In der Ortschaft Lockhausen wird mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 83
„Südlich Friedrichstraße“ ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Eigentümer
der Fläche ist Herr Volker Wegner.
Sämtliche Planungskosten sowie die notwendigen Erschließungsmaßnahmen werden
hierbei vom Grundstückseigentümer getragen. Die Einzelheiten hierzu ergeben
sich aus dem beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit der
Technischen Ausbauvereinbarung und der Wasserwirtschaftlichen Vorplanung.
Anlagen:
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Vertragsgebiet
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Technische
Ausbauvereinbarung
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Bebauungsplan
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Wasserwirtschaftliche
Vorplanung
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Erschließungs-
und Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit dem Grundstückseigentümer Herrn Volker Wegner,
An der Glocke 8, 49152 Bad Essen, den als Anlage beigefügten Erschließungs- und
Durchführungsvertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83
„Südlich Friedrichstraße“ in Lockhausen abzuschließen.