Im Zusammenhang mit der Kostenverteilung für die
Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege sind seit
längerem intensive Gespräche zwischen dem Landkreis Osnabrück und den
kreisangehörigen Kommunen geführt worden.
Mit der Neufassung
des § 7 „Regelungen zur Finanzierung“ der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
(Stand 16. November 2020) sollte eine Beteiligung des Landkreises Osnabrück mit
50 % an den von den Kommunen nachgewiesenen Netto-Ist-Kosten der
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege vereinbart werden.
Zudem sollte für die Verwaltung der Aufgabe „Kindertagesstätten“ ein
Verwaltungskostenaufschlag von 0,5 % der Netto-Ist-Kosten angesetzt werden. Das
Inkrafttreten des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war zum
01.01.2021 vorgesehen.
Strittig war jedoch
bisher der Schlüssel, nach dem die Finanzierungsmittel auf die kreisangehörigen
Kommunen verteilt werden. Diskutiert wurde
·
eine pauschalierte Verteilung auf die Kommunen anhand der Anzahl der
Kinder von 0 – 13 (Position Landkreis Osnabrück) oder
·
eine Verteilung auf die Kommunen anhand der tatsächlich angefallenen
Netto-Ist-Kosten (Position Kommunen).
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen hat daher zu diesem Thema in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020
folgenden Beschluss gefasst:
1)
Der Rat der
Gemeinde Bad Essen stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bad Essen über
die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege zu/mit folgenden Änderungen zu. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück
entsprechend abzuschließen.
2)
Bürgermeister
Timo Natemeyer wird ermächtigt, einzelne Bestandteile der Vereinbarung
anzupassen, sofern sich dies aus den weiteren Verhandlungen und Gesprächen mit
allen beteiligten Kommunen und dem Landkreis Osnabrück ergibt.
3)
Die Verteilung
der Zuweisungsmasse gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinbarung soll für die Zukunft nach
einem zwischen den kreisangehörigen Kommunen abzustimmenden Schlüssel / Modus
neu geregelt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu unverzüglich in
Verhandlungen einzutreten.
Zum künftigen
Verteilungsschlüssel hat es in den vergangenen Monaten weitere intensive
Verhandlungen mit Betrachtung unterschiedlicher Verteilungsmodelle gegeben.
Letztlich haben sich
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landkreis Osnabrück auf einen
Verteilungsschlüssel geeinigt, wonach der nach Abzug der Kosten der Tagespflege
verbleibende Anteil des Landkreises Osnabrück für zwei Jahre zunächst nach dem
folgenden Schlüssel verteilt wird:
·
40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der ermittelten tatsächlichen
Netto-Ist-Kosten für die Betreuung in Kindertagesstätten der Kommune
·
40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der in der Kommune geleisteten
Wochenbetreuungsstunden
·
20 % des Betrages anteilig im Verhältnis der aus dem
Einwohnermelderegister (Stichtag: 31.12. des Vorjahres des Zuweisungsjahres)
der Kommune ermittelten Kinderzahlen von 0 bis 6 Jahren.
Anschließend soll
die Verteilung der Mittel dauerhaft auf der Grundlage der von den
kreisangehörigen Kommunen nachgewiesenen notwendigen Netto-Ist-Kosten der
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit einem
Anteil von 50 % erfolgen.
Durch die nach § 8
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehene Kita-Kommission soll in
diesem Zusammenhang sichergestellt werden, dass in die Netto-Ist-Kosten der
kreisangehörigen Kommunen nur die einheitlich als sachgerecht und notwendig
angesehenen Kosten einfließen.
Der beigefügte Entwurf der Vereinbarung (Stand 11. Juni 2021) ist als Anlage 1 beigefügt und wird vom Kreistag des Landkreises Osnabrück in seiner Sitzung am 12. Juli 2021 beraten werden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Stand 11. Juni 2021)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bad Essen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Stand 11. Juni 2021) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück entsprechend abzuschließen.