Gemarkung Lockhausen Flur 12 Flurstück 259/2, ca. 213 m² groß
Die Eheleute Aida
und Adnel Horic, wohnhaft Brunkers Kamp 13 in Lockhausen, sind mit dem Wunsch
an die Gemeinde herangetreten, zur Arrondierung ihres Wohngrundstücks eine
Teilfläche der gemeindlichen Grünfläche Gemarkung Lockhausen Flur 12 Flurstück 259/2,
ca. 213 m² groß, zu erwerben, siehe beigefügter Lageplan.
Die betreffende
Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Lappendamm“ und ist
dort als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur- und Landschaft vorgesehen. Sie kann als Garten genutzt und darüber
hinaus bei der Berechnung von baurechtlich erforderlichen Grenzabständen
berücksichtigt werden. Eine Überbauung ist dagegen nicht möglich.
In dem westlich an
die betreffende Fläche angrenzenden Flurstück 260 befindet sich ein verrohrtes
Gewässer des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“. Dem Verband ist für
die Unterhaltung dieser Rohrleitung ein Zutrittsrecht auf die zu erwerbende
Fläche einzuräumen und grundbuchlich abzusichern. Darüber hinaus erfüllt die Fläche auf Dauer
keinen öffentlichen Zweck mehr, sodass ein Ankauf erfolgen kann.
Die Zustimmung des Ortsrates Lockhausen zu dem Grunderwerb liegt vor, wie
auch die Zustimmung des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“.
In der Örtlichkeit stellt sich der Bereich als Grünfläche dar. Die
Ermittlung des Kaufpreises ergibt sich aus dem Bodenrichtwert. Bei Grünflächen
wird üblicherweise der halbe Bodenrichtwert zugrunde gelegt. Der amtliche
Richtwert beträgt hier zurzeit 95,00 €/m², der Kaufpreis somit 47,50 €/m² =
insgesamt ca. 10.117,50 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten sowie Kosten der
Vermessung.
Aufgrund der Höhe
des Kaufpreises ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
eine Teilfläche der gemeindlichen Grünfläche „Brunkers Kamp“, Gemarkung
Lockhausen Flur 12 Flur 259/2, ca. 213 m² groß, an die Eheleute Aida und Adnel
Horic, wohnhaft Brunkers Kamp 13, 49152 Bad Essen, zum Kaufpreis von 47,50
€/m², somit insgesamt ca. 10.117,50 €, zuzüglich Notar- und Gerichtskosten
sowie Kosten der Vermessung, zu veräußern.
Für den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ ist ein Zutrittsrecht
grundbuchlich abzusichern.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt. |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Der
Ortsrat Lockhausen stimmt der Veräußerung zu. |