Betreff
EU-Förderperiode 2023 - 2027; hier: LEADER
Vorlage
BV/FD3/2021/314
Art
Beschlussvorlage

 

Seit Beginn der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist das Wittlager Land durchgehend eine ILE- Region. Als ILE-Region „Wittlager Land“ konnten in den letzten gut 10 Jahren viele erfolgreiche private, öffentliche und interkommunale Vorhaben mit erheblichen Fördermitteln umgesetzt werden.

 

Das Land Niedersachsen hat sich nunmehr dazu entschlossen, ab der kommenden EU- Förderperiode 2023 – 2027 die ILE-Regionen auslaufen zu lassen und ausschließlich das Förderinstrument LEADER anzubieten. Mit LEADER sollen Regionen im ländlichen Raum unterstützt werden, die unter aktiver Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessengruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen.

 

Mit dem LEADER-Förderinstrument würden rund 1,1 Millionen Euro für 5 Jahre seitens der EU zusätzlich im Wittlager Land zur Verfügung stehen, die vor Ort nach einer zu erarbeitenden Förderrichtlinie für sinnvolle und nachhaltige Projekte verwendet werden können. Zudem ist mit dem LEADER-Förderinstrument gesichert, dass nach wie vor 10%-Punkte Zusatzförderung für Projektanträge über die Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) für private und öffentliche Antragsteller gewährt werden.

 

Darüber hinaus wäre weiterhin die Förderung eines Regionalmanagements möglich.

 

Die erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit im Wittlager Land sollte zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln mit dem LEADER-Förderinstrument in der EU-Förderperiode 2023 – 2027 fortgesetzt werden.

 

Für die Bewerbung als LEADER-Region ist bis zum 30. April 2021 ein regionales Entwicklungskonzept zu erstellen bzw. fortzuschreiben.

 

Die Kosten für die Erstellung / Fortschreibung des regionalen Entwicklungskonzeptes können mit einem Fördersatz von 75 % (maximal 35.000 Euro) bezuschusst werden. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erstellung / Fortschreibung des regionalen

Entwicklungskonzeptes ist bis zum 23. Juli 2021 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einzureichen.

 

Nach einer Gewährung der Zuwendung würde gemeinsam mit den sogenannten „WiSo-Partnern“ das regionale Entwicklungskonzept von Herbst 2021 bis Frühjahr 2022 erarbeitet, so dass dieses mit der Bewerbung zur LEADER-Region bis zum 30. April 2022 beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden kann.

 

Nach erfolgreicher Prüfung der Bewerbung könnte dann ab 2023 in der LEADER-Region

„Wittlager Land“ die Förderung von privaten und öffentlichen Projekten starten.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, sich gemeinsam mit den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln als LEADER-Region „Wittlager Land“ zu bewerben und den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erstellung / Fortschreibung des regionalen Entwicklungskonzeptes bis zum 23. Juli 2021 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einzureichen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: