Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der
Grundstücke und Gebäude der Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber
und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen, während der Betrieb durch die
Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.
Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien
Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad
Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.
Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im
Haushaltsplan eine Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf
verschiedene Produkte:
36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
36120 Förderung von Kindern in Tagespflege
36510 Tageseinrichtungen für Kinder
36700 Familienservicebüro
36110 Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen
Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge von
einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind beim Produkt 36110
(Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden.
Mit dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die
Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen. Daher erfolgt die
vollständige oder teilweise Übernahme von Elternbeiträgen insbesondere beim
Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch auch bei den über Dreijährigen
weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht Stunden
umfasst.
Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom
Landkreis Osnabrück erstattet.
36120 Förderung von
Kindern in Tagespflege
Die Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen
Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim
Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach
Abzug der für die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen
Aufwendungen wurden in der Vergangenheit im Rahmen einer Spitzabrechnung vom
Landkreis Osnabrück erstattet. Mit der Ende 2017 zwischen dem Landkreis
Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen geschlossenen
„Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ wurden diese
Erstattungen pauschaliert und werden vollständig beim Produkt 36510
nachgewiesen.
36700
Familienservicebüro
Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und
Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben
Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung
von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die
Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst).
Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den
Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen
Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.
Die Finanzierung des Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale
des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen.
36510
Tageseinrichtungen für Kinder
Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510
„Tageseinrichtungen für Kinder“ sind Erläuterungen zu geben:
A)
Teilergebnishaushalt
314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Der im Haushaltsplan 2021 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in
Höhe von 1.700.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises
Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage einer noch neu zu
schließenden „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Die
Grundbereitschaft zur Übernahme von 50 % der tatsächlichen Netto-Ist-Kosten im
Bereich der Kinderbetreuung aller Kommunen durch den Landkreis Osnabrück hat
der Kreistag bereits im Herbst 2020 erklärt. Seitdem werden jedoch intensive
Gespräche über den Verteilmodus mit dem Landkreis Osnabrück sowie zwischen den
Kommunen geführt. Sollte in den Gesprächen keine einvernehmliche Lösung
gefunden werden und würde damit die Erhöhung des Kostenanteils des Landkreises
Osnabrück nicht zum Tragen kommen, müsste dieser Ansatz deutlich reduziert
werden.
429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die
Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber (übergangsweise), Wehrendorf,
Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wehrendorf und Wittlage
sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten
Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der Krippen Brockhausen, Rabber und
Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für
Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind,
sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, grds. dem Teilfinanzhaushalt
zugeordnet.
Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der Gebäude sind
Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen
sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.
Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind in diesem Jahr nur im geringen Umfang
geplant. Neben Malerarbeiten und Arbeiten zur Verbesserung der Akustik in der
Kindertagesstätte Wittlage ist noch der Einbau einer Trennwand zur Abtrennung
des bisherigen Mehrzweckraumes vom Flur als Kinderbistro in der Kindertagesstätte
Wehrendorf vorgesehen worden.
Initiiert durch den Landkreis Osnabrück sollen in den Kindertagesstätten
Brockhausen und Rabber pilotweise Erfahrungen mit der Kita-App Nemborn im
Rahmen der pädagogischen Arbeit gesammelt werden. Dies macht eine Verbesserung
der digitalen Medienausstattung erforderlich sowie die Anschaffung des
Programmes. Sollten im Rahmen dieses Projektes positive Erfahrungen gesammelt
werden, ist eine Ausweitung auf weitere Kindertagesstätten vorgesehen.
Die Ansätze für die Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der
Grundlage der Vorjahresergebnisse, der zusätzlich zu bewirtschaftenden
Kindertagesstätte Rabber sowie der Tarifsteigerungen bei den
Reinigungsleistungen entsprechend zu erhöhen.
439999 SU Transferaufwendungen
Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der
geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund
des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und
Wehrendorf, an die Kinderstunde Bad
Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in
Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für
den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel
sowie die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten
Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.
Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in
Höhe von 2.310.000 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist
dabei neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von
Vergütungsanpassungen und Tariferhöhungen insbesondere die Weiterführung der
ursprünglich nur als Übergangslösung geplanten Kleingruppe und die zusätzliche
Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Wehrendorf, die in 2021 ganzjährig
zu berücksichtigen ist, sowie die anteilige Berücksichtigung der Krippe Bad
Essen ab dem Kindergartenjahr 2021/22.
Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500)
beträgt 1.568.000 €. Grund für den Anstieg der Verlustabdeckung ist neben den
tariflichen Erhöhungen insbesondere die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte
Rabber sowie die sachgerechte Zuordnung von Verwaltungskosten zur Kinderland
Bad Essen gGmbH. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2021 der
Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.
B)
Teilfinanzhaushalt
In den Haushaltsplänen 2019 und 2020 sind für den Anbau einer
Kindergartengruppe und eines Mehrzweckraumes an der Kindertagesstätte
Wehrendorf sowie den Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte
Bad Essen jeweils 650.000 € eingestellt worden.
Die Inbetriebnahme der Kindergartengruppe in Wehrendorf ist zum
Kindergartenjahr 2020/21 erfolgt, die Krippe Bad Essen wird im Sommer 2021 den
Betrieb aufnehmen.
Aufgrund der
kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden
Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der weiteren Ausweisung von
Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund
der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters und der
damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von Kindern
reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten
nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der
Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.
Daher plant die
Gemeinde Bad Essen auf dem Grundstück Gartenstraße 81, 49152 Bad Essen (7.000
qm) den Neubau einer Kindertagesstätte. Das entsprechende Grundstück ist
aufgrund eines Beschlusses des Rates der Gemeinde Bad Essen bereits erworben
worden.
Der Neubau soll die
räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von
drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume
berücksichtigen. Dabei soll die Inbetriebnahme der einzelnen Gruppen in
Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen Kapazitäten in den bereits
bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.
In Abstimmung mit
der Fachberatung Kindertagesstätten beim Landkreis Osnabrück ist ein Raumbuch
für die neue Kindertagesstätte erstellt worden. In dem Leistungsverzeichnis
soll zudem berücksichtigt werden, dass die Einrichtung auch die Aufgaben eines
Familienzentrums erfüllen kann. Zudem soll zu gegebener Zeit bei entsprechendem
Bedarf der Familien aufgrund von Schicht- oder Nachtdiensten möglichst auch die
Möglichkeit einer „Über-Nacht-Betreuung“ realisierbar sein. Aktuell wird die
Leistungsbeschreibung vorbereitet, um in Abstimmung mit der Zentralen
Vergabestelle die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchführen
zu können.
Für das Projekt sind
im aktuellen Haushaltsplan 250.000 € eingestellt worden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt
den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto Haushaltsplanentwurf 2021 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |