Der Bürgermeister
hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des durch die Kämmerei aufgestellten
Jahresabschlusses 2019 am 14.07.2020 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde
anschließend im Zeitraum vom 15.11.2020 bis 10.01.2021 durch das zuständige
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse
sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage als Anlage
beigefügt ist.
Der Prüfungsbericht
schließt mit folgender Schlussfeststellung:
„Der Jahresabschluss
zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und
Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen
keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Gemäß § 129 I NKomVG
i. V. m. § 7 I, II NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2019 und
die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens der
Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine
gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die
vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 wird festgestellt.
Entsprechend der
geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2019 insgesamt mit einem
Jahresfehlbetrag von -410.030,95 €. Während das ordentliche Ergebnis einen
Jahresfehlbetrag von -436.636,70 € ausweist, schließt das außerordentliche
Ergebnis mit einem Überschuss von 26.605,75 €.
Die Finanzrechnung
2019 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 583.556,34 €
aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt -1.770.253,68 € und führt
zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -1.186.697,34 €.
Die erfolgte
Kredittilgung von 638.559,51 € führt bei gleichzeitigem Verzicht auf die
Aufnahme neuer Investitionskredite zu einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit in
Höhe von -638.559,51 €.
Weitere
Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten
Rechenschaftsbericht entnommen werden.
Anlagen:
1. Bilanz zum 31.12.2019
2. Ergebnisrechnung 2019
3. Finanzrechnung 2019
4. Rechenschaftsbericht 2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
2. Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 436.636,70 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
3. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 26.605,75 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.