-Abwägungs- und Feststellungsbeschluss-
Planungsanlass der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die
planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des hier in der Gemeinde
Bad Essen (im Ortsteil Dahlinghausen) ansässigen Unternehmens Kesseböhmer GmbH.
Diese Erweiterungsmöglichkeit dient dazu, auch zukünftig den Betriebsstandort
hier in der Gemeinde zu sichern.
Ein Planungserfordernis ergibt sich
insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 8a und 8c BauGB
aufgeführten Belange (Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der
Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen).
Ob und inwieweit die von der Gemeinde hier angestrebten Ziele (Erweiterung/Erhalt der gewerblichen Nutzung) auch oder ggf. sogar besser an anderen Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) BauGB ohne Belang.
Insbesondere die städtebauliche Zielsetzung der erforderlichen Erweiterung des vorhandenen Standortes des hier ansässigen Unternehmens schließt andere Standortalternativen aus.
Tatsächlich wird der potentielle
Erweiterungsbereich z.Z. als intensiv genutzte Ackerfläche genutzt. Dies
entspricht auch der derzeitigen Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
der Gemeinde Bad Essen.
Hier bedeutet keine besondere Darstellung: Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Bereiches bedarf insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP.
Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die Zielsetzung der Ortschaften, die
wirtschaftliche Leistungskraft in der gewerblichen Wirtschaft, dem Handel und
den Dienstleistungen zu sichern bzw. angemessen auszubauen, um neben der
Sicherung vorhandener Arbeitsplätze auch vorrangig die Schaffung neuer
Arbeitsplätze zu fördern. Dabei steht im Vordergrund, die junge nachwachsende
Bevölkerung in der Gemeinde halten zu können bzw. zumindest entsprechende
Arbeitsperspektiven anbieten zu können.
Des Weiteren soll auch die Umstrukturierung und Erweiterung von bereits
in der Gemeinde ansässigen Gewerbebetrieben entsprechend der Bedarfslage
ermöglicht werden, um diese in der Gemeinde halten zu können.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1
Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 21.01.2021 und dem 02.03.2021 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken werden in der
Fachausschusssitzung durch das planbearbeitende Büro Ingenieurplanung Wallenhorst
vorgetragen.
Anlagen:
1.
Lageplan
61. Änderung FNP
2.
Wirksamer
FNP und Abgrenzung 61. Änderung FNP
3.
Planbild
61. Änderung FNP
4.
Planzeichenerklärung
61. Änderung FNP
5.
Begründung
61. Änderung FNP
6.
Kartierung
Avifauna; Brutvögel
7.
Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen
und Stellungnahmen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hördinghausen
wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des
Planbearbeiters.
2. die 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der
vorgelegten Fassung.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung |