Projekt: Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee
Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im August 2020 einen neuen
Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen hat in seiner Sitzung am 15.10.2020 der Beantragung von Fördermitteln
zur Sanierung der Sportanlage an der Schulallee in Bad Essen – Eielstädt im
Rahmen des oben genannten Projektaufrufes zugestimmt.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, eine Planskizze im Rahmen des Förderprogrammes zu erstellen.
Die Planskizze wurde
fristgerecht Ende Oktober 2020 beim Projektträger Jülich, beauftragte
Förderstelle, eingereicht. Folgende Sanierungsbedarfe für den Sportplatz an der
Schulallee wurden aufgezeigt:
1)
Kompletterneuerung
der Laufbahn einschließlich der Segmente (Wurf- und Weitsprunganlagen).
2)
Sanierung
des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem
Granulat
3)
Erstellen
einer Flutlichtanlage zur Verlängerung der Nutzungsdauer
4)
Um die
Attraktivität der Sportanlage zu erhöhen und das Trainingsangebot zu erweitern,
wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück die beiden an den Sportplatz
angrenzenden Kleinspielfelder als separater Baustein in die Planskizze mit aufgenommen.
Für die vorgenannten
Maßnahmen wurden bei der Erstellung der Planskizze folgende Kosten geschätzt:
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Geschätzte
Kosten |
Fördersumme |
Eigenanteil |
Kosten
sind zu tragen durch |
1) – 3) |
1.430.000 € |
643.500,00 € |
786.500,00 € |
Gemeinde Bad Essen |
4) |
500.000 € |
225.000,00 € |
275.000,00 € |
Landkreis Osnabrück |
Gesamt |
1.930.000 € |
868.500 € |
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Bei der Vergabe der
Fördermittel Anfang März 2021 wurde das Projekt der Gemeinde Bad Essen zunächst
nicht berücksichtigt.
Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 04.05.2021 dann die
Förderung von weiteren Projekten beschlossen. Im Rahmen dieser Erweiterung des
Förderprojektes wurde nun auch das Projekt der Gemeinde Bad Essen mit einer
Förderhöhe von 868.500 € berücksichtigt.
Für das Projekt beginnt
nun das eigentliche Antragsverfahren. In den nächsten Wochen wird ein
Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber stattfinden, bei dem das
Vorhaben konkretisiert wird. Auf Grundlage des Gesprächs müssen die
eigentlichen Antrags- und Bauunterlagen erstellt werden. Erst danach erfolgt
die Prüfung und Erteilung des Zuwendungsbescheides. Der Antrag ist unabhängig
vom Durchführungszeitraum noch in diesem Jahr zu stellen. Die Umsetzung der
Maßnahme kann bis 2025 erfolgen.
Für die in diesem
Jahr erforderliche Antragstellung ist ein Ratsbeschluss für die Umsetzung des
Projektes und die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils sowie dessen
Nachweis im kommunalen Haushalt notwendig.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Umsetzung des Projektes „Sanierung der Sportanlage im Schul- und Sportzentrum“ an der Schulallee mit den Bausteinen „Kompletterneuerung der Laufbahn und der Segmente“, „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ sowie „Erstellen einer Flutlichtanlage“ grundsätzlich zu.
Der Eigenanteil der Gemeinde Bad Essen wird in den Haushalten der maßgebenden Durchführungsjahre bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Koordinierungsgesprächs die für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides erforderlichen Antrags- und Bauunterlagen zu erstellen.
Der Einbeziehung der Sanierung der Flächen „Kleinspielfeld“ sowie „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium Bad Essen, Kostenträger Landkreis Osnabrück, wird zugestimmt.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Haushaltsmittel sind bei Umsetzung der Maßnahme im entsprechenden Haushalt
bereitzustellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |