Gemäß § 96 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der
Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei
oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen
und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der
Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Vorschlagsberechtigt für die Bestimmung der Ortsvorsteher/innen ist nach
dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 12. September 2021 in den Ortschaften
Barkhausen, Dahlinghausen, Heithöfen, Hördinghausen und Linne die CDU-Fraktion,
in den Ortschaften Brockhausen und Büscherheide die SPD-Fraktion.
Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 7 NKomVG kann der Rat für die Ortsvorsteher/innen
eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bestimmen. Die Einzelheiten
sind in der Hauptsatzung zu regeln. Das Vorschlagsrecht liegt auch hier gemäß §
5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen bei der Fraktion, die in der
Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen
erhalten hat. Die Bestimmung einer stellvertretenden Ortsvorsteherin oder eines
stellvertretenden Ortsvorstehers ist nicht zwingend erforderlich, es kann vollständig
darauf verzichtet werden oder auch in einem Teil der Ortschaften. Die
Bestimmung bzw. Nichtbestimmung erfolgt auf Vorschlag der jeweils
vorschlagsberechtigten Fraktion.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Folgende Personen
werden bestimmt:
Auf Vorschlag der
CDU-Fraktion:
Ortschaft Barkhausen
Ortschaft
Dahlinghausen
Ortschaft Heithöfen
Ortschaft
Hördinghausen
Ortschaft Linne
Auf Vorschlag der
SPD-Fraktion:
Ortschaft
Brockhausen
Ortschaft
Büscherheide
Die Bestimmung
erfolgt durch Beschluss.