Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen aus den Beigeordneten
a) Bestimmung der Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
b) Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Vorlage
BV/FD1/2021/326
Art
Beschlussvorlage

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Aufgrund der Vielzahl an repräsentativen Terminen, die durch die ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wahrgenommen werden, soll die bisherige Anzahl von drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestehen bleiben.

 

Eine Rangfolge unter den Stellvertreterinnen oder Stellvertretern des Bürgermeisters ist nicht vorgesehen.


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Der Rat bestimmt durch Beschluss die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister auf drei.

 

Zu b)

Der Rat wählt folgende Beigeordnete zum/zur stellv. Bürgermeister/in:

 

Beigeordnete/n

Beigeordnete/n

Beigeordnete/n

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: