12610 Brand-
und Katastrophenschutz
Sachkonto
- Einnahmen -
Ansatz 2020 Ansatz 2021
314200 |
Zuweisungen für
lfd. Zwecke von Gemeinden |
65.000,00 € |
70.000,00 € |
332100 |
Benutzungsgebühren
u. ähnliche Entgelte |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
341100 |
Mieten und
Pachten |
25.000,00 € |
25.000,00 € |
346100 |
Sonstige
privatrechtliche Leistungsentgelte |
3.000,00 € |
3.000,00 € |
348001 |
Erstattungen vom
Bund |
0,00 € |
0,00 € |
211111 |
Zugang SoPo aus
Inv.-zuw. vom Land |
110.000,00 € |
0,00 € |
501100 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
Sachkonto
- Ausgaben – Ansatz
2020 Ansatz 2021
421100 |
Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen |
30.000,00 € |
30.000,00
€ |
421200 |
Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens |
47.000,00 € |
30.000,00 € |
422100 |
Unterhaltung des
beweglichen Vermögens |
12.000,00 € |
10.000,00 € |
422200 |
Erwerb
geringwertiger Vermögensgegenstände |
28.000,00 € |
30.000,00 € |
423100 |
Mieten und
Pachten |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
424100 |
Bewirtschaftung
der Grundstücke und baulichen Anlagen |
36.000,00 € |
40.000,00 € |
425100 |
Haltung von
Fahrzeugen |
40.000,00 € |
40.000,00 € |
426100 |
Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte |
34.000,00 € |
35.000,00 € |
426110 |
Dienst- und
Schutzkleidung |
60.000,00 € |
60.000,00 € |
427100 |
Besondere
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
10.000,00 € |
18.000,00 € |
441100 |
Sonstige
Personal- und Versorgungsaufwendungen |
7.000,00 € |
7.000,00 € |
442100 |
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeit |
40.000,00 € |
40.000,00 € |
443100 |
Geschäftsaufwendungen |
2.500,00 € |
2.500,00 € |
444100 |
Steuern,
Versicherungen, Schadensfälle |
22.000,00 € |
22.000,00 € |
511200 |
Spenden |
0,00 € |
0,00 € |
025101 |
Zugänge
Grundstücke |
250.000,00 € |
6.000,00 € |
025201 |
Zugänge Gebäude
und Aufbauten |
500.000,00 € |
85.000,00 € |
061001 |
Zugang Fahrzeuge |
435.000,00 € |
0,00 € |
062001 |
Zugang Maschinen
und techn. Anlagen |
144.000,00 € |
35.000,00 € |
In der Aufstellung
sind die Ansätze für den Haushalt 2020 für den Brand- und Katastrophenschutz
aufgelistet. Die Beträge sind den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.
Bei SK 346100
(sonstige privatrechtliche Entgelte) werden die Einnahmen für die
Brandsicherheitswachen abgerechnet.
Bei SK 211111
(Zugang Sonderposten aus Investitionszuweisungen vom Land) war der zu erwartende
Zuschuss des Landes für die Anschaffung des LF-KatS veranschlagt. Der Zuschuss
wurde in 2020 vereinnahmt.
Der Ansatz für die
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (SK 421100) beträgt
30.000,-- € für allgemeine Unterhaltungsmaßnahmen.
Bei der
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (SK 421200) sind in 2021
insgesamt 30.000,-- € vorgesehen. Davon sind für die allgemeine Unterhaltung
der Sirenen und Feuerlöschteiche 8.000,-- € eingeplant. Je 1.000,-- € sind für
die Sanierung der Löschteiche in Rattinghausen und in Wehrendorf veranschlagt.
Jeweils 10.000,-- € sind für die Brunnen in Rabber und Lockhausen eingeplant.
Diese müssen voraussichtlich neu gebohrt werden.
Der Ansatz beim
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (SK 422200) in Höhe von
30.000,00 € beinhaltet neben einem Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,00 € auch
einen Ansatz von je 5.000,00 € für neue Löschgeräte für Vegetationsbrände sowie
Standrohre und Sammelstücke.
Bei SK 426100 werden
die Kosten für Lehrgänge und die Erstattung der Lohnfortzahlungen bei
Lehrgangsbesuchen veranschlagt. Dafür sind in 2021 35.000,00 € vorgesehen.
Hierin sind auch 6.000,00 € ( 4 x 1.500,00 € ) für die Förderung von LKW -
Führerscheinen enthalten.
Auf dem Unterkonto
426110 sind wieder insgesamt 60.000,00 € eingeplant. Dieser Betrag beinhaltet
30.000,00 € als allgemeinen Ansatz und weitere 30.000,00 € für den Aufbau eines
Pools für Schutzkleidung. Hierfür waren in 2020 bereits 30.000,00 € angesetzt.
Der Betrag steht als Haushaltsrest weiterhin zur Verfügung.
Bei SK 427100
(Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) steigert sich der Ansatz auf
18.000,00 €. Davon sind 12.000,00 € als allgemeiner Ansatz vorgesehen. Weitere
6.000,00 € sind für die Einführung eines neuen Zusatzalarmsystems eingeplant.
Bei SK 444100
(Steuern, Versicherungen, Schadensfälle) wird der Beitrag an die
Feuerwehrunfallkasse gebucht. Dieser Betrag bleibt unverändert bei 22.000,00 €.
Bei SK 025101 sind
in 2021 6.000,00 € veranschlagt. Dieser Betrag ist zusammen mit einem
Haushaltsrest von 96.000,00 € aus 2020 für den Ankauf eines Grundstücks in
Brockhausen vorgesehen. Weitere 150.000,00 € für den Ankauf eines Grundstücks
für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Lintorf stehen als Haushaltsrest aus
dem Vorjahr zur Verfügung.
Bei SK 025201
(Zugang Gebäude und Aufbauten) ist in 2021 ein Ansatz von 85.000,00 € für
Planungskosten für das Feuerwehrhaus in Lintorf vorgesehen. Für den Neubau des
Feuerwehrhauses in Hüsede steht der Haushaltsrest in Höhe von 500.000,00 € aus
2020 weiterhin zur Verfügung.
Bei SK 061001
(Zugang Fahrzeuge) steht ein Haushaltsrest in Höhe von 435.000,00 € für das
neue Tanklöschfahrzeug (315.000,00 €) und einen ELW 1 (120.000,00 €)
veranschlagt. Beide Fahrzeuge sind für die Ortsfeuerwehr Bad
Essen/Eielstädt/Wittlage vorgesehen.
Bei Sachkonto
062001 (Zugang Maschinen und technische Anlagen) sind Ausgaben für Maschinen
und Geräte zu veranschlagen, deren Wert 1.000,00 € übersteigt. Hier ist ein
Ansatz von 35.000,00 € geplant. Davon sind je 10.000,00 € für die Ausstattung
der Ortsfeuerwehren Harpenfeld und Brockhausen mit Atemschutzgeräten geplant.
Außerdem sind weiterhin 8.000,00 € für die Anschaffung des mobilen
Informationssystems vorgesehen. Weitere 7.000,00 € sind für allgemeine Zwecke
angesetzt.
Bei SK 004801 war
zunächst ein Zuschuss an die DLRG für den Bau eines neuen
Wasserrettungszentrums in Höhe von 70.000,00 € veranschlagt. Die Maßnahme wird
sich in 2021 nicht realisieren lassen. Der Betrag wird daher voraussichtlich in
2022 zu veranschlagen sein.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bad Essen befürwortet die vorgeschlagenen Ansätze für das Jahr 2021.
Haushaltsmittel |
|
|
stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
|
|
|
Deckungsvorschlag: |
|
Sind
im Haushalt bereitzustellen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
|
|
ist
nicht erforderlich |
|
wird
noch vorgenommen |
|
ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |