Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
BV/FD1/2021/324
Art
Beschlussvorlage
Die Zahl der
Beigeordneten beträgt gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Gemeinden, deren Rat nicht mehr als 26
bis 36 Abgeordnete hat, sechs. In Gemeinden, deren Rat 16 bis 44 Abgeordnete
hat, kann der Rat gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode
beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der
Wahlperiode von sechs auf acht Beigeordnete zu erhöhen.