Betreff
Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2020
Vorlage
BV/FD2/2021/272
Aktenzeichen
20 22 02
Art
Beschlussvorlage

§ 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt das Verfahren für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.  Demnach sind entsprechende Vorgänge nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über Fälle von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Bürgermeister, ansonsten der Rat. Der Rat ist spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.

 

In seinem Grundsatzbeschluss vom 14.03.2013 hat der Rat festgelegt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich im Sinne des § 117 NKomVG gelten:

 

  1. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
    • Haushaltssoll bis zu 2.500 €:                      bis 1.000 €
    • Haushaltssoll über 2.500 €:                        bis zu 40% des Ansatzes, max. 10.000 €

 

  1. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis max. 5.000 €

 

  1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen bis max. 40.000 €.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurden die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen notwendig.

 

Aufwendungen und Auszahlungen gelten als zeitlich und sachlich unabweisbar, wenn sie aus rechtlich oder zwingenden Gründen notwendig werden und nicht bis zur Verabschiedung der nächsten Haushaltssatzung aufgeschoben werden können. Für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2020 werden die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wie folgt begründet:

 

Luftreinigungsgeräte Bürgerbüro (apl. 1.619 €)

Arbeitsschutzmaßnahme im Zuge der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Bürgerservice und Kundenverkehr. Der Verwaltungsausschuss hat die Maßnahme in seiner am 27.08.2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Ersatz Geschwindigkeitsdisplay (apl. 2.300 €)

Der kurzfristige Ausfall eines Displays musste durch eine Ersatzbeschaffung kompensiert werden, um die mit dem Einsatz des Displays verbundene Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.

 

Einrichtung Kita Rabber (apl. 63.700 € und üpl. 54.100 €)

Der weiter zunehmende Betreuungsbedarf für Kinder im Alter bis sechs Jahren macht den Neubau eines Krippen- und Kindergartenstandortes notwendig. Aufgrund der langen Planungs- und Bauzeit musste kurzfristig eine Übergangslösung bereitgestellt werden, um der gesetzlichen Betreuungspflicht der Gemeinde nachzukommen. Für eine Übergangszeit von ca. drei Jahren soll deshalb das Dorfgemeinschaftshaus in Rabber als Kindertagesstätte genutzt werden. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der vom Rat am 24.09.2020 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

 

Planungskosten „Ausbau Bornweg“ (apl. 14.100 €)

Infolge der Corona-Pandemie wurde die Maßnahme „Ausbau Bornweg“ kurzfristig aus dem Haushaltsplan 2020 gestrichen. Die Honorarforderungen des Planers für bereits erbrachte Leistungen mussten im Jahr 2020 beglichen werden.

 

 

Schlussrechnung „Stellplätze Brockhausen“ (apl. 471 €)

Die Maßnahme wurde im Jahr 2019 abgeschlossen und abgerechnet. Das ausführende Unternehmen hat gegen die Schlussrechnung Widerspruch eingelegt. Dieser wurde durch eine Nachzahlung beigelegt.

 

Behinderten-WC Lindenstraße (apl. 603 €)

Die neue barrierefreie WC-Anlage an der Lindenstraße wurde Ende 2019 in Betrieb genommen. In der Praxis stellt sich heraus, dass die geplante Zugangsregelung nicht für alle Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen ausreichend ist. Daraufhin wurde ein behindertengerechter Zugang geschaffen, um die Nutzung der WC-Anlage sicherstellen zu können.

 

 


Anlagen:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2020

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der im Jahr 2020 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beigefügtem Nachweis gem. § 117 NKomVG fest. Soweit die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in die Entscheidungshoheit des Rates fällt, stimmt er diesen zu. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung nimmt der Rat zur Kenntnis. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: siehe Anlage

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: