Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlage
BV/FD1/2021/310
Art
Beschlussvorlage

 

Im Zusammenhang mit der Kostenverteilung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind seit längerem intensive Gespräche zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen geführt worden.

 

Mit der Neufassung des § 7 „Regelungen zur Finanzierung“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Stand 16. November 2020) sollte eine Beteiligung des Landkreises Osnabrück mit 50 % an den von den Kommunen nachgewiesenen Netto-Ist-Kosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege vereinbart werden. Zudem sollte für die Verwaltung der Aufgabe „Kindertagesstätten“ ein Verwaltungskostenaufschlag von 0,5 % der Netto-Ist-Kosten angesetzt werden. Das Inkrafttreten des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war zum 01.01.2021 vorgesehen.

 

Strittig war jedoch bisher der Schlüssel, nach dem die Finanzierungsmittel auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt werden. Diskutiert wurde

·         eine pauschalierte Verteilung auf die Kommunen anhand der Anzahl der Kinder von 0 – 13 (Position Landkreis Osnabrück) oder

·         eine Verteilung auf die Kommunen anhand der tatsächlich angefallenen Netto-Ist-Kosten (Position Kommunen).

 

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat daher zu diesem Thema in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

1)    Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bad Essen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu/mit folgenden Änderungen zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück entsprechend abzuschließen.

 

2)    Bürgermeister Timo Natemeyer wird ermächtigt, einzelne Bestandteile der Vereinbarung anzupassen, sofern sich dies aus den weiteren Verhandlungen und Gesprächen mit allen beteiligten Kommunen und dem Landkreis Osnabrück ergibt.

 

3)    Die Verteilung der Zuweisungsmasse gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinbarung soll für die Zukunft nach einem zwischen den kreisangehörigen Kommunen abzustimmenden Schlüssel / Modus neu geregelt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu unverzüglich in Verhandlungen einzutreten.

 

Zum künftigen Verteilungsschlüssel hat es in den vergangenen Monaten weitere intensive Verhandlungen mit Betrachtung unterschiedlicher Verteilungsmodelle gegeben.

Letztlich haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landkreis Osnabrück auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt, wonach der nach Abzug der Kosten der Tagespflege verbleibende Anteil des Landkreises Osnabrück für zwei Jahre zunächst nach dem folgenden Schlüssel verteilt wird:

 

·         40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der ermittelten tatsächlichen Netto-Ist-Kosten für die Betreuung in Kindertagesstätten der Kommune

·         40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der in der Kommune geleisteten Wochenbetreuungsstunden

·         20 % des Betrages anteilig im Verhältnis der aus dem Einwohnermelderegister (Stichtag: 31.12. des Vorjahres des Zuweisungsjahres) der Kommune ermittelten Kinderzahlen von 0 bis 6 Jahren.

 

Anschließend soll die Verteilung der Mittel dauerhaft auf der Grundlage der von den kreisangehörigen Kommunen nachgewiesenen notwendigen Netto-Ist-Kosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit einem Anteil von 50 % erfolgen.

 

Durch die nach § 8 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehene Kita-Kommission soll in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, dass in die Netto-Ist-Kosten der kreisangehörigen Kommunen nur die einheitlich als sachgerecht und notwendig angesehenen Kosten einfließen.

 

Der beigefügte Entwurf der Vereinbarung (Stand 11. Juni 2021) ist als Anlage 1 beigefügt und wird vom Kreistag des Landkreises Osnabrück in seiner Sitzung am 12. Juli 2021 beraten werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Stand 11. Juni 2021)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bad Essen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Stand 11. Juni 2021) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück entsprechend abzuschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: