Betreff
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zur Förderung eines Klimaschutzmanagers
Vorlage
BV/FD3/2021/342
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den weiteren Beratungsgang verwiesen, der auf die „Einrichtung einer Vollzeitstelle eines Klimaschutzmanagers für die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln“ abzielte. Der Tenor in der Aussprache im Rat war dabei fraktionsübergreifend grundsätzlich positiv.

 

In Gesprächen der drei Gemeinden auf Verwaltungsebene hat sich gezeigt, dass neben Ostercappeln auch für Bad Essen die Errichtung eines eigenen Klimaschutzmanagers als Vollzeitstelle sinnvoll erscheint.

 

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nuklearsicherheit (BMU) sieht vor, dass Kommunen, die in den strukturierten Klimaschutz einsteigen wollen und mit der Erstellung eines konkreten Klimaschutzkonzeptes beginnen, eine 65 %-ige Förderung eines Klimaschutzmanagers erhalten, der innerhalb von 24 Monaten die Konzepterstellung durchführt. Diese Förderung wird dann „Förderung eines Erstvorhabens“ genannt.

 

Kommunen, die in „Masterplan-Landkreisen“ („Masterplan-Landkreise“ sind Landkreise, die aus dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ des BMU gefördert wurden, wie z.B. der Landkreis Osnabrück) liegen, erhalten nach Lesart des BMU und des Projektträgers Jülich (PtJ) keine Erstförderung für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes aus der Kommunalrichtlinie.

 

Für die spätere Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes gibt es aber dazu fortführend aus der Kommunalrichtlinie weiterhin die Fördermöglichkeit, für einen Zeitraum von 36 Monaten eine 40 %-ige Förderung eines Klimaschutzmanagers zu erhalten.

 

Insofern wäre nunmehr unter Zugrundelegung des „Masterplan 100 % Klimaschutz für den Landkreis Osnabrück“ ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten.

 

Für die Ausarbeitung des Klimaschutzkonzeptes sind die erforderlichen Leistungen bei verschiedenen Fachbüros anzufragen. Die Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes unter Zugrundelegung des „Masterplan 100 % Klimaschutz für den Landkreis Osnabrück“ belaufen sich auf rd. 10.000 € brutto und sind nicht förderfähig. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2022 vorzusehen.

 

Nach Erarbeitung und Abstimmung in den politischen Gremien würde das Klimaschutzkonzept zur Bewilligung und Förderung eines Klimaschutzmanagers dem PtJ vorgelegt. Eine entsprechende Stellenausschreibung könnte nach Bewilligung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2022 erfolgen.

 

Der Klimaschutzmanager soll künftig innerhalb der Verwaltung auch der zentrale Ansprechpartner für den durch den Rat neu gebildeten Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Umwelt sein. Vorerst wird diese Aufgabe von Bürgermeister Timo Natemeyer wahrgenommen.


 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Ausschreibung und Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Bad Essen zu veranlassen. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 10.000 € sind im Haushaltsplan 2022 bereitzustellen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: sind im Haushalt 2022 bereitzustellen

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: