Betreff
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Fachausschüsse und die Ortsräte der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2021/332
Art
Beschlussvorlage
Die Gültigkeit der
bisherigen Geschäftsordnung endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates. Der neu
gebildete Rat gibt sich gemäß § 69 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung
wurde redaktionell, wie auch inhaltlich überarbeitet. Die Änderungen sind in
der Anlage kenntlich gemacht. Durchgestrichen sind die herausgenommenen, fett
gedruckt und unterstrichen die neu eingefügten oder geänderten Textstellen.
Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung – Entwurf (mit Verweisen)
Anlage 2: Geschäftsordnung – Entwurf (ohne Verweise)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Geschäftsordnung für die laufende Wahlperiode nach dem vorliegenden Entwurf.