Betreff
1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD2/2021/298
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund aktueller Entwicklungen ist die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen vom 13.12.2018 anzupassen:

 

Gärtnerische Gestaltung von Grabstellen

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen bestimmt, dass alle Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen gärtnerisch angelegt und dauerhaft instandgehalten werden müssen. Die Gestaltung der Grabstätten ist dabei dem Gesamtcharakter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.  Aus der Vorgabe der „gärtnerischen Gestaltung“ wird abgeleitet, dass Grabplatten, die mehr als 40% der Grundfläche der Grabstätte bedecken, nicht zugelassen sind.

 

Mit dem Verbot der übermäßigen Bedeckung von Grabstätten werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt: Zum einen ist es für den Verwesungsprozess bei Erdbegräbnissen erforderlich, dass ausreichend Sauerstoff und Feuchtigkeit in den Boden gelangen können. Zum anderen soll durch eine „überwiegend gärtnerische Gestaltung“ der Grabstellen sichergestellt werden, dass der Charakter der Friedhöfe als Grünanlagen und das Angebot an Blühpflanzen erhalten bleiben.

 

Insbesondere bei Urnengrabstätten führt die flächenmäßige Begrenzung der Abdeckung der Grabstätte zu Problemen. In die Berechnung der bedeckten Fläche ist auch eine vorhandene Grabumrandung einzubeziehen. Durch diese wird die Fläche der Urnengrabstätten bereits bis zu 25% bedeckt, sodass eine weitere Aufbringung von Grabsteinen oder Trittplatten sehr schnell zu einer Überschreitung der zulässigen Abdeckung von 40% führt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Verkehr, öffentliche Einrichtungen und Kultur hat diese Thematik in seiner Sitzung am 23.06.2020 beraten und den Beschluss gefasst, die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass zukünftig bis zu 60% der Grundfläche einer Urnengrabstelle mit Grabplatten, Grabsteinen und ähnlichen Bedeckungen versehen werden dürfen. Darin eingeschlossen ist auch eine mögliche Umrandung der Grabstelle.

 

Die entsprechenden Regelungen sind in § 17 der Friedhofssatzung aufgenommen worden.

 

Neue Bestattungsformen

Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung und in Abstimmung mit dem zuständigen Fachausschuss sollen auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Bad Essen zusätzliche Bestattungsformen angeboten werden (siehe hierzu auch Beschlussvorlage BV/FD2/2021/297). Die entsprechenden Regelungen dazu werden in § 12 der Friedhofssatzung festgeschrieben.

 

 


Anlagen:

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen vom 13.12.2018 in der vorliegenden / in der geänderten Fassung. 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: