-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, den vorhandenen Siedlungsbereich
im Nordwesten des Ortsteils Lintorf weiterzuentwickeln und die in der
Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen.
In der Ortschaft Lintorf besteht Bedarf, Wohnbauflächen auszuweisen. Die
Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der
Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke
in der Ortschaft (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung
zur Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr, Wohnbauflächen für
die Eigenentwicklung der Ortschaft Lintorf auszuweisen. Hierzu ist herauszustellen,
dass Lintorf eine historisch gewachsene, eigenständige Ortschaft ist. Die
Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche Aufgabe an, die
Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw. Ortschaften zu
fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Lintorf) besteht eine Nachfrage nach
Baugrundstücken, die sowohl aus der Eigenentwicklung resultiert, als auch auf
das hier günstigere Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung zu fördern
bedeutet in diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem
Hintergrund einer, statistisch gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung
und damit einem größeren Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften
das Erfordernis Bauflächen auszuweisen, allein schon aus der örtlichen
Nachfrage heraus. Nur durch diese Bauflächenausweisung kann die örtliche
Bevölkerungszahl gehalten und in begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses
ist gleichzeitig Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem
Bestand zu sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu
vermeiden.
Mit dieser Ausweisung von Wohnbauflächen wird erreicht, dass das
innerhalb der Ortschaft vorhandene Baulandpotential einer Bebauung zugeführt
werden kann. Dies entspricht auch einem sparsamen Umgang mit
Grund und Boden (vgl. § 1a (2) BauGB).
Nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan,
wenn dieser Maßnahmen der Innenentwicklung dient, im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19
Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt
weniger als 20.000 m² (vgl. § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Östlich Wiesenstraße“ liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereiches im
Nordwesten der Ortslage Lintorf. Festgesetzt werden allgemeine Wohngebiete. Die
zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m² (allgem. Wohngebiete ca.
11.270 m²; bei einer GRZ von 0,4 beträgt die zulässige Grundfläche gem. § 19
Abs. 2 BauNVO hier 4.508 m²). Insofern sind hier die Voraussetzungen für die
Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a BauGB (und deshalb
beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB) gegeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für
das Plangebiet bereits Wohnbauflächen dar.
Dem s.g. „Entwicklungsgebot“ (Bebauungspläne sind aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln) nach § 8 (2) BauGB ist damit entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 87 wird gemäß § 13a Absatz 2 BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen. Es wird die
Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB eingeholt.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Planbild
3. Planzeichenerklärung
4. Textliche Festsetzungen
5. Planungsvorschlag
6. Begründung
7. Umweltplanerischer Fachbeitrag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.