Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2020
Projekt: Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee
Vorlage
BV/FD1/2021/315
Aktenzeichen
521103 Km.
Art
Beschlussvorlage

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im August 2020 einen neuen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 15.10.2020 der Beantragung von Fördermitteln zur Sanierung der Sportanlage an der Schulallee in Bad Essen – Eielstädt im Rahmen des oben genannten Projektaufrufes zugestimmt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Planskizze im Rahmen des Förderprogrammes zu erstellen.

 

Die Planskizze wurde fristgerecht Ende Oktober 2020 beim Projektträger Jülich, beauftragte Förderstelle, eingereicht. Folgende Sanierungsbedarfe für den Sportplatz an der Schulallee wurden aufgezeigt:

 

1)    Kompletterneuerung der Laufbahn einschließlich der Segmente (Wurf- und Weitsprunganlagen).

2)    Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat

3)    Erstellen einer Flutlichtanlage zur Verlängerung der Nutzungsdauer

 

4)    Um die Attraktivität der Sportanlage zu erhöhen und das Trainingsangebot zu erweitern, wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück die beiden an den Sportplatz angrenzenden Kleinspielfelder als separater Baustein in die Planskizze mit aufgenommen.

 

Für die vorgenannten Maßnahmen wurden bei der Erstellung der Planskizze folgende Kosten geschätzt:

 

 

Geschätzte Kosten

Fördersumme

Eigenanteil

Kosten sind zu tragen durch

1) – 3)

1.430.000 €

643.500,00 €

786.500,00 €

Gemeinde Bad Essen

4)

500.000 €

225.000,00 €

275.000,00 €

Landkreis Osnabrück

 

Gesamt

 

1.930.000 €

 

868.500 €

 

 

 

 

Bei der Vergabe der Fördermittel Anfang März 2021 wurde das Projekt der Gemeinde Bad Essen zunächst nicht berücksichtigt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 04.05.2021 dann die Förderung von weiteren Projekten beschlossen. Im Rahmen dieser Erweiterung des Förderprojektes wurde nun auch das Projekt der Gemeinde Bad Essen mit einer Förderhöhe von 868.500 € berücksichtigt.

 

Für das Projekt beginnt nun das eigentliche Antragsverfahren. In den nächsten Wochen wird ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber stattfinden, bei dem das Vorhaben konkretisiert wird. Auf Grundlage des Gesprächs müssen die eigentlichen Antrags- und Bauunterlagen erstellt werden. Erst danach erfolgt die Prüfung und Erteilung des Zuwendungsbescheides. Der Antrag ist unabhängig vom Durchführungszeitraum noch in diesem Jahr zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme kann bis 2025 erfolgen.

 

Für die in diesem Jahr erforderliche Antragstellung ist ein Ratsbeschluss für die Umsetzung des Projektes und die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils sowie dessen Nachweis im kommunalen Haushalt notwendig.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Umsetzung des Projektes „Sanierung der Sportanlage im Schul- und Sportzentrum“ an der Schulallee mit den Bausteinen „Kompletterneuerung der Laufbahn und der Segmente“, „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ sowie „Erstellen einer Flutlichtanlage“ grundsätzlich zu.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde Bad Essen wird in den Haushalten der maßgebenden Durchführungsjahre bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Koordinierungsgesprächs die für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides erforderlichen Antrags- und Bauunterlagen zu erstellen. 

 

Der Einbeziehung der Sanierung der Flächen „Kleinspielfeld“ sowie „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium Bad Essen, Kostenträger Landkreis Osnabrück, wird zugestimmt.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind bei Umsetzung der Maßnahme im entsprechenden Haushalt bereitzustellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: