Betreff
Aufrechnung der Rückzahlungsforderung der Gesellschafter der TOL aus überkompensierten Beihilfen des Geschäftsjahres 2020 mit der Einlageforderung der TOL auf Erhöhung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 durch Verrechnung mit Wirkung ab 01.08.2021
Vorlage
BV/FD1/2021/305
Art
Beschlussvorlage

 

Die TOL wird von den Gesellschaftern über Kapitaleinlagen finanziert, die zur Verlustabdeckung der Aufgaben dienen, die als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) anzusehen sind. Konkret sind das Aufgaben der Tourismusentwicklung, des Tourismusmarketings sowie der touristischen Angebots- und Infrastrukturentwicklung in Stadt und Landkreis Osnabrück. Fällt der Verlust in einem Geschäftsjahr geringer aus als durch die Kapitaleinlagen abgedeckt, handelt es sich um eine Überkompensation, auf deren Rückzahlung die Gesellschafter grundsätzlich einen Anspruch haben.

 

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sowie das verkürzte Rumpfgeschäftsjahr vom 01.05. bis 31.12.2020 konnten 164.157,70 EUR nicht verausgabt werden. Die TOL mbH schlägt in diesem Zusammenhang vor, diese Mittel nicht zurückzahlen zu müssen, sondern in 2021 wie folgt verwenden zu dürfen:

 

 

 

 

Projekt

Kosten (ca.)

Anmerkung

 

Ertüchtigung OS Kalender

 

15.000 €

 

Ausbau des zentralen Instruments zur Information über und Bewerbung von (Kultur-)Veranstaltungen

 

Machbarkeitsstudie Digitale Gästekarte

 

30.000 €

 

Wichtiges Zukunftsprojekt zur einfachen Bereisung des Osnabrücker Landes sowie für Marketing, Marktforschung, Besucherlenkung. Aufspüren von Lücken im touristischen Angebot

 

Internetbasierte Software RAVELOS

 

15.000 €

 

Ersatz der veralteten Software VP-Info für eine Professionalisierung der Planung, Pflege und Vermarktung der Radrouten des Radverkehrsleitsystems OSL

 

Beteiligung Machbarkeitsstudie Mountainbike

 

5.000 €

 

In Kooperation mit TERRA.vita zur Lösung des ungeregelten Mountainbike-Fahrens im Teuto

 

Marketingmaßnahmen

 

20.000 €

 

Zusätzliche Maßnahmen zum Re-Start der touristischen Betriebe im OSL

 

Abschreibungen

 

10.000 €

 

Bezogen auf die Software-Anschaffungen

 

Unternehmensentwicklung

 

40.000 €

 

Start für ein Regionales Konzept 2035 als Voraussetzung für künftige Förderanträge, Informationsbroschüre zur TOL, Rechtsberatung

 

Tagungsplaner/CRM

 

30.000 €

 

Digitales Kontakt- und Kundenmanagement sowie Planungstool für Veranstalter zur Ertüchtigung des Geschäftsfelds Tagungen/Kongresse

 

 

Gesamt

 

 

165.000 €

 

(max. Ausgabe in Höhe von 164.157,70 €)

 

 

 

Um die nicht verausgabten Mittel in 2020 in Höhe von 164.157,70 EUR der TOL GmbH für 2021 zur Verfügung zu stellen, obwohl ein Rückzahlungsanspruch der Gesellschafter besteht, müssen die Mittel pro Gesellschafter zunächst gestundet, dann erlassen und schließlich als neue Kapitaleinlage in 2021 zugeführt werden. Zur Vereinfachung der Abwicklung wird ergänzend die Verrechnung beschlossen. Als Folge dieser Entscheidung ist die „Erste Änderung der Konsortialvereinbarung“ zu beschließen, um die um 164.157,70 EUR erhöhte Kapitaleinlage in die Vereinbarung einzuarbeiten.

Um entsprechend in der Gesellschaftsversammlung der TOL GmbH  beschließen zu können, ist in den Entscheidungsgremien der einzelnen Gesellschafter ein gleichlautender Beschluss zu fassen.

 

Eine ausführliche Begründung sowie eine Beschreibung des rechtlichen Rahmens der TOL GmbH sind als Anlage 1 und eine Information über die Höhe des grundsätzlichen Rückzahlungsanspruchs als Anlage 2 beigefügt.

 

Um auf Dauer das Verfahren zu vereinfachen, wird die TOL GmbH zeitnah intern und grundsätzlich über die Mittelzuführung und Verfahrensweise beraten mit der Zielsetzung, auf vergleichbare Beschlussfassungen in Zukunft zu verzichten.

Hintergrund des seinerzeit gewählten Finanzierungsmodells war, die Gefahr einer Vollversteuerung der Finanzmittel dauerhaft abzuwenden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Beschlussanlass und Begründung der TOL GmbH zur Vorlage

Anlage 2: Information zur Höhe des grundsätzlichen Rückzahlungsanspruchs

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin, wie folgt:

a.         Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gewährt.

b.       Der TOL wird die anteilige Rückzahlung der in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR erlassen. Der Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gewährt.

2.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenverpflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von 164.157,70 EUR. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungsmäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter bestimmten Fällen zur Verfügung.

3.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR als vorläufiges Ergebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.

4.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzahlung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Ausschüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.

5.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

6.         Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht verändert werden.

7.         Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: