Betreff
Bebauungsplan Nr. 87 "Östlich Wiesenstraße" in Lintorf
-Aufstellungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2021/300
Aktenzeichen
-pa/eb-
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Lintorf weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen.

 

In der Ortschaft Lintorf besteht Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der Ortschaft (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr, Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung der Ortschaft Lintorf auszuweisen. Hierzu ist herauszustellen, dass Lintorf eine historisch gewachsene, eigenständige Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw. Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Lintorf) besteht eine Nachfrage nach Baugrundstücken, die sowohl aus der Eigenentwicklung resultiert, als auch auf das hier günstigere Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung zu fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem Hintergrund einer, statistisch gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem größeren Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften das Erfordernis, Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche Bevölkerungszahl gehalten und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses ist gleichzeitig Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu vermeiden.

 

Mit dieser Ausweisung von Wohnbauflächen wird erreicht, dass das innerhalb der Ortschaft vorhandene Baulandpotential einer Bebauung zugeführt werden kann.

Dies entspricht auch einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2) BauGB).

 

Nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan, wenn dieser Maßnahmen der Innenentwicklung dient, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern (vgl. § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich Wiesenstraße“ liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereiches im Nordwesten der Ortslage Lintorf an, festgesetzt werden allgemeine Wohngebiete, die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000m² (allgem. Wohngebiete ca. 11.270 m²; bei einer GRZ von 0,4 beträgt die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO hier 4.508 m²). Insofern sind hier die Voraussetzungen für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a BauGB (und deshalb beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB) gegeben.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für das Plangebiet bereits Wohnbauflächen dar.

 

Dem s.g. „Entwicklungsgebot“ (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) nach § 8 (2) BauGB ist damit entsprochen.

 


Anlagen:

 

1. wirksamer Flächennutzungsplan

2. Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“

3. Bebauungsvorschlag

4. Begründung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1. den Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt,

 

2. die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: