Betreff
Bestimmung der Ortsvorsteher/innen und ggf. stellvertretenden Ortsvorsteher/innen für die Ortschaften Barkhausen, Brockhausen, Büscherheide, Dahlinghausen, Heithöfen, Hördinghausen und Linne für die Dauer der Wahlperiode unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
BV/FD1/2021/325
Art
Beschlussvorlage

 

Gemäß § 96 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Vorschlagsberechtigt für die Bestimmung der Ortsvorsteher/innen ist nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 12. September 2021 in den Ortschaften Barkhausen, Dahlinghausen, Heithöfen, Hördinghausen und Linne die CDU-Fraktion, in den Ortschaften Brockhausen und Büscherheide die SPD-Fraktion.

 

Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 7 NKomVG kann der Rat für die Ortsvorsteher/innen eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bestimmen. Die Einzelheiten sind in der Hauptsatzung zu regeln. Das Vorschlagsrecht liegt auch hier gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen bei der Fraktion, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die Bestimmung einer stellvertretenden Ortsvorsteherin oder eines stellvertretenden Ortsvorstehers ist nicht zwingend erforderlich, es kann vollständig darauf verzichtet werden oder auch in einem Teil der Ortschaften. Die Bestimmung bzw. Nichtbestimmung erfolgt auf Vorschlag der jeweils vorschlagsberechtigten Fraktion.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Folgende Personen werden bestimmt:

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion:

 

Ortschaft Barkhausen

Ortschaft Dahlinghausen

Ortschaft Heithöfen

Ortschaft Hördinghausen

Ortschaft Linne

 

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion:

 

Ortschaft Brockhausen

Ortschaft Büscherheide

 

Die Bestimmung erfolgt durch Beschluss.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: