Die
Bestattungskultur unterliegt einem stetigen Wandel, der auch vor dem ländlichen
Raum nicht Halt macht. Die Familienstrukturen haben sich verändert.
Familienmitglieder leben heute oft weit voneinander entfernt, sodass die
traditionelle Grabpflege innerhalb der Familie vielfach nicht mehr
aufrechterhalten werden kann. Diese Entwicklung führt zu einer steigenden
Nachfrage nach pflegeleichten Grabarten auf den Friedhöfen und zu einer stetig
wachsenden Anzahl an Urnenbestattungen. Den damit verbundenen Herausforderungen
muss sich auch die Gemeinde Bad Essen mit ihren vier kommunalen Friedhöfen
stellen.
Erd-Rasengrabanlagen
Seit dem Jahr 2010
bietet die Gemeinde daher auf dem Friedhof Bad Essen das Rasen-Urnengrab als
zusätzliche Bestattungsform an. Inzwischen besteht die Möglichkeit dieser
Bestattungsform auf allen vier kommunalen Friedhöfen und erfreut sich einer
regen Nachfrage. Zugleich erreicht die Gemeinde vermehrt der Wunsch, eine
solche pflegeleichte Art der Grabstätten auch für Sargbestattungen anzubieten.
Bei der Ausweisung
einer Rasengrabanlage für Sargbestattungen muss berücksichtigt werden, dass
eine Bestattung im Sarg deutlich mehr Fläche in Anspruch nimmt als eine
Urnenbestattung. Die Anlage einer solchen Fläche als zusammenhängendes Grabfeld,
entsprechend der vorhandenen Rasengrabanlagen für Urnenbestattungen, würde
bedeuten, dass zusätzliche Bereiche der Friedhöfe in Anspruch genommen werden
müssten. Dies wäre z.B. auf der vorhandenen Erweiterungsfläche des Friedhofes
Bad Essen möglich. Diese Fläche ist östlich der vorhandenen Außenhecke in
direkter Nachbarschaft zum Parkstreifen an der Niedersachsenstraße gelegen.
Neben der eher ungünstigen Lage spricht gegen eine Verwendung dieser Fläche
auch die Tatsache, dass anschließend keine Erweiterungsflächen mehr für den
Friedhof Bad Essen zur Verfügung stehen würden. Auf den anderen drei Friedhöfen
besteht zudem nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von zusammenhängenden
Erweiterungsflächen für eine neue Rasengrabanlage.
Alternativ wurde seitens
der Verwaltung daher geprüft, inwieweit bereits heute größere Grabstätten
ungenutzt sind. Diese, in der Regel durch Rückgabe frei gewordenen Grabstätten,
sind bereits heute als Rasenflächen eingesät und unterliegen der Pflege durch
die Gemeinde. Es müssten dadurch keine zusätzlichen Friedhofsflächen in
Anspruch genommen werden und zudem würde sich das Erscheinungsbild der
Friedhöfe im Vergleich zum Status quo nicht verändern.
In einer ersten
überschlägigen Prüfung wurden die freien Grabstellen auf Grabstätten ab einer
Größe von vier Stellen ermittelt. Erfahrungsgemäß können diese größeren
Grabstätten maximal als Zweier-Grabstätten weiter vergeben werden. Dabei
wünschen sich die Nutzer grundsätzlich eher zwei nebeneinander als zwei
hintereinander gelegene Grabstellen, sodass dann regelmäßig zwei hinterliegende
Gräber ungenutzt bleiben würden. Alternativ müssten vorhandene Grabstellen als
Stichweg gepflastert werden, um die hinterliegenden Grabstellen erreichen zu
können. Über alle Friedhöfe hinweg konnten rd. 2.000 freie Grabstellen auf den
größeren Grabstätten ermittelt werden, sodass auf allen vier Friedhöfen relativ
kurzfristig ein Angebot für Sargbestattungen in einem Rasengrab angeboten
werden könnte.
Während bei den
vorhandenen Rasengrabanlagen für Urnenbestattungen die Namen der Verstorbenen
auf einer zentralen Stele bzw. auf einem zentralen Stein vermerkt werden, ist
für die Rasengrabanlagen für Sargbestattungen vorgesehen, die Namen der
Verstorbenen jeweils auf einer Grabplatte festzuhalten, die in Höhe der
Grasnarbe direkt am Grab eingearbeitet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Rasenfläche weiterhin maschinell gemäht werden kann. Größe, Form, Material
und Art der Beschriftung der Grabplatte werden durch die Gemeinde vorgegeben.
Eine individuelle Gestaltung der Grabstätten ist – wie auch bei den
Rasengrabanlagen für Urnenbestattungen – nicht möglich. Die Rasengrabanlagen
für Erdbestattungen werden entsprechend den Rasengrabanlagen für
Urnenbestattungen als Reihengrabanlagen ausgestaltet, d.h., dass die Erwerber
keinen Einfluss darauf haben, welche konkrete Grabstelle ihnen zur Verfügung
gestellt wird. Die Auswahl trifft die Friedhofsverwaltung. Zudem besteht keine
Möglichkeit, die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechtes von 25 Jahren zu
verlängern.
