Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 und über die Entlastung des Bürgermeisters gem. §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. 129 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/FD2/2021/264
Aktenzeichen
20 25 01
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des durch die Kämmerei aufgestellten Jahresabschlusses 2019 am 14.07.2020 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde anschließend im Zeitraum vom 15.11.2020 bis 10.01.2021 durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Der Prüfungsbericht schließt mit folgender Schlussfeststellung:

 

 

 

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Gemäß § 129 I NKomVG i. V. m. § 7 I, II NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2019 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 wird festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2019 insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag von -410.030,95 €. Während das ordentliche Ergebnis einen Jahresfehlbetrag von -436.636,70 € ausweist, schließt das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 26.605,75 €.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 583.556,34 € aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt -1.770.253,68 € und führt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -1.186.697,34 €.

 

Die erfolgte Kredittilgung von 638.559,51 € führt bei gleichzeitigem Verzicht auf die Aufnahme neuer Investitionskredite zu einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -638.559,51 €.

 

Weitere Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.

 

 


Anlagen:

1.    Bilanz zum 31.12.2019

2.    Ergebnisrechnung 2019

3.    Finanzrechnung 2019

4.    Rechenschaftsbericht 2019

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.

2.    Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 436.636,70 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

3.    Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 26.605,75 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.   

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: