-Änderungsbeschluss-
Bebauungsplan Nr. 39 "Waldhotel" in Bad Essen
-Änderungsbeschluss-
Planungsanlass
der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (im Parallelverfahren) ist die
planungsrechtliche Sicherung der Umnutzung des hier im Ortsteil Essener
Berg bestehenden Waldhotels und der
zugeordneten Wohnhäuser von einer Sondergebietsnutzung hin zu einem allgemeinen
Wohngebiet.
Ende März 2021
wurde das Waldhotel verkauft. Die bisherigen Nutzungen wurden bereits vor
vielen Jahren aufgegeben. So wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb bereits in
2012, die Saunalandschaft im Jahre 2014, aufgegeben. Seitdem steht das Gebäude
leer und verfällt.
Die Käufer/
Vorhabenträger haben mitgeteilt, dass zunächst der denkmalgeschützte Teil des
Waldhotels wiederhergerichtet werden soll.
Neben den
Entrümpelungsarbeiten soll zunächst die seinerzeitige Hausmeisterwohnung
saniert und wieder in Betrieb gehen. Somit wird sichergestellt, dass der
stetige Vandalismus unterbunden wird.
Die bestehende
Saunalandschaft wird aufgegeben, da mit den Planungen im Bereich des ehemaligen
Parkhotels (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7) größere Wellnessanlagen
geplant sind. Die seinerzeit betriebene Gastronomie könnte nach Vorstellungen
der Käufer wieder aufleben und neu verpachtet werden. Die erneute Nutzung des
bestehenden Objektes als Hotel ist nicht vorgesehen. Bereits in der
Mikrostandortanalyse des Landkreises Osnabrück wurde der Hotelstandort des
Waldhotels als nicht zukunftsfähig eingeordnet.
Insofern ist
nunmehr eine Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes und die Einrichtung von
vier Wohneinheiten vorgesehen. Des Weiteren soll eine weitere Wohnbebauung -
gemäß der Festsetzung des überbaubaren Bereiches im Ursprungsplan - unmittelbar
südöstlich des ehem. Waldhotels ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan
Nr. 39 „Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991) lässt im festgesetzten Sondergebiet folgende Nutzungen
zu:
- Einrichtungen für Kurzwecke (Hallenbad, Einrichtungen für Kuranwendungen)
- Beherbergungsbetriebe, Fremdenwohnungen, die den Kureinrichtungen
zugeordnet sind
- Wohnungen in Verbindung mit Einrichtungen für Kurzwecke
- Wohnungen für Betriebsinhaber, Personal
Die angestrebte
(allgemeine) Wohnnutzung ist hier insofern nicht zulässig und bedarf der
Änderung des Bebauungsplanes, von einer Sondergebietsnutzung hin zu einem
allgemeinen Wohngebiet.
In dem
Zusammenhang werden auch die südwestlich der Bergstraße gelegenen Wohnhäuser in
die Änderung des Bebauungsplanes einbezogen und auch für diese, gemäß ihrer
derzeitigen und tatsächlichen Nutzung, allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Die
ursprüngliche Bindung von Wohnnutzungen an den Hotelbetrieb bzw. die
Sondergebietsnutzungen hat künftig keinen Bestand mehr.
Ob und inwieweit die von der
Gemeinde hier angestrebten Ziele auch oder ggf. sogar besser an anderen
Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) BauGB ohne
Belang. Die städtebauliche Zielsetzung: Erhalt des denkmalgeschützten ehem.
Waldhotels schließt andere Standortalternativen aus.
Neben bzw. parallel zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991, verbindliche
Bauleitplanung) ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad
Essen, der im Änderungsbereich bislang Sonderbauflächen darstellt, entsprechend
in eine Wohnbauflächendarstellung zu ändern.
Anlagen:
1. wirksamer Flächennutzungsplan
2. Bebauungsplan Nr. 39 „Waldhotel“ mit Änderungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Flächennutzungsplan im
Bereich Bergstraße/ ehemaliges „Waldhotel“ im Ortsteil Essener Berg
entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 62. Änderung,
2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39, „Waldhotel" durchzuführen. Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug
dargestellt,
3. die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.