Betreff
Veräußerung einer gemeindlichen Immobilie ("Brockhauser Kotten")
Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 105, 600 m² groß
Vorlage
BV/FD3/2021/273
Aktenzeichen
bp
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde ist Eigentümerin der Immobilie „Brockhauser Kotten“, Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 105, 600 m² groß, siehe beigefügter Lageplan.

 

Über den „Brockhauser Kotten“ wurde in den gemeindlichen Gremien bereits vielfach und intensiv beraten. Es handelt sich um ein sehr stark sanierungsbedürftiges Fachwerkgebäude, ursprünglich ein Wohnhaus, das bis vor einigen Jahren durch einzelne Gruppen bzw. zu einzelnen Terminen genutzt wurde. Seit längerer Zeit steht das Gebäude auch aus Gründen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht leer. Nach ausführlichen Diskussionen wurde im Rahmen der Hausplanberatungen 2020 schließlich beschlossen, den „Brockhauser Kotten“ abzubrechen.

 

Im Oktober 2020 ist Herr Jens Wilker, Hüsede, mit dem Vorschlag an die Gemeinde herangetreten, den „Brockhauser Kotten“ zu erwerben. Er beabsichtigt, das Fachwerkhaus zu sanieren und in die ursprüngliche Nutzung als Wohn- und Wirtschaftsgebäude zurückzuführen. Für die geplante Maßnahme liegt inzwischen ein positiver Bauvorbescheid seitens des Landkreises Osnabrück vor.

 

Herrn Wilker ist bekannt, dass das Grundstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) liegt und damit über den Bauvorbescheid hinaus bauliche Veränderungen auf der Grundfläche nicht möglich sind. Weitere Aspekte, wie der Standort des Hauses unmittelbar an der Gemeindestraße „Brockhauser Weg“ sowie das für das westlich angrenzende Nachbargrundstück bestehende Wegerecht sind für Herrn Wilker ausdrücklich akzeptabel.

 

Der angebotene Kaufpreis beträgt 10.000,00 € zuzüglich Notar- und Gerichtskosten. Im Falle der Veräußerung spart die Gemeinde zudem die Kosten für den geplanten Abbruch des Gebäudes.

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2020 über den „Brockhauser Kotten“ beraten. Im Ergebnis wird einem Verkauf zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Beschuss herbeizuführen sowie die Abwicklung des Kaufvertrages zu veranlassen.

 

Entsprechend der Beratung in der vorherigen Verwaltungsausschusssitzung am 15.10.2020 sind dem neuen Eigentümer konkrete Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens zu machen. In Anlehnung an die Rechtskraft des Bauvorbescheides und eines anschließenden Bauantrages wird seitens der Verwaltung ein Zeitraum von sechs Jahren ab Kaufvertragsbeurkundung vorgeschlagen.

 

Die Zustimmung der Ortschaft Brockhausen zu dem Verkauf liegt vor. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 


Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die gemeindliche Immobilie („Brockhauser Kotten“), Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 105, 600 m² groß, an Herrn Jens Wilker, wohnhaft Im Dorfe 35, 49152 Bad Essen, zum Kaufpreis von 10.000,00 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten, zu veräußern.

 

Das vorhandene Wegerecht zugunsten des westlich angrenzenden Nachbargrundstücks sowie eine Bauverpflichtung innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren sind grundbuchlich abzusichern.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis:

Herr Ortsvorsteher Willi Ahrens stimmt dem Verkauf zu.