Betreff
Veräußerung eines Teilstücks der gemeindlichen Grünfläche "Brunkers Kamp"
Gemarkung Lockhausen Flur 12 Flurstück 259/2, ca. 213 m² groß
Vorlage
BV/FD3/2021/276
Aktenzeichen
bp
Art
Beschlussvorlage

Die Eheleute Aida und Adnel Horic, wohnhaft Brunkers Kamp 13 in Lockhausen, sind mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, zur Arrondierung ihres Wohngrundstücks eine Teilfläche der gemeindlichen Grünfläche Gemarkung Lockhausen Flur 12 Flurstück 259/2, ca. 213 m² groß, zu erwerben, siehe beigefügter Lageplan.

 

Die betreffende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Lappendamm“ und ist dort als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft vorgesehen. Sie kann als Garten genutzt und darüber hinaus bei der Berechnung von baurechtlich erforderlichen Grenzabständen berücksichtigt werden. Eine Überbauung ist dagegen nicht möglich.

 

In dem westlich an die betreffende Fläche angrenzenden Flurstück 260 befindet sich ein verrohrtes Gewässer des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“. Dem Verband ist für die Unterhaltung dieser Rohrleitung ein Zutrittsrecht auf die zu erwerbende Fläche einzuräumen und grundbuchlich abzusichern. Darüber hinaus erfüllt die Fläche auf Dauer keinen öffentlichen Zweck mehr, sodass ein Ankauf erfolgen kann.

 

Die Zustimmung des Ortsrates Lockhausen zu dem Grunderwerb liegt vor, wie auch die Zustimmung des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“.

 

In der Örtlichkeit stellt sich der Bereich als Grünfläche dar. Die Ermittlung des Kaufpreises ergibt sich aus dem Bodenrichtwert. Bei Grünflächen wird üblicherweise der halbe Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Der amtliche Richtwert beträgt hier zurzeit 95,00 €/m², der Kaufpreis somit 47,50 €/m² = insgesamt ca. 10.117,50 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten sowie Kosten der Vermessung.

 

Aufgrund der Höhe des Kaufpreises ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 


Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, eine Teilfläche der gemeindlichen Grünfläche „Brunkers Kamp“, Gemarkung Lockhausen Flur 12 Flur 259/2, ca. 213 m² groß, an die Eheleute Aida und Adnel Horic, wohnhaft Brunkers Kamp 13, 49152 Bad Essen, zum Kaufpreis von 47,50 €/m², somit insgesamt ca. 10.117,50 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten sowie Kosten der Vermessung, zu veräußern.

 

Für den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ ist ein Zutrittsrecht grundbuchlich abzusichern.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis:

Der Ortsrat Lockhausen stimmt der Veräußerung zu.