Urnen-Familiengrabanlage
Auf dem Friedhof
Bad Essen besteht eine freie und erhaltenswerte Groß-Grabanlage, die durch die
Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Im Rahmen einer Begehung durch den
zuständigen Fachausschuss am 22.09.2020 waren sich die teilnehmenden
Ausschussmitglieder darin einig, dass sich diese Grabstelle sehr gut für die
Anlegung einer Urnen-Familiengrabstätte anbieten würde. Dabei sollen jeweils
bis zu vier Urnen in einer Hülse übereinander bestattet werden können. Die Hülse
wird durch einen Deckel verschlossen, in welchem die Namen der Verstorbenen
eingraviert werden. Die Grabstellen sollen als Urnen-Wahlgräber vergeben
werden, mit einer Laufzeit von 30 Jahren und der Möglichkeit einer
anschließenden Verlängerung.
Gebühren
Das Angebot einer
neuen Bestattungsform erfordert gleichzeitig die Kalkulation einer Gebühr für
dieses Angebot. Bei der Erd-Rasengrabanlage entsprechen die Bestattungsgebühren
denen einer Sargbestattung (Ziffer 2.1 der Gebührensatzung); bei der Urnen-Familiengrabanlage
denen einer Urnenbestattung (Ziffer 2.2 der Gebührensatzung). Die
Friedhofsunterhaltungsgebühren werden entsprechend der sonstigen
Reihengrabstellen für die Erd-Rasengräber bereits mit der Grabnutzungsgebühr
bei Erwerb der Grabstelle für den gesamten Nutzungszeitraum von 25 Jahren
erhoben. Da es sich bei der Urnen-Familiengrabanlage um eine Wahlgrabstätte
handelt, werde für diese die Friedhofsunterhaltungsgebühren jährlich erhoben.
Die Kosten für die Grabplatte bzw. die Urnenhülse und deren Beschriftung werden
entsprechend der von den Rasen-Urnengrabstellen bekannten Praxis direkt an die
Nutzungsberechtigten weitergegeben.
Bei der Ermittlung
der Gebühren für die Grabnutzungsrechte spielen verschiedene Faktoren eine
Rolle. Für die Erd-Rasengrabanlage entspricht der Flächenverbrauch dem der
sonstigen Sargbestattungen (2,86 m²), für die Urnen-Familiengrabanlage dem der
sonstigen Urnenbestattungen (0,24 m²). Diese Fläche wird entsprechend der
Kalkulation für die Rasen-Urnengrabstellen mit einem Zuschlag für den
Pflegeaufwand erhöht, der während der Nutzungsdauer durch das Friedhofspersonal
erbracht werden muss (0,3 p.a.). Die Laufzeit der Grabanlage entspricht dem
Nutzungsrecht für Erd-Reihengräber von 25 Jahren bzw. für Urnen-Wahlgräber von 30
Jahren. Für die Urnen-Familiengrabanlage werden weitere Zuschläge für
Rüstzeiten und Infrastruktur (1,0) sowie ein Tiefenzuschlag für die erstmalige
Versenkung der Urnenhülse (1,0) erhoben.
Die Anzahl der
voraussichtlichen Inanspruchnahme der neuen Bestattungsangebote kann zunächst
nur geschätzt werden. Verwaltungsseitig wird für die Erd-Rasengrabanlage
zunächst von 20 Fällen je Jahr ausgegangen. Bei der Urnen-Familiengrabanlage
wird eine Inanspruchnahme von zwei Stellen je Jahr kalkuliert. Auf Grundlage
dieser Kalkulation ergibt sich für die Inanspruchnahme der Rasengrabanlage für
Sargbestattungen eine Grabnutzungsgebühr in Höhe von 1.200,- € (inkl.
Friedhofsunterhaltungsgebühren) und für die Urnen-Familiengrabanlage eine
Gebühr von 1.042 € (zzgl. Friedhofsunterhaltungsgebühren). Hinzu kommen neben
den Bestattungsgebühren (Sargbestattung = 305 €; Urnenbestattung = 206 €) und
evtl. Kosten für eine Nutzung der Friedhofskapelle (517 €) noch die Kosten für
die jeweiligen Grabzeichen und deren Beschriftung. Bei der Erd-Rasengrabanlage
sind dies die Kosten für die Grabplatte (160 €) und deren Beschriftung (15 € je
Buchstabe). Für das Urnen-Familiengrab muss bei Erwerb der Grabstätte die
Urnenhülse zur Aufnahme der Urnen erworben werden (688 €). Anschließend wird
bei jedem folgenden Bestattungsvorgang ein entsprechendes Namensschild mit dem
Namen der verstorbenen Person angefertigt und auf dem Deckel der Urnenhülse
befestigt (58 €).
Insgesamt fallen somit für eine Bestattung im Erd-Rasengrab einmalig Kosten von rd. 2.300 € an (mit Kapellenbenutzung und Namensgravur von 10 Buchstaben). Folgekosten entstehen nicht mehr. Für eine Bestattung im der Urnen-Familiengrab fallen 1.730 € beim Erwerb der Grabstäte und anschließend jährlich 64 € für Friedhofsunterhaltungsgebühren an. Im Falle einer Bestattung auf der Grabstätte entstehen Kosten von rd. 1.306 € (mit Kapellenbenutzung).
Anlagen:
2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 12.12.2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen beschließt:
1.
die
Bestattungsform des Erd-Rasenreihengrabes zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf
allen vier kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Bad Essen anzubieten;
2.
die
Bestattungsform des Urnen-Familiengrabes zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf dem
Friedhof Bad Essen anzubieten;
3.
die
Anpassung der Friedhofsgebührensatzung für die vorgenannten Bestattungsformen
in der vorliegenden / in der geänderten Fassung.