Planungsanlass der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des hier in der Gemeinde Bad Essen (im Ortsteil Dahlinghausen) ansässigen Unternehmens Kesseböhmer GmbH. Diese Erweiterungsmöglichkeit dient dazu, auch zukünftig den Betriebsstandort hier in der Gemeinde zu sichern.

 

Ein Planungserfordernis ergibt sich insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 8a und 8c BauGB aufgeführten Belange (Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen).

 

Ob und inwieweit die von der Gemeinde hier angestrebten Ziele (Erweiterung/Erhalt der gewerblichen Nutzung) auch oder ggf. sogar besser an anderen Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) BauGB ohne Belang.

 

Insbesondere die städtebauliche Zielsetzung der erforderlichen Erweiterung des vorhandenen Standortes des hier ansässigen Unternehmens schließt andere Standortalternativen aus.

 

Tatsächlich wird der potentielle Erweiterungsbereich z.Z. als intensiv genutzte Ackerfläche genutzt. Dies entspricht auch der derzeitigen Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen.

Hier bedeutet keine besondere Darstellung: Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Bereiches bedarf insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP.

 

Die Gemeinde Bad Essen unterstützt die Zielsetzung der Ortschaften, die wirtschaftliche Leistungskraft in der gewerblichen Wirtschaft, dem Handel und den Dienstleistungen zu sichern bzw. angemessen auszubauen, um neben der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze auch vorrangig die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Dabei steht im Vordergrund, die junge nachwachsende Bevölkerung in der Gemeinde halten zu können bzw. zumindest entsprechende Arbeitsperspektiven anbieten zu können.

 

Des Weiteren soll auch die Umstrukturierung und Erweiterung von bereits in der Gemeinde ansässigen Gewerbebetrieben entsprechend der Bedarfslage ermöglicht werden, um diese in der Gemeinde halten zu können.

 

Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 21.01.2021 und dem 02.03.2021 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken werden in der Fachausschusssitzung durch das planbearbeitende Büro Ingenieurplanung Wallenhorst vorgetragen.

 


Anlagen:

1.       Lageplan 61. Änderung FNP

2.       Wirksamer FNP und Abgrenzung 61. Änderung FNP

3.       Planbild 61. Änderung FNP

4.       Planzeichenerklärung 61. Änderung FNP

5.       Begründung 61. Änderung FNP

6.       Kartierung Avifauna; Brutvögel

7.       Umweltbericht

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hördinghausen wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung