Betreff
Wirtschaftsplan 2021 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2021/256
Art
Beschlussvorlage

 

Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird seit Jahren durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres 2021 obliegt der Kinderland Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung für die Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.

Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.

 

Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.568.000 € vor. Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt worden.

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber, einer Neukalkulation der zu erstattenden Verwaltungskosten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen vorgesehen.

 

Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:

 

A)    Betreuung in Kindertagesstätten

 

1) Benutzungsentgelte

Für das Jahr 2021 werden ggü. dem Vorjahr steigende Elternbeiträge aufgrund der Inbetriebnahme einer weiteren Krippengruppe in der Kindertagesstätte Rabber erwartet. Seit Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.

Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.

 

2) Essensgeld

Eine leichte Steigerung ist bei den Erträgen für das Mittagessen kalkuliert. Hintergrund ist auch hier die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber. Auf der Aufwandsseite wird eine Steigerung der Aufwendungen für das Mittagessen in gleicher Höhe erwartet.

Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite ist das tatsächliche Ergebnis abhängig vom Umfang des während der Corona-Pandemie möglichen Betreuungsangebotes.

 

3) Zuweisungen Land Niedersachsen

Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 57 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse für die Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten) ausgewiesen. Auch hier ist die Gewährung der Personalkostenpauschale für die Kita Rabber in diesem Jahr erstmalig berücksichtigt worden, so dass eine Steigerung erwartet wird.

 

4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen

Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück finanziert.

Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung. Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs hier im zeitlichen Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte an der Gartenstraße in der Gemeinde Bad Essen weitere Integrationsplätze in Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen. Inwieweit im neuen Kindergartenjahr 2021/22 das Integrationsangebot in der Krippe fortgesetzt werden kann, ist aktuell noch nicht abschließend zu beurteilen.

 

5) Personalkosten Kindergärten

Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Eine spürbare Erhöhung der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere aufgrund der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber in diesem Jahr, der betrieblichen Ausbildung von sozialpädagogischen Assistenten in den Kindertagesstätten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen eingeplant.

 

6) Verwaltungskosten

Im Zuge einer sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.

Aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Anzahl der betreuten Kinder und der beschäftigten Mitarbeiter sowie der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber ist eine Neukalkulation der zu erstattenden Verwaltungskosten erfolgt. Zudem sind weitere Aufgabenbereiche wie die Personalsachbearbeitung und die Zahlbarmachung der Einnahmen und Ausgaben in die Betrachtung mit einbezogen worden. Hierdurch ist es zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Verwaltungskosten gekommen. Verwaltungskosten in dieser Größenordnung sind im interkommunalen Vergleich sachgerecht und werden auch in der geplanten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück zu den Kosten der Kinderbetreuung als sachlich gerechtfertigt anerkannt.

 

7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten

Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden. Die Gruppen in der Kindertagesstätte Rabber sind zusätzlich berücksichtigt worden.

 

8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum

Im Wirtschaftsplan 2021 ist weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei Kindertagesstätten Lintorf, Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2021 weiter verlängert worden. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesförderung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen Hintergrund seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen Arbeit darstellt.

 

Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Zusätzlich übernimmt jetzt zudem der Natur- und Erlebniskindergarten als zweite Einrichtung in der Gemeinde Bad Essen die Aufgaben eines Familienzentrums. Die Finanzierung für das Projekt ist bis Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.

 

9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.

Hier sind ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).

 

 

B) Oberschule Bad Essen

Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten. Auswirkungen auf das Angebot ergeben sich auch durch die Corona-Pandemie, die zu Einschränkungen des Ganztagsangebotes führt.

 

 

C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

An der Grundschule in Bad Essen wird seit Beginn das Schuljahres 2020/21 ebenso wie bereits seit längerem an der Grundschule Lintorf im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine zweite Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten.

Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe im letzten Jahr auf 12.000 € erhöht. Aufgrund der seit langem gewünschten und jetzt vom Landkreis Osnabrück bewilligten zweiten Kleingruppe an der Grundschule Bad Essen sind höhere Erträge im Wirtschaftsplan kalkuliert worden. Parallel steigen jedoch auch die Aufwendungen für die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung durch das erforderliche zusätzliche Personal und die entstehenden zusätzlichen Kosten für das Mittagessen.

Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.

Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.

 

 

D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen

Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.

Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.

Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen. Die tatsächliche Umsetzung des Angebotes ist vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig.

 

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2021)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2021 zu.

2)  Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto HHP 2021 431500/91300/36510 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: