Gemarkung Brockhausen Flur 26 Flurstück 105, 600 m² groß
Die Gemeinde ist
Eigentümerin der Immobilie „Brockhauser Kotten“, Gemarkung Brockhausen Flur 26
Flurstück 105, 600 m² groß, siehe beigefügter Lageplan.
Über den
„Brockhauser Kotten“ wurde in den gemeindlichen Gremien bereits vielfach und
intensiv beraten. Es handelt sich um ein sehr stark sanierungsbedürftiges
Fachwerkgebäude, ursprünglich ein Wohnhaus, das bis vor einigen Jahren durch
einzelne Gruppen bzw. zu einzelnen Terminen genutzt wurde. Seit längerer Zeit
steht das Gebäude auch aus Gründen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht
leer. Nach ausführlichen Diskussionen wurde im Rahmen der Hausplanberatungen
2020 schließlich beschlossen, den „Brockhauser Kotten“ abzubrechen.
Im Oktober 2020 ist
Herr Jens Wilker, Hüsede, mit dem Vorschlag an die Gemeinde herangetreten, den
„Brockhauser Kotten“ zu erwerben. Er beabsichtigt, das Fachwerkhaus zu sanieren
und in die ursprüngliche Nutzung als Wohn- und Wirtschaftsgebäude
zurückzuführen. Für die geplante Maßnahme liegt inzwischen ein positiver Bauvorbescheid
seitens des Landkreises Osnabrück vor.
Herrn Wilker ist
bekannt, dass das Grundstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35
Baugesetzbuch (BauGB) liegt und damit über den Bauvorbescheid hinaus bauliche
Veränderungen auf der Grundfläche nicht möglich sind. Weitere Aspekte, wie der
Standort des Hauses unmittelbar an der Gemeindestraße „Brockhauser Weg“ sowie
das für das westlich angrenzende Nachbargrundstück bestehende Wegerecht sind
für Herrn Wilker ausdrücklich akzeptabel.
Der angebotene Kaufpreis
beträgt 10.000,00 € zuzüglich Notar- und Gerichtskosten. Im Falle der
Veräußerung spart die Gemeinde zudem die Kosten für den geplanten Abbruch des
Gebäudes.
Zuletzt wurde in
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2020 über den „Brockhauser
Kotten“ beraten. Im Ergebnis wird einem Verkauf zugestimmt und die Verwaltung
beauftragt, den erforderlichen Beschuss herbeizuführen sowie die Abwicklung des
Kaufvertrages zu veranlassen.
Entsprechend der
Beratung in der vorherigen Verwaltungsausschusssitzung am 15.10.2020 sind dem
neuen Eigentümer konkrete Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens zu
machen. In Anlehnung an die Rechtskraft des Bauvorbescheides und eines
anschließenden Bauantrages wird seitens der Verwaltung ein Zeitraum von sechs
Jahren ab Kaufvertragsbeurkundung vorgeschlagen.
Die Zustimmung der
Ortschaft Brockhausen zu dem Verkauf liegt vor. Aufgrund der Höhe des
Kaufpreises ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
die gemeindliche Immobilie („Brockhauser Kotten“), Gemarkung Brockhausen Flur
26 Flurstück 105, 600 m² groß, an Herrn Jens Wilker, wohnhaft Im Dorfe 35,
49152 Bad Essen, zum Kaufpreis von 10.000,00 €, zuzüglich Notar- und
Gerichtskosten, zu veräußern.
Das vorhandene Wegerecht zugunsten des westlich angrenzenden
Nachbargrundstücks sowie eine Bauverpflichtung innerhalb eines Zeitraums von
sechs Jahren sind grundbuchlich abzusichern.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt. |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Herr
Ortsvorsteher Willi Ahrens stimmt dem Verkauf zu. |