad Essen weitere Integrationsplätze in
Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen. Inwieweit im neuen
Kindergartenjahr 2021/22 das Integrationsangebot in der Krippe fortgesetzt
werden kann, ist aktuell noch nicht abschließend zu beurteilen.
5) Personalkosten
Kindergärten
Ausgewiesen wurde
der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der
Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Eine spürbare Erhöhung der
Personalkosten gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere aufgrund der
Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber in diesem Jahr, der betrieblichen
Ausbildung von sozialpädagogischen Assistenten in den Kindertagesstätten sowie
der allgemeinen Personalkostensteigerungen eingeplant.
6) Verwaltungskosten
Im Zuge einer
sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die
Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge,
die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung
etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.
Aufgrund der in den
letzten Jahren gewachsenen Anzahl der betreuten Kinder und der beschäftigten
Mitarbeiter sowie der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber ist eine
Neukalkulation der zu erstattenden Verwaltungskosten erfolgt. Zudem sind
weitere Aufgabenbereiche wie die Personalsachbearbeitung und die Zahlbarmachung
der Einnahmen und Ausgaben in die Betrachtung mit einbezogen worden. Hierdurch
ist es zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Verwaltungskosten gekommen.
Verwaltungskosten in dieser Größenordnung sind im interkommunalen Vergleich
sachgerecht und werden auch in der geplanten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück zu den Kosten der Kinderbetreuung als
sachlich gerechtfertigt anerkannt.
7) Geräte,
Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung;
Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der
Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt
worden. Die Gruppen in der Kindertagesstätte Rabber sind zusätzlich
berücksichtigt worden.
8) Sprachförderung
Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Im Wirtschaftsplan
2021 ist weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei
Kindertagesstätten Lintorf, Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2021
weiter verlängert worden. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesförderung über diesen
Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, da die Sprachförderung in den Einrichtungen
aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit
Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen Hintergrund
seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen
Arbeit darstellt.
Der Landkreis
Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in
Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die
Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im
sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca.
18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines
Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Zusätzlich übernimmt jetzt zudem der
Natur- und Erlebniskindergarten als zweite Einrichtung in der Gemeinde Bad
Essen die Aufgaben eines Familienzentrums. Die Finanzierung für das Projekt ist
bis Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.
9) Kosten
Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat,
Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.
Hier sind
ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der
Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen,
ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem
die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die
Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen,
Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas
o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet
worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen
u.ä.).
B) Oberschule Bad
Essen
Die Kinderland Bad
Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule
Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der
Nachfrage nach Nachmittagsangeboten. Auswirkungen auf das Angebot ergeben sich
auch durch die Corona-Pandemie, die zu Einschränkungen des Ganztagsangebotes
führt.
C)
Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und
Lintorf
An der Grundschule
in Bad Essen wird seit Beginn das Schuljahres 2020/21 ebenso wie bereits seit
längerem an der Grundschule Lintorf im Gesamtrahmen der schulischen
Ganztagsbetreuung eine zweite Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen
Nachmittagsbetreuung angeboten.
Die
sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis
Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen
Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und
Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und
Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der
Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag
umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in
einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch
die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die
Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über
die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder
rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die
über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe im letzten Jahr auf 12.000 €
erhöht. Aufgrund der seit langem gewünschten und jetzt vom Landkreis Osnabrück
bewilligten zweiten Kleingruppe an der Grundschule Bad Essen sind höhere
Erträge im Wirtschaftsplan kalkuliert worden. Parallel steigen jedoch auch die
Aufwendungen für die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung durch das
erforderliche zusätzliche Personal und die entstehenden zusätzlichen Kosten für
das Mittagessen.
Nachgewiesen sind
hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad
Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen
des Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die
Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des
Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des
Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von
Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.
D)
Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen
Die Bürgerstiftung
Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich
einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im
Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft
finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die
Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln
erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend
vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt
worden.
Im Zuge des Zuzuges
von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden
oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises
Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad
Essen“.
Aktuell wird ein
über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen
fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan
nachgewiesen. Die tatsächliche Umsetzung des Angebotes ist vom weiteren Verlauf
der Corona-Pandemie abhängig.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die
Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den
Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde
Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates
gebunden.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2021 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2021)
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan
der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das
Geschäftsjahr 2021 zu.
2) Die Vertreter der Gemeinde Bad
Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden
beauftragt, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto HHP 2021 431500/91300/36510 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |