Die R + K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung
der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2020
beauftragt worden.
Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis
schließt das Geschäftsjahr 2020 formalrechtlich mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 616,04 € ab. Zurückzuführen ist der Überschuss darauf, dass die im
Haushaltsjahr 2020 gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten höher
ausgefallen sind als erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr
zudem Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Form eines
Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.263.750 € gezahlt. Ausschlaggebend für
den seit Jahren hohen und weiter steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad
Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den
Kindertagesstätten. Neben den jährlich steigenden Personalaufwendungen aufgrund
von Lohnerhöhungen werden verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten
und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker nachgefragt.
Der
formalrechtliche Überschuss soll verwendet werden, um den aus den Vorjahren
noch bestehenden Fehlbetrag in Höhe von 81,59 € zu decken. Der verbleibende
Überschuss in Höhe von 534,45 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Weitere
Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem
Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk
der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls
beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des
Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgt
zurzeit. Soweit vorliegend wird über das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung
berichtet.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Kinderland
Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des
Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung.
Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen
des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die
Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Lagebericht
Anlage 4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich des
Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück fasst
der Rat der Gemeinde Bad Essen folgende Beschlüsse:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2020 wird
aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt fest,
dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2020 Vorschüsse auf die zu
erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.263.750 € gezahlt hat.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt,
den Jahresüberschuss in Höhe von 616,04 € zu verwenden zur Deckung des bestehenden
Fehlbetrages aus den Vorjahren sowie den verbleibenden Überschuss in Höhe von
534,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Der Geschäftsführung der Kinderland Bad
Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
5. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.